ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

VSRB Kat C + gr. Magazine --> ab 14.12.?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
RecreationalShooting
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 9
Registriert: Mo 20. Apr 2020, 16:41

VSRB Kat C + gr. Magazine --> ab 14.12.?

Beitrag von RecreationalShooting » Mi 22. Apr 2020, 11:09

Liebes Forum,

ich hätte eine Frage. Vorab: Die Suchfunktion hab ich schon benutzt, aber nichts gefunden (bzw. war ich zu blöd :))

Was passiert lt. neuen Waffengesetz, wenn man eine Kat C Rem. 7615 mit AR-15 kompatiblen 30 Schluss Magazinen (alles lange vor Dez 19 erworben) hat und die Magazine melden muss? Die WBK ist voll. Wird dann nur das Magazin eingetragen? Oder wird aus einer C eine A Waffe mit zusätzlichem Platz (was ich nicht glaube)?

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Beste Grüße

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36577
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: VSRB Kat C + gr. Magazine --> ab 14.12.?

Beitrag von gewo » Mi 22. Apr 2020, 11:29

RecreationalShooting hat geschrieben:
Mi 22. Apr 2020, 11:09
Liebes Forum,

ich hätte eine Frage. Vorab: Die Suchfunktion hab ich schon benutzt, aber nichts gefunden (bzw. war ich zu blöd :))

Was passiert lt. neuen Waffengesetz, wenn man eine Kat C Rem. 7615 mit AR-15 kompatiblen 30 Schluss Magazinen (alles lange vor Dez 19 erworben) hat und die Magazine melden muss? Die WBK ist voll. Wird dann nur das Magazin eingetragen? Oder wird aus einer C eine A Waffe mit zusätzlichem Platz (was ich nicht glaube)?

Vielen Dank im Voraus für die Info.

Beste Grüße
neue WBK
Eintragung gem Berechtigung §17/1/8
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Jiggler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: Mi 3. Aug 2016, 17:48

Re: VSRB Kat C + gr. Magazine --> ab 14.12.?

Beitrag von Jiggler » Mi 22. Apr 2020, 12:01

Meinst du nicht 17/1/10 Magazin ohne Waffe?

Die 8 gilt ja für ehemalige B Waffen, was ja die VSRB nicht ist.
Glock 19
OA 15 BL

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1666
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: VSRB Kat C + gr. Magazine --> ab 14.12.?

Beitrag von fast12 » Mi 22. Apr 2020, 13:01

Jiggler hat Recht, Gewo hat sich wohl verschaut.

Siehe dazu: viewtopic.php?f=20&t=47868
Bestand Kategorie C Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine, kompabtibel zu Kategorie A/B LW ZF-> § 17 Abs. 1 (10). Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen. Keine Änderung bei Kategorie der Waffe (bleibt C).

Antworten