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Ist es erlaubt auf Waffengebraucht von einer Privatperson ein 30 Schuss Magazin zu erwerben?
Mfg
R.W.
na der is gut..den muß i ma merken..rupi hat geschrieben: ↑Mi 29. Apr 2020, 22:31selbstverständlich benötigt man nach 14.12.2019 eine Berechtigung um ein Magazin der Kategorie A zu erwerben
wurscht ob geschenkt bekommen, privat erworben, vom Händler gekauft oder vom Herrn Bundespräsidenten Van der Bellen in der Hofburg höchstpersönlich verliehen
Ned nur "quasi" illegal, sondern eindeutig illegales überlassen von Kriegsmaterial...R_W_ hat geschrieben: ↑Mi 29. Apr 2020, 22:28Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab keine Berechtigung dazu und ich frage auch nicht für mich sondern für einen Freund von mir.
Meine Frage habe ich bissl falsch gestellt.
Also mein Freund hat keine Berechtigung und der, der diese verkauft auch nicht da es ein Altbestand ist und er sie nicht mehr benötigt. Der Verkäufer hätte ihm die Magazine quasi illegal verkauft wenn er ihm diese gegen Bezahlung geschickt hätte oder?
Man braucht sowohl bei Privatpersonen wie auch bei Firmen zum erwerben eine Berechtigung?
genau genommen kein KM (§18) , sondern verbotene Waffe (§17)Nuss_95 hat geschrieben: ↑Mi 29. Apr 2020, 23:55Ned nur "quasi" illegal, sondern eindeutig illegales überlassen von Kriegsmaterial...R_W_ hat geschrieben: ↑Mi 29. Apr 2020, 22:28Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab keine Berechtigung dazu und ich frage auch nicht für mich sondern für einen Freund von mir.
Meine Frage habe ich bissl falsch gestellt.
Also mein Freund hat keine Berechtigung und der, der diese verkauft auch nicht da es ein Altbestand ist und er sie nicht mehr benötigt. Der Verkäufer hätte ihm die Magazine quasi illegal verkauft wenn er ihm diese gegen Bezahlung geschickt hätte oder?
Man braucht sowohl bei Privatpersonen wie auch bei Firmen zum erwerben eine Berechtigung?
das gesetz gibt es schon glaub ich