Jiggler hat geschrieben: ↑Fr 29. Mai 2020, 00:08
Bei
ZIB sind solche Plätze gerade im Angebot
Vielleicht verstehe ich das Posting falsch aber ich kann nur inständig ersuchen von "fragwürdigen" Aktionen abzuraten, es ist schon jetzt schwierig genug für manche weil sie (verständlicherweise) für ihre zig Jahre alten Magazine keine Rechnungen mehr haben ihr Magazin eingetragen zu bekommen ect. - wenn innerhalb der Übergangsfrist irgendein "Problem" mit den blöden Magazinen passiert dann können wir mit etwas Pech alle unsere Magazine ect. abgeben. nmM...
The_Governor hat geschrieben: ↑Fr 29. Mai 2020, 00:12
Chris_82 hat geschrieben: ↑Fr 29. Mai 2020, 00:00
Sag ich doch. Du bist mit Z9/10
zum Besitz und Erwerb der enstprechenden Anzahl von Magazinen deiner Wahl berechtigt. Ich dachte das sei klar.
Deswegen sollte sich niemand solche Plätze vorenthalten lassen wenn sie ihm zustehen.
Aber wenn man 10 Magazine ohne Waffe meldet, hat man 10 Magazinplätze. Man müsste also erst welche an einen Berechtigten verkaufen um dann wieder neue kaufen zu dürfen oder? Während man Magazine, die zu Waffen gemeldet sind in beliebiger Stückzahl nachkaufen kann.
Ja so ist es, zu einer Z 7 / 8 / 11 Waffe kann man
beliebig viele passende Magazine
nachkaufen (nennt sich dann im ZWR " passendes Magazin >10/20, freies Magazin")
und darf diese auch an die Z 7 / 8 / 11 Waffe
anstecken;
auf einen Z 9 / 10 Platz kann man
jeweils nur ein Magazin pro freien Platz
kaufen, es
muss dafür aber
nicht zu einer Waffe passen (nennt sich dann im ZWR +10/20 Magazin) man
darf es aber nicht zu Hause
anstecken.