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Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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M95
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Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Beitrag von M95 » Mo 15. Jun 2020, 02:36

Servus! Ich habe folgendes Problem, nämlich gibt es in meiner Familie einen belgischen Bulldog Revolver als Erbstück, der mir sobald ich dann mit 21 die WBK hab (ich bin derzeit frische 18) geschenkt wird. Momentan besitzt ihn ein Freund der Familie, dieser muss ihn jetzt aber wegen Überbestand jemandem überlassen, da hat sich mein Großonkel bereit erklärt und ich soll ihm bei der Abwicklung helfen. Das Dokument ist selbsterklärend, jetzt steh ich aber vor dem Problem hier die Marke nicht angeben zu können, denn die ist nicht angegeben auf so einem belgischen Bulldog Nachbau. Bis jetzt habe ich auf den Dokumenten alles bis auf die Marke ausgefüllt, um alles für die Überlassung vorzubereiten.

Marke: Was soll ich hier angeben?
Type: Bulldog
Kaliber: .320 Corto
Herstellernummer: xxxx

Das fertig ausgefüllte Dokument müssen die beiden danach doch an die zuständige Behörde des Überlassers und Erwerbers jeweils beide postal verschicken und sich eine Kopie aufheben, oder?

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Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Beitrag von gunlove » Mo 15. Jun 2020, 05:43

Unter welcher Marke ist der Revolver aktuell im ZWR registriert?
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Beitrag von AUG-andy » Mo 15. Jun 2020, 07:28

gunlove hat geschrieben:
Mo 15. Jun 2020, 05:43
Unter welcher Marke ist der Revolver aktuell im ZWR registriert?
Die sicherste Methode ist ins Zentralwaffenregister zu schauen wie gunlove bereits geschrieben hat. Einfach mit der Bürgerkarte oder Handysignatur Einsicht nehmen.
Kann aber nur der derzeitige Besitzer machen. ;)

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.zwr ... /login.htm
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Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Beitrag von biofan » Mo 15. Jun 2020, 08:18

ich habe einen Gasser-Kropatscheck der ohne Nummer im ZWR eingetragen war und ist.
Genau so melden, wie er gemeldet ist, sonst werden der Sachbearbeiter ( vielleicht ) überfordert.
LG Biofan
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Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Beitrag von gewo » Mo 15. Jun 2020, 09:36

M95 hat geschrieben:
Mo 15. Jun 2020, 02:36
Servus! Ich habe folgendes Problem, nämlich gibt es in meiner Familie einen belgischen Bulldog Revolver als Erbstück, der mir sobald ich dann mit 21 die WBK hab (ich bin derzeit frische 18) geschenkt wird. Momentan besitzt ihn ein Freund der Familie, dieser muss ihn jetzt aber wegen Überbestand jemandem überlassen, da hat sich mein Großonkel bereit erklärt und ich soll ihm bei der Abwicklung helfen. Das Dokument ist selbsterklärend, jetzt steh ich aber vor dem Problem hier die Marke nicht angeben zu können, denn die ist nicht angegeben auf so einem belgischen Bulldog Nachbau. Bis jetzt habe ich auf den Dokumenten alles bis auf die Marke ausgefüllt, um alles für die Überlassung vorzubereiten.

Marke: Was soll ich hier angeben?
Type: Bulldog
Kaliber: .320 Corto
Herstellernummer: xxxx

Das fertig ausgefüllte Dokument müssen die beiden danach doch an die zuständige Behörde des Überlassers und Erwerbers jeweils beide postal verschicken und sich eine Kopie aufheben, oder?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
bei den bulldogs ist die waffeneigenschaft auesserst fraglich .....
sieht aber jede behoerde ein bisserl anders

platzbedarf haben sie jedenfalls nicht da sie alle vor 1900 hergestellt wurden
von replicas ist in der literatur nix bekannt
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Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers

Beitrag von M95 » Di 16. Jun 2020, 14:52

Danke für die schnellen und informativen Antworten! Es hat sich geklärt, der Überlasser hat es letztendlich gewusst. Es ist tatsächlich als Marke einfach unbekannt angegeben, was durchaus Sinn macht, denn ein Hersteller ist eigentlich unmöglich herauszufinden. Schließlich sind .320 und belgische Prüfzeichen die einzigen Markierungen.
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