Servus! Ich habe folgendes Problem, nämlich gibt es in meiner Familie einen belgischen Bulldog Revolver als Erbstück, der mir sobald ich dann mit 21 die WBK hab (ich bin derzeit frische 18) geschenkt wird. Momentan besitzt ihn ein Freund der Familie, dieser muss ihn jetzt aber wegen Überbestand jemandem überlassen, da hat sich mein Großonkel bereit erklärt und ich soll ihm bei der Abwicklung helfen. Das Dokument ist selbsterklärend, jetzt steh ich aber vor dem Problem hier die Marke nicht angeben zu können, denn die ist nicht angegeben auf so einem belgischen Bulldog Nachbau. Bis jetzt habe ich auf den Dokumenten alles bis auf die Marke ausgefüllt, um alles für die Überlassung vorzubereiten.
Marke: Was soll ich hier angeben?
Type: Bulldog
Kaliber: .320 Corto
Herstellernummer: xxxx
Das fertig ausgefüllte Dokument müssen die beiden danach doch an die zuständige Behörde des Überlassers und Erwerbers jeweils beide postal verschicken und sich eine Kopie aufheben, oder?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
K98k
Tikka T3x CTR .308 Win
CZ 455 Luxus .22lfB
M95 8x56R
Weihrauch HW50 MKII 4,5mm
Mosin Nagant M91/30
M96
Glock 19 Gen5 FS MOS
Tikka T3x CTR .308 Win
CZ 455 Luxus .22lfB
M95 8x56R
Weihrauch HW50 MKII 4,5mm
Mosin Nagant M91/30
M96
Glock 19 Gen5 FS MOS
Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
Unter welcher Marke ist der Revolver aktuell im ZWR registriert?
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
Die sicherste Methode ist ins Zentralwaffenregister zu schauen wie gunlove bereits geschrieben hat. Einfach mit der Bürgerkarte oder Handysignatur Einsicht nehmen.
Kann aber nur der derzeitige Besitzer machen.
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.zwr ... /login.htm
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
ich habe einen Gasser-Kropatscheck der ohne Nummer im ZWR eingetragen war und ist.
Genau so melden, wie er gemeldet ist, sonst werden der Sachbearbeiter ( vielleicht ) überfordert.
LG Biofan
Genau so melden, wie er gemeldet ist, sonst werden der Sachbearbeiter ( vielleicht ) überfordert.
LG Biofan
Wer sich wehrt, kann verlieren, wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
bei den bulldogs ist die waffeneigenschaft auesserst fraglich .....M95 hat geschrieben: ↑Mo 15. Jun 2020, 02:36Servus! Ich habe folgendes Problem, nämlich gibt es in meiner Familie einen belgischen Bulldog Revolver als Erbstück, der mir sobald ich dann mit 21 die WBK hab (ich bin derzeit frische 18) geschenkt wird. Momentan besitzt ihn ein Freund der Familie, dieser muss ihn jetzt aber wegen Überbestand jemandem überlassen, da hat sich mein Großonkel bereit erklärt und ich soll ihm bei der Abwicklung helfen. Das Dokument ist selbsterklärend, jetzt steh ich aber vor dem Problem hier die Marke nicht angeben zu können, denn die ist nicht angegeben auf so einem belgischen Bulldog Nachbau. Bis jetzt habe ich auf den Dokumenten alles bis auf die Marke ausgefüllt, um alles für die Überlassung vorzubereiten.
Marke: Was soll ich hier angeben?
Type: Bulldog
Kaliber: .320 Corto
Herstellernummer: xxxx
Das fertig ausgefüllte Dokument müssen die beiden danach doch an die zuständige Behörde des Überlassers und Erwerbers jeweils beide postal verschicken und sich eine Kopie aufheben, oder?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
sieht aber jede behoerde ein bisserl anders
platzbedarf haben sie jedenfalls nicht da sie alle vor 1900 hergestellt wurden
von replicas ist in der literatur nix bekannt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Überlassung eines Revolvers unbekannten Herstellers
Danke für die schnellen und informativen Antworten! Es hat sich geklärt, der Überlasser hat es letztendlich gewusst. Es ist tatsächlich als Marke einfach unbekannt angegeben, was durchaus Sinn macht, denn ein Hersteller ist eigentlich unmöglich herauszufinden. Schließlich sind .320 und belgische Prüfzeichen die einzigen Markierungen.
K98k
Tikka T3x CTR .308 Win
CZ 455 Luxus .22lfB
M95 8x56R
Weihrauch HW50 MKII 4,5mm
Mosin Nagant M91/30
M96
Glock 19 Gen5 FS MOS
Tikka T3x CTR .308 Win
CZ 455 Luxus .22lfB
M95 8x56R
Weihrauch HW50 MKII 4,5mm
Mosin Nagant M91/30
M96
Glock 19 Gen5 FS MOS