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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Die Kriterien um zu entscheiden was eine Kurz- und was eine Langwaffe ist, stehen nicht klar im Gesetz und sind auch nicht durchjudiziert.
Offenbar ist die Länge einer Waffe nicht das alleinige Entscheidungskriterium (oder vielleicht doch?)
Beispiele:
IWI Tavor X95: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Wird in Österreich zur Zeit von diversen Händlern als Kurzwaffe verkauft (mit 20er Magazin als Kategorie B).
Mossberg 500 Compact Cruiser: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Bislang hat sich noch kein Händler getraut diese in Österreich zu verkaufen (wenn es eine Langwaffe ist, dann wäre sie Kat A, als Kurzwaffe Kat B).
Die Judikatur bzw. die Einstufungspraxis wird es zeigen...
Offenbar ist die Länge einer Waffe nicht das alleinige Entscheidungskriterium (oder vielleicht doch?)
Beispiele:
IWI Tavor X95: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Wird in Österreich zur Zeit von diversen Händlern als Kurzwaffe verkauft (mit 20er Magazin als Kategorie B).
Mossberg 500 Compact Cruiser: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Bislang hat sich noch kein Händler getraut diese in Österreich zu verkaufen (wenn es eine Langwaffe ist, dann wäre sie Kat A, als Kurzwaffe Kat B).
Die Judikatur bzw. die Einstufungspraxis wird es zeigen...
Re: Konfusion über "Altbestand"
langwaffen kaliberfast12 hat geschrieben: ↑Mi 17. Jun 2020, 15:53Mossberg 500 Compact Cruiser: Der Länge nach eindeutig eine Kurzwaffe, dem Wesen nach aber eventuell eine Langwaffe. Bislang hat sich noch kein Händler getraut diese in Österreich zu verkaufen (wenn es eine Langwaffe ist, dann wäre sie Kat A, als Kurzwaffe Kat B).
glatter lauf
fuer langwaffen typisches und fuer kurzwaffen UNtypisches repetiersytem
da brauchst ned lang einstufen fuerchte ich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
tja - sofern diese Kriterien heute noch zählen...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Die Mossberg 500 ist aus mehreren Gründen Kat A
- Flinte unter 90cm
- Pump Action
Die wird es bei uns daher auch nie geben.
- Flinte unter 90cm
- Pump Action
Die wird es bei uns daher auch nie geben.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich wollte das eigentlich nur als Beispiel für die unklare Definiton von Langwaffen vs. Kurzwaffen, speziell mit dem neuen WaffG bringen.
Die Waffe ist unter 60 cm, daher KÖNNTE sie eine Kurzwaffe sein.
Wenn sie eine Kurzwaffe ist/wäre, dann wäre sie Kategorie B, weil unter das Verbot lt. Waffg § 17. (1) 4 nur Schrotgewehre fallen und Gewehre per Definition Langwaffen sind.
Aber mischen wir hier bitte nicht die Themen, für DAS Thema gibts einen eigenen Thread:
viewtopic.php?p=794072
Re: Konfusion über "Altbestand"
Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:50Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.Havanna hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:23Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater.
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich persönlich traue den Frieden noch nicht so ganz das Kat. A Waffen so einfach zwischen den Kategorien hin und her geschoben werden können mit oder ohne High Cap Magazin. Darum meine abwartende Haltung. Notfalls kann ich die Magazine noch immer auf 10 Schuß kürzen beim AUG.Piojo hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 15:10Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:50Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.Havanna hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:23Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater.
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.Piojo hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 15:10Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:50Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.Havanna hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:23Alles klar, danke:) hätte mich jetzt gewundert, dass ich mein AUG nur mehr an jemanden verkaufen kann der auch einen Kat A Platz hat. Er meinte nämlich ich müsste dann meinen Kat A Platz auf B zurück umschreiben lassen, dass ich es auch jemanden verkaufen kann der nur einen Kat B Platz auf der WBK hat.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater.
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Konfusion über "Altbestand"
*red button noises*
Die Mossberg 500 CC ist eine Kurzwaffe.
Sie hatte nie einen Schaft = kein Schrotgewehr (Flinte) wie im Gesetz festgelegt
Die Gesamtlänge war immer unter 60cm = Kurzwaffe / FFW
"Pump-Action" ist kein Kriterium für Kurzwaffen
Darum fallen sie in den USA auch unter den Begriff "Any other weapon" = AOW
Wie schon erwähnt, hat sich noch niemand darüber getraut, weil es nicht "ausgesetzlicht" wurde.
Sobald man ein 10+ Magazin an das Aug ransteckt ist es eine Waffe der Kategorie A.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ist klar. Es geht aber, glaub ich zumindest, darum, wie das Aug eingetragen wird. Das kann nur Kat B sein.hasgunz hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 15:27*red button noises*
Die Mossberg 500 CC ist eine Kurzwaffe.
Sie hatte nie einen Schaft = kein Schrotgewehr (Flinte) wie im Gesetz festgelegt
Die Gesamtlänge war immer unter 60cm = Kurzwaffe / FFW
"Pump-Action" ist kein Kriterium für Kurzwaffen
Darum fallen sie in den USA auch unter den Begriff "Any other weapon" = AOW
Wie schon erwähnt, hat sich noch niemand darüber getraut, weil es nicht "ausgesetzlicht" wurde.
Sobald man ein 10+ Magazin an das Aug ransteckt ist es eine Waffe der Kategorie A.
LG
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Also ich hab eines meiner Aug von Z8 auf Einen B Platz, und dafür die AK auf den freigewordenen Z8 Platz legen können. Ganz simpel via Mail.
Muss aber dazusagen, dass die AUG Mags jetzt zum anderen Z8 AUG gemeldet sind.
Die Z10 AK Magazine hat er mir zur neuen Z8 AK dazugemeldet.
Muss aber dazusagen, dass die AUG Mags jetzt zum anderen Z8 AUG gemeldet sind.
Die Z10 AK Magazine hat er mir zur neuen Z8 AK dazugemeldet.
- Black Rifles Matter -
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja das stimmt natürlich, ich bin davon ausgegangen, dass Andy sein AUG schon vor dem 14.12. gekauft hatdiver99 hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 15:22Glaub ich nicht. Wenn nach dem 14.12.19 gekauft, dann kann das Aug eigentlich nur Kat B sein.Piojo hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 15:10Was aber nur funktioniert, wenn du dafür keine High Caps hast oder? Weil mit wird das AUG bei Meldung doch automatisch Kat. A?AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 16. Jun 2020, 13:50
Hat ja bis jetzt noch niemand gemacht.
Wenn es die ersten BHs verweigern dann sehen wir weiter.
Wird sicher noch lustig das Thema/Theater.
Darum warte ich noch mit einer eventuellen Kat. A Meldung.
Weil wenn das dann nicht mehr so leicht zu wechseln geht bleibt das AUG auf B.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Hab's schon seit 2017.
Nur bleibt es auf B gemeldet, weil ich einfach nicht glauben kann das der Wechsel zwischen A und B in Wien ohne Probleme von statten geht. Es ist ja außerdem noch Zeit genug zum Melden. Mal abwarten wie lustig manche Behörden das Auslegen werden.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich glaube man wird mittelfristig entweder ohne verkaufen nicht zwischen A und B wechseln können, oder die Behörde wird sagen es ist ihr wurscht an welcher Waffe ein großes Magazin angesteckt ist solange es nicht mehr sind als du haben darfst. - Ansonsten werden sie von machen Leute mehrmals täglich zum A - B tausch aufgefordert.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ein Wechsel zwischen A und B von einem Verkauf abhängig zu machen, wäre jedoch gesetzeswidrig, da im WaffG eindeutig festgehalten ist, dass die Zugehörigkeit zu Kat A oder B einzig davon abhängt, ob ein 10+ Magazin eingesetzt ist oder nicht.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Fr 19. Jun 2020, 18:06Ich glaube man wird mittelfristig entweder ohne verkaufen nicht zwischen A und B wechseln können, oder die Behörde wird sagen es ist ihr wurscht an welcher Waffe ein großes Magazin angesteckt ist solange es nicht mehr sind als du haben darfst. - Ansonsten werden sie von machen Leute mehrmals täglich zum A - B tausch aufgefordert.
Das ZWR, bzw die Eintragung im ZWR, stellen keine Kategorisierung dar, das kann das ZWR gar nicht.
Sollten die Herumschiebereien zwischen A- und B-Plätzen überhandnehmen, werden sich die Behörden sicher eine Art "Bearbeitungsgebühr" einfallen lassen, aber zu einem Verkauf zwingen, um Waffen zwischen A- und B-Plätzen verschieben zu können, würde die behördliche Kompetenz deutlich überschreiten.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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