ich würde gerne direkt aus Russland Zubehör für meine MP155(Verlängerung..) einführen, bin mir aber nicht ganz sicher ob da nicht das Embargo greift.
Laut Richtlinie des WKO würde da meine Jagd-Flinte nicht hineinfallen. Bevor ich jedoch Geld verpulvere hätte ich doch gerne etwas mehr Sicherheit. Kennt sich jemand von euch in der Hinsicht aus, beziehungsweise kann mir jemand sagen an welche Stelle ich mich für Antworten da wenden kann?
gekürzte Richtlinie 2014/108 hat geschrieben:ML1
Waffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm, andere Handfeuerwaffen und
Maschinenwaffen mit einem Kaliber von 12,7 mm (0,50 Inch) oder kleiner und Zubehör wie folgt
sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
b) Waffen mit glattem Lauf wie folgt:
Unternummer ML1b erfasst nicht folgende Waffen:
1. Waffen mit glattem Lauf, besonders konstruiert für militärische Zwecke,
2. andere Waffen mit glattem Lauf wie folgt:
a) Vollautomaten,
b) Halbautomaten oder Repetierer (pump action type weapons);
Anmerkung:
c) Jagd- und Sportwaffen mit glattem Lauf, die weder für militärische Zwecke besonders
konstruiert noch vollautomatisch sind