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"Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von gewo » So 22. Jul 2018, 22:40

mastercrash hat geschrieben:
Der_David hat geschrieben:Weils mich ev. bald betrifft: wenn man den Zubehöreintrag hat und man kauft sich Zubehör, nimmt es dann einen freien Platz auf der Karte weg?, höre da immer verschiedene Meinungen.

Es ist ja genau Sinn der Sache, dass Zubehör eben keinen eigenen Platz wegnimmt. Zubehör nimmt nur dann einen Platz weg, wenn es nicht als Zubehör eingetragen wird sondern als eigenständige Waffe.


oder wenn man keine dazu passende basiswaffe hat...
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von gewo » Mo 23. Jul 2018, 00:03

woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:oder wenn man keine dazu passende basiswaffe hat...

Du hast da sicher Erfahrung aus der Praxis:
Was ist mit WS die zwar rein mechanisch draufpassen, aber eben nicht 100% kompatibel sind und daher eigentlich mit der Basiswaffe nicht oder nur bedingt schussfähig sind?
Geht sowas als Zubehör durch, oder nicht?


Das Zubehör muss zur Basiswaffe passen

Ich muss es zusammenbauen und repetieren koennen

Drüber hinaus kann Ich nix prüfen
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von mastercrash » Mo 23. Jul 2018, 00:34

gewo hat geschrieben:Das Zubehör muss zur Basiswaffe passen

Ich muss es zusammenbauen und repetieren koennen

Drüber hinaus kann Ich nix prüfen


Demnach kann man also einen Glock 23 Gen 4 Schlitten + Lauf auf eine Glock 19 Gen 4 packen und repetieren, und daher als Zubehör eintragen?
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von gewo » Mo 23. Jul 2018, 02:27

mastercrash hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Das Zubehör muss zur Basiswaffe passen

Ich muss es zusammenbauen und repetieren koennen

Drüber hinaus kann Ich nix prüfen


Demnach kann man also einen Glock 23 Gen 4 Schlitten + Lauf auf eine Glock 19 Gen 4 packen und repetieren, und daher als Zubehör eintragen?


logisch
das funktioniert ja auch einwandfrei
du musst halt bei beiden uppern den ausstosser von der 23iger verbauen ...
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von mastercrash » Mo 23. Jul 2018, 02:45

Wieso bei BEIDEN uppern den Ausstosser der 23er? Ich meine der würde wahrscheinlich für 9x19 auch funktionieren, aber warum könnte der beim G19 Oberteil nicht bleiben wie er schon ist?
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von gewo » Mo 23. Jul 2018, 12:22

mastercrash hat geschrieben:Wieso bei BEIDEN uppern den Ausstosser der 23er? Ich meine der würde wahrscheinlich für 9x19 auch funktionieren, aber warum könnte der beim G19 Oberteil nicht bleiben wie er schon ist?


fuer ein problemloses ausstossen brauchtest du eigentlich wenn du den 23iger verschluss verwendest ein 23iger griffstueck und wenn du den 19ener verschluss verwendest ein 19ener griffstueck

der einzige auf die funktion einen einfluss habenden teil der ziwschen den beiden griffstuecken unterschiedlich ist ist der ausstosser

wenn du nur ein griffstueck verwendest dann musst du - ich glaube - den G23 ausstosser einbauen
mit dem kannst du sowohl den G19 als auch den g23 verschluss betreiben
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von mastercrash » Mo 23. Jul 2018, 18:12

gewo hat geschrieben:wenn du nur ein griffstueck verwendest dann musst du - ich glaube - den G23 ausstosser einbauen
mit dem kannst du sowohl den G19 als auch den g23 verschluss betreiben


Ja und so wies aussieht kriegt man nach der Novelle sowieso kein eigenes Griffstück mehr für das Zubehör... Würde den Ausstosser im Griffstück meiner Glock 19 aber nur ungern austauschen aus Gründen der Zuverlässigkeit. Mag sein, dass ein G23 ausstosser auch bei 9x19 funktioniert, aber warum verwendet die Glock dann nicht gleich diesen? Das wird schon seine Gründe haben, dass das wahrscheinlich doch Auswurfprobleme verursacht oder verursachen kann.

Werden die G23 Griffstücke noch einzeln von Glock geliefert? Mal zur Info: Hast sowas auf Lager?
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von gewo » Mo 23. Jul 2018, 19:16

mastercrash hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn du nur ein griffstueck verwendest dann musst du - ich glaube - den G23 ausstosser einbauen
mit dem kannst du sowohl den G19 als auch den g23 verschluss betreiben


Ja und so wies aussieht kriegt man nach der Novelle sowieso kein eigenes Griffstück mehr für das Zubehör... Würde den Ausstosser im Griffstück meiner Glock 19 aber nur ungern austauschen aus Gründen der Zuverlässigkeit. Mag sein, dass ein G23 ausstosser auch bei 9x19 funktioniert, aber warum verwendet die Glock dann nicht gleich diesen? Das wird schon seine Gründe haben, dass das wahrscheinlich doch Auswurfprobleme verursacht oder verursachen kann.

Werden die G23 Griffstücke noch einzeln von Glock geliefert? Mal zur Info: Hast sowas auf Lager?


griffstuecke
waffen
verschluesse
laeufe
eh alles lagernd
und noch kriegst die griffstuecke einfach so wie a leberkaessemmel ...

ggf bitte per email anfragen
gen3 oder gen4
voll oder leer
usw
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von k20D » Fr 31. Jul 2020, 16:54

Der Platzhalter-Schmäh ist nicht totzukriegen. Erst gestern wieder wurde mir versichert, man habe gehört, diese und jene BH (meistens Schasklappersdorf) würde versuchen, nicht belegte Plätze zu streichen. Auf Nachfragen wird mir meistens geantwortet, dass man nix genaues nicht wüsste. :angry-banghead:

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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von Wolf1971 » Fr 31. Jul 2020, 17:20

:violin: Das Thema ist eh seid 2 Jahren Tod
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von AUG-andy » Fr 31. Jul 2020, 17:47

k20D hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 16:54
Der Platzhalter-Schmäh ist nicht totzukriegen. Erst gestern wieder wurde mir versichert, man habe gehört, diese und jene BH (meistens Schasklappersdorf) würde versuchen, nicht belegte Plätze zu streichen. Auf Nachfragen wird mir meistens geantwortet, dass man nix genaues nicht wüsste. :angry-banghead:
Platzhalter sind nur für's Vererben sinnvoll.
Sonst verfallen die teuer angesammelten Plätze.
Alles andere ist bedeutungslos.
MfG
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von k20D » Fr 31. Jul 2020, 19:29

Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 17:20
:violin: Das Thema ist eh seid 2 Jahren Tod
Hier schon. Aber man begegnet doch immer wieder Waffenbesitzern, die das Thema zum Thema machen. Daher mein Eintrag.
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von mastercrash » Mo 3. Aug 2020, 11:11

k20D hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 19:29
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 31. Jul 2020, 17:20
:violin: Das Thema ist eh seid 2 Jahren Tod
Hier schon. Aber man begegnet doch immer wieder Waffenbesitzern, die das Thema zum Thema machen. Daher mein Eintrag.
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Naja, ganz tot ist das Thema ja nicht. Seit der Novelle hat man ja zB den "Rechtsanspruch" auf die Erweiterungen nach 5 Jahren auf 5 Plätze, nach 10 auf 7, nach 15 auf 9 und nach 20 auf 10.
Die Frage ist schon, wie die Behörde damit umgeht, wenn jemand auf diese Erweiterungen besteht, aber die Plätze der letzten Erweiterung noch nicht einmal belegt sind... Da könnten irgendwelche Platzhalter die Begründung einer Erweiterung ja schon vereinfachen...
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Re: "Platzhalter" auf WBK sinnvoll?

Beitrag von mabit85 » Di 4. Aug 2020, 11:27

Ist schon alles gesagt - aber falls du doch noch einen Grund brauchst um ruhig zu schlafen: Freie Plätze sind auch gut wenn du mal eine Waffe von einem Freud ausleihst....

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