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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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KGR84
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von KGR84 » Mo 3. Aug 2020, 09:15

Ich bin mir sicher folgende Frage wurde schon beantwortet, ich konnte aufgrund der sehr vielen Fragen aber leider keine passende Antwort finden:

Wenn man einen WP hat (Ausgestellt vor der Novelle) und eine WPK und sich eine oder mehrere Waffen auf Z7/8 umschreiben lassen möchte, den WP aber nicht abändern lassen möchte, kann man das so machen? Also dass die neuen notwendigen Eintragungen nur auf die WBK und nicht auf den WP kommen? Und wenn ja, wie ist das dann mit dem Führen, darf man die nun "Kat A" Waffen immer noch führen aber nur ohne +10/+20 Magazin? Oder darf man diese Waffen nun gar nicht mehr führen?

Danke!
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mastercrash
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von mastercrash » Mo 3. Aug 2020, 10:52

KGR84 hat geschrieben:
Mo 3. Aug 2020, 09:15
Wenn man einen WP hat (Ausgestellt vor der Novelle) und eine WPK und sich eine oder mehrere Waffen auf Z7/8 umschreiben lassen möchte, den WP aber nicht abändern lassen möchte, kann man das so machen? Also dass die neuen notwendigen Eintragungen nur auf die WBK und nicht auf den WP kommen? Und wenn ja, wie ist das dann mit dem Führen, darf man die nun "Kat A" Waffen immer noch führen aber nur ohne +10/+20 Magazin? Oder darf man diese Waffen nun gar nicht mehr führen?
Wenn jemand eine WBK und einen WP hat, sind die Waffen im ZWR nicht einem der Dokumente zugeordnet, sondern die Gesamtzahl an genehmigungspflichtigen Waffen (Kat A/Kat B) ergibt sich aus der Summe der beiden Dokumente. Es ist also nicht explizit vermerkt, diese Waffe gehört zum WP und jene zur WBK.

Wenn nun jemand den WP unverändert lassen möchte, braucht er halt jetzt schon genug Kat B Plätze auf der WBK für alle Waffen, die er zu Kat A ändern möchte. Da die Waffen nur mit angestecktem BigMag zu Kat A werden, darf die Person mit dem Kat B WP wohl weiterhin (so die herrschende Meinung) eine grundsätzlich als Kat A eingetragene Kat B Waffe führen, soweit das Magazin bei Kurzwaffen <= 20 und bei Langwaffen <= 10 Schüsse umfasst. Da die Magazine selbst zu verbotenen Waffen wurden, ist dann aber wohl auch nur noch ein "Transport" der großen Magazine mit WBK ohne Kat A Genehmigung möglich, während ein Führen von reinen Magazinen bis zur Novelle nicht beschränkt war, weil diese aus waffenrechtlicher Sicht nichts waren (allenfalls Erregung berechtigten Ärgernisses, wennst mit 20 Stück vollgeladener Mags gut sichtbar in den Supermarkt gerannt wärst und sich dann alle Sorgen gemacht hätten).

Hat jemand dagegen auf seinem WP auch die Magazine eingetragen (bzw die Kat A Z 7/8), muss selbstverständlich auch das Führen von Magazinen der entsprechenden Waffen-Kategorie von der Berechtigung umfasst sein.

Da wie gesagt das Führen von reinen Magazinen vor der Novelle nicht gesetzlich beschränkt war, würde mich wundern, was die Behörde sagt, wenn man einen neuen WP mit "nur Magazinplätzen" wünscht. Immerhin wird die Eigentumsfreiheit auch minimal angekratzt, wenn ich zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs mein Eigentum auch in der Öffentlichkeit bei mir tragen durfte, dies nun nach der Novelle aber nur mehr im Rahmen des Transports nach dem WaffG möglich ist. Dies ist aber sicher kein gravierender Eingriff in die Eigentumsfreiheit.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mo 3. Aug 2020, 11:25

Nachdem ich immer noch ein bisserl perplex bin was die Verwahrung von deppaten Plastikboxen mit einer Feder drin angeht, hab ich mal die Waffenbehörde angeschrieben - sie mögen mir bitte klipp und klar sagen, wie sich die Behörde die Verwahrung von solchen Heikäp-Terroristenmagazinen vorstellt.... D.h. ob die Verwahrung identisch mit der Verwahrung von (zugehörigen) Kat A/B Waffen erfolgen muss, oder ob ein Munitionsschrank reicht.

Würd gern die Situation lösen, dass mir gefühlt 15 Mags entgegen purzeln, wenn ich eine Langwaffe aus dem Schrank nehme (Ist-Zustand) und auch nur ungern mehrere 100€ investieren, nur damit ich deppate Plastikboxen einsperren kann, weil ich dafür einen vergleichsweise großen und sauteuren Schrank brauche....

Ich poste die Antwort wenn ich eine bekomme.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von combatmiles » Mo 3. Aug 2020, 11:28

ich hab einen Langwaffenkoffer am Kasten oben liegen. Da kommen die Mags rein und sind versperrt...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Mo 3. Aug 2020, 11:35

RcL hat geschrieben:
Mo 3. Aug 2020, 11:25
Nachdem ich immer noch ein bisserl perplex bin was die Verwahrung von deppaten Plastikboxen mit einer Feder drin angeht, hab ich mal die Waffenbehörde angeschrieben - sie mögen mir bitte klipp und klar sagen, wie sich die Behörde die Verwahrung von solchen Heikäp-Terroristenmagazinen vorstellt.... D.h. ob die Verwahrung identisch mit der Verwahrung von (zugehörigen) Kat A/B Waffen erfolgen muss, oder ob ein Munitionsschrank reicht.

Würd gern die Situation lösen, dass mir gefühlt 15 Mags entgegen purzeln, wenn ich eine Langwaffe aus dem Schrank nehme (Ist-Zustand) und auch nur ungern mehrere 100€ investieren, nur damit ich deppate Plastikboxen einsperren kann, weil ich dafür einen vergleichsweise großen und sauteuren Schrank brauche....

Ich poste die Antwort wenn ich eine bekomme.
Die Antwort gilt allerdings nur für "deine" Behörde. ;)
Wie wir ja alle wissen, kann es 50km entfernt schon wieder ganz anders aussehen mit der Verwahrung. Gleiches Spiel wie bei der richtigen Beschaffenheit eines Waffenschranks ( Metall, Blech, Holz, Glas, ......... verschraubt, unverschraubt, ....... ).Da wird es noch Jahre dauern bis wir einheitliche Standards haben.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mo 3. Aug 2020, 17:39

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 3. Aug 2020, 11:35
RcL hat geschrieben:
Mo 3. Aug 2020, 11:25
Nachdem ich immer noch ein bisserl perplex bin was die Verwahrung von deppaten Plastikboxen mit einer Feder drin angeht, hab ich mal die Waffenbehörde angeschrieben - sie mögen mir bitte klipp und klar sagen, wie sich die Behörde die Verwahrung von solchen Heikäp-Terroristenmagazinen vorstellt.... D.h. ob die Verwahrung identisch mit der Verwahrung von (zugehörigen) Kat A/B Waffen erfolgen muss, oder ob ein Munitionsschrank reicht.

Würd gern die Situation lösen, dass mir gefühlt 15 Mags entgegen purzeln, wenn ich eine Langwaffe aus dem Schrank nehme (Ist-Zustand) und auch nur ungern mehrere 100€ investieren, nur damit ich deppate Plastikboxen einsperren kann, weil ich dafür einen vergleichsweise großen und sauteuren Schrank brauche....

Ich poste die Antwort wenn ich eine bekomme.
Die Antwort gilt allerdings nur für "deine" Behörde. ;)
Wie wir ja alle wissen, kann es 50km entfernt schon wieder ganz anders aussehen mit der Verwahrung. Gleiches Spiel wie bei der richtigen Beschaffenheit eines Waffenschranks ( Metall, Blech, Holz, Glas, ......... verschraubt, unverschraubt, ....... ).Da wird es noch Jahre dauern bis wir einheitliche Standards haben.
Mal schauen was überhaupt zurückkommt. Vielleicht schickens ja auch gleich wen, weil ich die Mags noch nicht gemeldet hab und die Frage so interpretiert werden könnte, als hätt ichs ned gscheit verwahrt :lol:

Aber auf jeden Fall gehts um Wien. Hoffe da kommts dann ned auf den Anfangsbuchstaben vom Familiennamen an, wen man erwischt und welche Meinung der / die zum Thema hat...

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von wöbsi » Mo 3. Aug 2020, 21:13

Woyzeck hat geschrieben:
Do 30. Jul 2020, 10:30
Darf man seinen Altbestand an HiCaps eigentlich noch bis zum Ende der Registrierpflicht nutzen, selbst wenn die WBK bisher noch nicht diesbezüglich erweitert wurde ? Nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz ?

Faktisch bedeutet die neue gesetzliche Lage ja, dass man am Schießstand auf seine Magazine aufpassen muss, als wären sie Kat A Waffen, d.h. einfach das leere Magazin wo rumliegen lassen geht nicht mehr.
Gibts dazu eig irgendwas?
Ich war, dank corona, noch nicht auf der BH, deswegen würds mich interessieren ob ichtrotzdem mit meiner "Kat A" schießen fahren darf.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von bino71 » Mo 3. Aug 2020, 21:59

Ja, darfst.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Fr 7. Aug 2020, 14:58

So, hab eine Antwort bekommen... Kat A Mags wie Schusswaffen sicher vor unberechtigtem Zugriff sichern, Empfehlungen bezgl. Safe beim Händler erfragen...

.....d.h. keine Antwort, ob ein Blechspind (wie bei einer Kat C) ausreichen würde.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Lexman1 » Fr 7. Aug 2020, 16:03

Diese Antwort war absehbar und ist inhaltlich völlig wertlos. Ein sicheres Behältnis für Waffen war auch schon immer ein dehnbarer Begriff. Dies kann ein klassischer Waffensafe ebenso sein, wie ein Kasten mit Schloss... selbiges gilt für die Magazine.

Meine kommen in einen versperrten Holzkasten. Da ich für einen 2 Safe keinen Platz habe und der unberechtigte Zugriff somit auch verhindert wird.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Fr 7. Aug 2020, 16:19

Ich hätts mal als äquivalent zu Kat B interpretiert, aber ja.... 100% wertlose Antwort. Eigentlich eine echte Nicht-Antwort. Ich soll halt den Händler fragen... Danke für nichts :lol:

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Fr 7. Aug 2020, 17:45

RcL hat geschrieben:
Fr 7. Aug 2020, 14:58
So, hab eine Antwort bekommen... Kat A Mags wie Schusswaffen sicher vor unberechtigtem Zugriff sichern, Empfehlungen bezgl. Safe beim Händler erfragen...

.....d.h. keine Antwort, ob ein Blechspind (wie bei einer Kat C) ausreichen würde.
Ich habe Ende vergangenes Jahr die gleiche Frage an meine BH gerichtet, die bis heute, trotz Urgenz, nicht beantwortet wurde. Ich habe aber seit 4 oder 5 Monaten nicht mehr nachgefragt, da ich mit genauso einer qualitätsbefreite Antwort gerechnet habe, die in deinem Fall auch nicht angibt, warum Magazine mit dem gleichen Maß an Aufbruchsicherheit wie Schusswaffen verwahrt werden sollen, obwohl sie keine Schusswaffen sind.
Und wenn einer Behörde eine spezifische rechtliche Frage gestellt wird und die Beantwortung an den Fachhandel ausgelagert wird, greif ich mir an den Kopf.
Mir könnens den Buckel runterrutschen, ich hab es so ähnlich gelöst wie der Lexman.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Woyzeck » Fr 7. Aug 2020, 18:42

Faktisch bedeutet eine strenge Interpretation des Gesetzes auch, dass man bei einem Bewerb das Magazin auch nicht einfach runterfallen, ein neues Anstecken und weiterlaufen darf, da man hier ja die Kontrolle über einen verbotenen Gegenstand aufgibt, sondern das Magazin aufheben und versorgen müsste.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von diver99 » Fr 7. Aug 2020, 19:08

Yukon hat geschrieben:
Fr 7. Aug 2020, 17:45
RcL hat geschrieben:
Fr 7. Aug 2020, 14:58
So, hab eine Antwort bekommen... Kat A Mags wie Schusswaffen sicher vor unberechtigtem Zugriff sichern, Empfehlungen bezgl. Safe beim Händler erfragen...

.....d.h. keine Antwort, ob ein Blechspind (wie bei einer Kat C) ausreichen würde.
Ich habe Ende vergangenes Jahr die gleiche Frage an meine BH gerichtet, die bis heute, trotz Urgenz, nicht beantwortet wurde. Ich habe aber seit 4 oder 5 Monaten nicht mehr nachgefragt, da ich mit genauso einer qualitätsbefreite Antwort gerechnet habe, die in deinem Fall auch nicht angibt, warum Magazine mit dem gleichen Maß an Aufbruchsicherheit wie Schusswaffen verwahrt werden sollen, obwohl sie keine Schusswaffen sind.
Und wenn einer Behörde eine spezifische rechtliche Frage gestellt wird und die Beantwortung an den Fachhandel ausgelagert wird, greif ich mir an den Kopf.
Mir könnens den Buckel runterrutschen, ich hab es so ähnlich gelöst wie der Lexman.
Ich habe in meiner Firma eine Frage bezüglich einer Gewerbeberechtigung an die BH gerichtet. Die Beantwortung der Frage wurde an die Wirtschaftskammer delegiert.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Fr 7. Aug 2020, 20:06

Naja, wenigstens steht noch dabei, wo und wie und wann ich meine Mags zu melden habe. Also ich bekam eine Auskunft, die ich gar ned wollte zusätzlich zur Nicht-Antwort :lol:

Hachja....

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