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(Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grerdinger
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(Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Grerdinger » Mi 26. Aug 2020, 09:54

Hallo Freunde,

ich hab' jetzt mal wieder eine Frage, die ich auch mittels Suchmaschine noch nicht lösen habe können.

Es geht darum, dass wir im Zuge der Hundeausbildung auch mit SSW "das Dummy beschießen" (dass also ein Schuss abgefeuert wird und dann ein Dummy geworfen wird und/oder ein Dummy bzw. ein Stück echtes (aber natürlich bereits erlegtes) Wild zu suchen ist.

Die handelnden Personen sind allesamt Jäger (nicht nur mit Prüfung, sondern auch mit aktiver Jagdkarte im betreffenden Bundesland (OÖ), allerdings nicht mit Ausgang im betreffenden Revier). Der (nicht eingezäunte oder gar eingefriedete) Revierteil gehört (sowohl eigentumsrechtlich als auch im Sinne des JagdG) dem Besitzer der Hundeschule, daher ist auch hier Einvernehmen bzw. das Einverständnis da.

Dass man (zumindest in dieser Situation) eine SSW führen darf, ist für uns unbestritten. Wo ich mir aber nicht sicher bin: Gibt es ein Gesetz, dass die Abgabe des Schusses ev. verbieten würde?
LG,


Andi

Holadrio
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Holadrio » Mi 26. Aug 2020, 10:47

So wie du schreibst wird es auf die Abstimmung zwischen Betreiber der Hundeschule und dem Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) ankommen. Ein Gesetz dagegen kenne ich nicht. Sicherheitsvorschriften natürlich Voraussetzung.

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Hane
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Hane » Mi 26. Aug 2020, 10:49

Ich würde das Vorhaben bei der zuständigen Polizeidienststelle melden und im Zuge dessen fragen ob das eh OK ist.

Holadrio
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Holadrio » Mi 26. Aug 2020, 11:20

Um welche Hundeschule (Ausbildung) handelt es sich denn? Bei einer jagdlichen Ausbildung wird sicher alles geklärt sein und es kein Problem sein. Wenn es sich um eine (normale) Hundeschule hadelt wo keine jagdliche Ausbildung statt findet, wozu wird dazu Wild eingestzt und geschossen?

mastercrash
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von mastercrash » Mi 26. Aug 2020, 11:26

Grerdinger hat geschrieben:
Mi 26. Aug 2020, 09:54
Gibt es ein Gesetz, dass die Abgabe des Schusses ev. verbieten würde?
Das erstmal nein. Sogar im sehr viel strengeren Deutschland ist das Abfeuern von Kartuschenmunition vom dortigen Tatbestand „Schießen außerhalb von Schießstätten“ ausgenommen.

Lediglich die allgemeine und nicht unmittelbar auf Waffen bezogene Verwaltungsvorschrift „Erregung berechtigten Ärgernisses“ nach § 81 SPG könnte man damit verwirklichen.

Aus den Gesetzesmaterialien:
Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Verhalten die Eignung besitzt, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Die Eignung bestimmt sich im Allgemeinen am Gefühl eines Durchschnittsmenschen (vgl. zur Erregung berechtigten Ärgernisses auch Bachner-Foregger). Das Ärgernis muss objektiv begründet sein. Für die Strafbarkeit soll es demnach nicht ausreichend sein, dass ein einzelner Dritter Ärgernis genommen hat. Das Verhalten soll vielmehr objektiv zur Ärgerniserregung geeignet sein und konkret auch ein solches Ärgernis erregt haben, um eine Ordnungsstörung und damit die Verwaltungsübertretung zu begründen. Ein berechtigtes Ärgernis setzt überdies voraus, dass die Bewertung nicht auf einer höchst subjektiven Auffassung beruhen darf.
Das Verhalten müsste daher geeignet sein, dass ein Otto-Normalverbraucher, der zufällig vorbei geht sich Sorgen machen würde und dass eine Person auch tatsächlich vorbei geht und sich Sorgen macht (zB Auslösung von Angstzuständen).

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es sich hier „nur“ um eine Verwaltungsvorschrift handelt bis 500€ Geldstrafe, man aber nach der Verwirklichung eines solchen Tatbestandes mit irgend einer Art von Waffen (für uns idR viel schlimmer als die Geldstrafe) der Behörde eine Steilvorlage für die Aberkennung der Zuverlässigkeit liefern könnte („Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, ...“, ihr versteht schon).
Wenn man es aber ordentlich macht, dass ein Durchschnittsmensch der zufällig vorbei kommt kein allzu schlechtes Gefühl dabei hätte, sollte es passen.
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Simon80
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Simon80 » Mi 26. Aug 2020, 11:46

Wir mussten zur Hundeausbildung die eigene Flinte mitbringen und haben einfach mit gewöhnlicher Munition in Richtung Kugelfang geschossen. Dazu muss man aber sagen das dies in einem sehr ländlichem Gebiet war und niemanden interessiert hat.

Ich würde im Zweifelsfall beim Zuständigen Landesjagdverband fragen, die haben eh Juristen und sollten Auskunft geben können.

Das Schießen steht ja sogar in der Prüfungsordnung für die Brauchbarkeitsprüfung (in OÖ zumindest)

"Bei der Brauchbarkeitsprüfung hat der Führer zur Feststellung der
Schussfestigkeit des Hundes über Aufforderung der Prüfer im Verlauf
der Suche dann, wenn der Hund etwa 30 Schritte vom Führer entfernt
ist, zwei Schüsse abzugeben."

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rhodium
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von rhodium » Mi 26. Aug 2020, 14:37

Es gab da von Röhm sogar einen eigenen Dummywerfer

https://www.co2air.de/thema/55072-röhm- ... ingsgerät/

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/R ... ncher.html

Leider heute bei der SSW-Sammlerfraktion sehr gesucht und kaum gebraucht zu bekommen. Preis war etwa 180 €

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Alex87
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Alex87 » Mi 26. Aug 2020, 17:56

Wir schießen bei jedem Wesenstest mit einer SSW auf einem Hundeabrichteplatz. Gehört bei jedem Hund zur Prüfung.

Grerdinger
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Grerdinger » Do 27. Aug 2020, 09:35

Holadrio hat geschrieben:
Mi 26. Aug 2020, 11:20
Um welche Hundeschule (Ausbildung) handelt es sich denn? Bei einer jagdlichen Ausbildung wird sicher alles geklärt sein und es kein Problem sein. Wenn es sich um eine (normale) Hundeschule hadelt wo keine jagdliche Ausbildung statt findet, wozu wird dazu Wild eingestzt und geschossen?
Es handelt sich um Retriever-Ausbildung, die größtenteils mit Dummies stattfindet, allerdings auch gelegentlich jagdliche Einheiten (eben mit Wild).

Holadrio hat geschrieben:
Mi 26. Aug 2020, 10:47
So wie du schreibst wird es auf die Abstimmung zwischen Betreiber der Hundeschule und dem Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) ankommen. Ein Gesetz dagegen kenne ich nicht. Sicherheitsvorschriften natürlich Voraussetzung.
Da eh nur mit SSW geschossen wird, ist der Sicherheitsaspekt vernachlässigbar. Das OK vom Jagdpächter (der tlw. auch selbst mit trainiert) ist auch gegeben. Also haben wir hier kein Problem.
Was mir mehr Kopfzerbrechen macht ist der §56 Abs. 2 des OÖ Landesjagdgesetzes:
"(2) Jede vorsätzliche Beunruhigung oder jede Verfolgung von Wild, auch das Berühren und Aufnehmen von Jungwild durch Personen, die zur Jagdausübung nicht berechtigt sind, ist verboten. "
Den kann man jetzt so oder so lesen. Ob sich das "durch Personen, die zur Jagdausübung nicht berechtigt sind" jetzt nur auf Berühren und Aufnehmen von Jungwild beschränkt z.B. ist mir nicht klar. Ein übellauniger Jurist könnte da (auch trotz Zustimmung des Pächters) etwas konstruieren.
Und ich möchte mich nicht - auch wenn die Ausbildung am A... der Welt stattfindet - da nicht in eine blöde Situation hineinmanövrieren lassen. Es braucht ja nur eine Gryne und/oder PETA- WanderIn vorbeikommen, und schon hat man den Salat...

Hane hat geschrieben:
Mi 26. Aug 2020, 10:49
Ich würde das Vorhaben bei der zuständigen Polizeidienststelle melden und im Zuge dessen fragen ob das eh OK ist.
Ganz ehrlich: Mit Polizisten (genauer gesagt: deren Rechtskenntnissen) habe ich schon zu viele negative Erlebnisse gehabt, als dass ich darauf etwas geben würde. Ich bin ein großer Freund unserer Helfer (und habe auch eine gute Handvoll in meinem Freundes- und Bekanntenkreis). Und sie kennen sich mit ihren Kernkompetenzen (z.B. SPG, ABGB in den relevanten Bereichen, ...) auch relativ gut aus. Aber bei Waffenthemen ist es schon eine Frage der persönlichen Einstellung, bei Jagdrecht steigen alle bis auf einen (selber Jagdpächter) komplett aus.
LG,


Andi

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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Hane » Do 27. Aug 2020, 09:54

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Wenn der Jagdpächter einverstanden ist, hätte ich überhaupt keine Bedenken.
Wenn ich denke wie viel Hunde von Spaziergänger bei uns Wild hetzen und absolut nichts passiert, habe ich auch keine Angst das der Schuss irgend ein Wild stört.

Holadrio
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Re: (Führen und) Abfeuern einer Schreckschusswaffe (im Zuge der Hundeausbildung)

Beitrag von Holadrio » Do 27. Aug 2020, 12:55

Mit dem "aufnehmen" von Wild ist sicher nur gemeint wenn man Wild in einem Revier findet. Wild für die Hundeausbildung wurde sicher von einem Berechtigten übernommen bezw. gekauft. Also ist bin ich der Besitzer und nicht mehr der Jagdausübungsberechtigte. Wenn es sich um Hundeausbildung für jagdliche Zwecke handelt ist sicher im Vorfeld alles geklärt. Wenn es keine jagdliche Ausbildung ist, wozu braucht man dann Wild???? Wild ist Lebenmittel!
Mit Plüschhasen, Quitschente oder Gummihuhn wird man für die jagdliche Ausbildung in der Praxis später keine Erfolge haben. Dazu brauche ich "echtes" Wild. Aber wozu sonst?

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