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SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von rhodium » Do 27. Aug 2020, 21:28

Sehe ich das richtig und die Waffe bleibt bei uns A da sie aus einem Vollautosystem hergestellt wurde? Der Kaliberwechsel auf. 308 bringt da wohl auch nichts.

https://www.egun.de/market/item.php?id=9661547

bino71
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Re: SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von bino71 » Do 27. Aug 2020, 21:33

Jo, schaut so aus.

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rhodium
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Re: SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von rhodium » Do 27. Aug 2020, 22:12

Da hat D offenbar eine liberalere Gesetzgebung wie wir :shifty:

bino71
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Re: SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von bino71 » Do 27. Aug 2020, 22:24

Vielleicht in diesem Fall, aber sonst tut es nicht.

Simon80
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Re: SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von Simon80 » Do 27. Aug 2020, 22:43

rhodium hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 22:12
Da hat D offenbar eine liberalere Gesetzgebung wie wir :shifty:
Da und bei .50 BMG :think:

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abactus
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Re: SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von abactus » Fr 28. Aug 2020, 07:00

rhodium hat geschrieben:
Do 27. Aug 2020, 22:12
Da hat D offenbar eine liberalere Gesetzgebung wie wir :shifty:
also insgesamt würd ich das waffg aber nicht mit den deutschen tauschen wollen :D

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Re: SAR M57 - Schweizer Stgw. 57 in. 308 - Kat. A

Beitrag von Fivegunner » Fr 28. Aug 2020, 12:58

Ein Bekannter aus DE hat sich so eine Büchse gekauft. Für deutsches Recht musste ein neuer Lauf in das Gewehr, darf nicht aus Armeefertigung stammen, genau dasselbe mit dem Verschlusskopf. Wir haben vor einem jahr hier in der CH wechselseitig mit dem Ding und meiner privbatisierten A>rmeewaffe auf 300 Meter im Stand geschossen.

Fazit; Das Original in .7,5 x 55 ist geingfügig präziser.
1911 - It's like a Glock, but for men!

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