Na wenn du zu Hause und auf privaten Schiessständen die Magazine legal anstecken willst, dann muss die Waffe Kat A sein.tomobi hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:10Ich stehe auch gerade vor meiner Erweiterung auf 5 Plätze, habe meine WBK schon seit knapp 6 Jahren.
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist - die Sache mit den Magazinen. Gibt es dazu irgendwo eine Zusammenfassung?
Habe ein AR15 und bin mir nicht sicher, ob ich die Magazine so melden soll, dass das Ding Kat A wird oder nur die Magazine alleine...![]()
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WBK Erweiterung 5 Jahre
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
OK danke!Wolkenbruch hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:18Na wenn du zu Hause und auf privaten Schiessständen die Magazine legal anstecken willst, dann muss die Waffe Kat A sein.tomobi hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:10Ich stehe auch gerade vor meiner Erweiterung auf 5 Plätze, habe meine WBK schon seit knapp 6 Jahren.
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist - die Sache mit den Magazinen. Gibt es dazu irgendwo eine Zusammenfassung?
Habe ein AR15 und bin mir nicht sicher, ob ich die Magazine so melden soll, dass das Ding Kat A wird oder nur die Magazine alleine...![]()
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Mein SB hat das bestätigt, dass die Waffen ohne Probleme wieder B werden können.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58OK danke!
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Zur 2. Frage: Du kannst die Meldung bis zum Schluss der Frist machen. Die Frage ist ob die Eintragung dann wieder eine neue WBK (mit neuerlichen Kosten) erfordert. Das weiss ich nicht genau. Ich vermute, dass es so ist, da sie dir neue A Plätze machen müssen.
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Laut meinem SB und dem vielfachen Feedback hier von anderen und deren SBs - ja.
Ja das geht bis zum Ende der Übergangsfrist, nur die Meldung bedingt eine neue WBK und damit die Gebühren. Wenn du das zusammen mit der Erweiterung machst, dann ist das einfach billiger.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58OK danke!Wolkenbruch hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:18Na wenn du zu Hause und auf privaten Schiessständen die Magazine legal anstecken willst, dann muss die Waffe Kat A sein.tomobi hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:10Ich stehe auch gerade vor meiner Erweiterung auf 5 Plätze, habe meine WBK schon seit knapp 6 Jahren.
Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist - die Sache mit den Magazinen. Gibt es dazu irgendwo eine Zusammenfassung?
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Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Schlussfolgere ich demnach richtig?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58OK danke!Wolkenbruch hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:18
Na wenn du zu Hause und auf privaten Schiessständen die Magazine legal anstecken willst, dann muss die Waffe Kat A sein.
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Ich verkaufe meine "A"-Waffe, behalte die Magazine, kaufe mir eine Andere (anderes Kaliber, andere Magazine) und kann sie einfach auf den A-Platz legen und dafür wieder Magazine kaufen?

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Nur die alten Magazine mußt halt loswerden.
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Du schlussfolgerst absolut richtig.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 19:39Schlussfolgere ich demnach richtig?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58
OK danke!
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Ich verkaufe meine "A"-Waffe, behalte die Magazine, kaufe mir eine Andere (anderes Kaliber, andere Magazine) und kann sie einfach auf den A-Platz legen und dafür wieder Magazine kaufen?die haben sich wirklich was dabei gedacht.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Nein die kannst du behalten am 7er oder 8er Platz.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Wie meinst du das „die du dafür hergeben kannst“?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58OK danke!Wolkenbruch hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:18
Na wenn du zu Hause und auf privaten Schiessständen die Magazine legal anstecken willst, dann muss die Waffe Kat A sein.
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Wenn ich jetzt 15 AR15 Magazine auf ein Kat B AR15 habe und davon zwei verkaufe, darf ich dann 2 große AK-47 Magazine kaufen? Sry für die möglicherweise blöde Frage, das würd mir jetzt selber etwas komisch vorkommen

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Demnach würde es am meisten Sinn machen, meine Glock (hab ein 30er Mag) UND mein AR-15 als Kat A zu melden, oder? Denn wenn ich meine Glock irgendwann verkaufe und stattdessen einen HA auf den Platz lege, kann ich mir gemütlich große Magazine shoppenvoodoo-medic hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 19:39Schlussfolgere ich demnach richtig?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58
OK danke!
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Ich verkaufe meine "A"-Waffe, behalte die Magazine, kaufe mir eine Andere (anderes Kaliber, andere Magazine) und kann sie einfach auf den A-Platz legen und dafür wieder Magazine kaufen?die haben sich wirklich was dabei gedacht.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Nein, die alten Magazine darf er behalten.
Auszug aus meiner Anfragebeantwortung (und ich meine, dass das im Runderlass ebenso festgehalten ist):
Edit: habe gerade nachgesehen, im Erlass ist die Systematik ident abgebildet.Wenn der Bewilligungsinhaber bereits im Besitz einer Faustfeuerwaffe mit großem
Magazin ist, kann er die Faustfeuerwaffe mit großem Magazin einem anderen
Berechtigten überlassen. Er kann aber auch das große Magazin allein einem anderen
Berechtigten überlassen, oder die Faustfeuerwaffe allein einem Berechtigten überlassen.
Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen
werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z.
7 WaffG -Platz weiter besessen werden.
Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten,
kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben
werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur
neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.
Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes
Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht
kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Wenn du deine Z7 Glock verkaufst und so ein Z7 Platz frei wird, kannst diesen Platz nur mit einer Faustfeuerwaffe belegen, aber nicht mit einem halbautomatischen Gewehr. Du kannst also nicht eine Kat A Glock (Z7) gegen ein AUG Z (Z8) "eintauschen" (umgekehrt ebensowenig).tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 21:14Demnach würde es am meisten Sinn machen, meine Glock (hab ein 30er Mag) UND mein AR-15 als Kat A zu melden, oder? Denn wenn ich meine Glock irgendwann verkaufe und stattdessen einen HA auf den Platz lege, kann ich mir gemütlich große Magazine shoppenvoodoo-medic hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 19:39Schlussfolgere ich demnach richtig?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59
Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Ich verkaufe meine "A"-Waffe, behalte die Magazine, kaufe mir eine Andere (anderes Kaliber, andere Magazine) und kann sie einfach auf den A-Platz legen und dafür wieder Magazine kaufen?die haben sich wirklich was dabei gedacht.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Herrgott, da muss man seine Erweiterung ja vorher akribisch durchplanenYukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 21:27Wenn du deine Z7 Glock verkaufst und so ein Z7 Platz frei wird, kannst diesen Platz nur mit einer Faustfeuerwaffe belegen, aber nicht mit einem halbautomatischen Gewehr. Du kannst also nicht eine Kat A Glock (Z7) gegen ein AUG Z (Z8) "eintauschen" (umgekehrt ebensowenig).tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 21:14Demnach würde es am meisten Sinn machen, meine Glock (hab ein 30er Mag) UND mein AR-15 als Kat A zu melden, oder? Denn wenn ich meine Glock irgendwann verkaufe und stattdessen einen HA auf den Platz lege, kann ich mir gemütlich große Magazine shoppenvoodoo-medic hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 19:39
Schlussfolgere ich demnach richtig?
Ich verkaufe meine "A"-Waffe, behalte die Magazine, kaufe mir eine Andere (anderes Kaliber, andere Magazine) und kann sie einfach auf den A-Platz legen und dafür wieder Magazine kaufen?die haben sich wirklich was dabei gedacht.
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Aber danke für eure Antworten und sry für die kurze Entführung deines Threads @Yukon!
Werd die Erweiterung jetzt dann wohl auch mal angehen.
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Und Revolver und KK geht auch nicht mehr auf den A Platz - oder?