Du kannst ihn in einen B-Platz umwandeln.
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WBK Erweiterung 5 Jahre
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Nur damit ich das richtig verstehe: Angenommen ich hab 5x Z10 Magazine gemeldet (also ohne passende Waffe dafür). Kann ich jetzt 2 der 5 Magazine verkaufen/vernichten und mir stattdessen 2 Magazine eines anderen Kaliber zulegen (wenn ich z.B. mir eine andere Waffe kaufe)?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58OK danke!Wolkenbruch hat geschrieben: ↑So 13. Sep 2020, 20:18
Na wenn du zu Hause und auf privaten Schiessständen die Magazine legal anstecken willst, dann muss die Waffe Kat A sein.
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Beispiel: Ich hab 5x AR15 Hi-Caps als Z10 gemeldet. In 3 Jahren komme ich drauf dass ich eine CZ Scorpion will, kann ich dann 2 AR15 Magazine hergeben und mir stattdessen 2 CZ Scorpion HiCaps besorgen?
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Ja, so ist der Plan.Muhanak hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 08:40Nur damit ich das richtig verstehe: Angenommen ich hab 5x Z10 Magazine gemeldet (also ohne passende Waffe dafür). Kann ich jetzt 2 der 5 Magazine verkaufen/vernichten und mir stattdessen 2 Magazine eines anderen Kaliber zulegen (wenn ich z.B. mir eine andere Waffe kaufe)?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.tomobi hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 11:58
OK danke!
Kann die Waffen dann jemals wieder Kat B werden, wenn ich diese z.B ohne Magazine verkaufe?
... Und Frage zwei: Muss ich meinen gesamten Altbestand beim Erweitern melden oder kann ich das danach (innerhalb der Übergangsfrist) auch noch?
Danke schonmal.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Beispiel: Ich hab 5x AR15 Hi-Caps als Z10 gemeldet. In 3 Jahren komme ich drauf dass ich eine CZ Scorpion will, kann ich dann 2 AR15 Magazine hergeben und mir stattdessen 2 CZ Scorpion HiCaps besorgen?
Verständlicherweise gibt es noch keine (bzw kaum) praktischen Erfahrungen dazu, wie das Veräußern und die Ummeldung vonstatten geht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Ah okay danke! D.h. je mehr Hi-Caps man gemeldet hat umso flexibler ist man dann wenn man z.B. Waffe wechselt etc.Yukon hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 09:15Ja, so ist der Plan.Muhanak hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 08:40Nur damit ich das richtig verstehe: Angenommen ich hab 5x Z10 Magazine gemeldet (also ohne passende Waffe dafür). Kann ich jetzt 2 der 5 Magazine verkaufen/vernichten und mir stattdessen 2 Magazine eines anderen Kaliber zulegen (wenn ich z.B. mir eine andere Waffe kaufe)?Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59
Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Beispiel: Ich hab 5x AR15 Hi-Caps als Z10 gemeldet. In 3 Jahren komme ich drauf dass ich eine CZ Scorpion will, kann ich dann 2 AR15 Magazine hergeben und mir stattdessen 2 CZ Scorpion HiCaps besorgen?
Verständlicherweise gibt es noch keine (bzw kaum) praktischen Erfahrungen dazu, wie das Veräußern und die Ummeldung vonstatten geht.
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
So hätte ich das auch verstanden. Allerdings dauerhaft. Dann brauche ich ja garnicht umschreiben lassen. Ist für mich eh irrelevant, da ich mit der Altbestandsmeldung auch gleich die Erweiterung auf 5 Plätze melde. Aber wenn wer nur 2 Plätze hat und die auf 17/7 und oder 17/8 ummeldet, dann muss ihm auch bewusst sein, dass dann eine neue WBK fällig wird, wenn dann doch stattdessen ein B Platz benötigt wird und wird auch kein A Platz mehr.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Fühl dich - virtuell, weil böse, böse Grippe - umarmtYukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 21:08Du schlussfolgerst absolut richtig.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 19:39Yukon hat geschrieben: ↑Mo 14. Sep 2020, 17:59
Ergänzung: wenn du große Magazine (nach-)kaufen möchtest, musst du die dementsprechende Waffe auf einem A-Platz haben.
Ist sie auf einem B-Platz, gibt's auch kein (nach-)kaufen von großen Magazinen (außer du hast andere große Magazine [Z9 bzw Z10] , die dafür hergeben kannst).
Schlussfolgere ich demnach richtig?
Ich verkaufe meine "A"-Waffe, behalte die Magazine, kaufe mir eine Andere (anderes Kaliber, andere Magazine) und kann sie einfach auf den A-Platz legen und dafür wieder Magazine kaufen?die haben sich wirklich was dabei gedacht.


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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Ja, so schaut's aus...meinem SB zufolge.ich666 hat geschrieben: ↑Di 15. Sep 2020, 10:30So hätte ich das auch verstanden. Allerdings dauerhaft. Dann brauche ich ja garnicht umschreiben lassen. Ist für mich eh irrelevant, da ich mit der Altbestandsmeldung auch gleich die Erweiterung auf 5 Plätze melde. Aber wenn wer nur 2 Plätze hat und die auf 17/7 und oder 17/8 ummeldet, dann muss ihm auch bewusst sein, dass dann eine neue WBK fällig wird, wenn dann doch stattdessen ein B Platz benötigt wird und wird auch kein A Platz mehr.
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Servus, hast schon was zurück bekommen von der BH?Xere hat geschrieben: ↑Sa 12. Sep 2020, 08:35Hast eine PNfamlac hat geschrieben: ↑Sa 12. Sep 2020, 00:22Kannst du mir bitte sagen auf welcher BH das bei dir stattfindet. Auch gerne per PN wenn du das hier nicht öffentlich schrieben willst.Xere hat geschrieben: ↑Fr 11. Sep 2020, 17:03Ich habe mir mittlerweile die Mühe gemacht, die Informationen die man dazu findet zusammen zu fassen und per E-Mail mit Quellenangaben an die BH zu schicken.
Zitiert wurde unter anderem:
WaffG §23 Abs.2 + Erläuterungen von Parlament.gv.at
Informationsblatt der ARGE Zivile Sicherheit (WKO)
Verband
Waffg.info
Zusätzlich wurde mir von der LPD Kärnten telefonisch bestätigt das KEINE Nachweise benötigt werden.
Ich warte jetzt ein paar Tage ab damit sich die BH mal mit dem Gesetz beschäftigt.
Sollte es dann immer noch nicht funktionieren werde ich auf den Antrag bestehen und im schlimmsten Fall auch weiter gehen.
Ich versuche es nämlich auch in Kärnten...
Glock 17 Gen 4
HERA AR15 11,5“
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Hallo, auf die Mail haben sie noch nicht geantwortet und ich habe es die letzten Tage leider nicht geschafft bei der Behörde anzurufen. Eventuell schaffe ich es morgen.
Lg
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Okay danke für die Info. Ich freu mich schon wenn ich was positives von dir höre
Lg
Glock 17 Gen 4
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Auf die fünf Plätze hat man nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch. Alles darüber hinaus erfordert einen Rechtfertigungsgrund. Ich würde das der Sachbearbeitererin noch einmal nett und freundlich sagen, ansonsten trotzdem einen Antrag stellen, um gegen den negativen Bescheid eine Bescheidbeschwerde einzubringen.
Pew Pew
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Fr 18. Sep 2020, 17:50Auf die fünf Plätze hat man nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch. Alles darüber hinaus erfordert einen Rechtfertigungsgrund. Ich würde das der Sachbearbeitererin noch einmal nett und freundlich sagen, ansonsten trotzdem einen Antrag stellen, um gegen den negativen Bescheid eine Bescheidbeschwerde einzubringen.
Ja das ist mein Notfallplan.
Aber da der User Xere das gerade macht warte ich ab wies bei ihm ausgeht. Meine 5 Jahre hab ich eh erst in einer Woche voll.
Glock 17 Gen 4
HERA AR15 11,5“
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Genau das ist der Plan.Hauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Fr 18. Sep 2020, 17:50Auf die fünf Plätze hat man nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch. Alles darüber hinaus erfordert einen Rechtfertigungsgrund. Ich würde das der Sachbearbeitererin noch einmal nett und freundlich sagen, ansonsten trotzdem einen Antrag stellen, um gegen den negativen Bescheid eine Bescheidbeschwerde einzubringen.
Nach dem mündlichen Nein der Behörde (bzw. der Sachbearbeiterin) habe ich nett und höflich verschiedenste Quellen zitiert warum es doch geht und ich einen Reachtsansprch habe. Das wurde dann per Mail verschickt. Nach einer Woche habe ich telefonisch nachgefragt wie es jetzt ausschaut. Die Sachbearbeiterin war meiner Meinung nach genervt das ich anrufe und hat mich mit den Worten " Der Kollege hat erst nächste Woche Zeit. Wir melden uns!" abgewimmelt. Mal schauen was da raus kommt.
Lg
Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
Eigentlich eine Frechheit ... derr Bürger ist am Amt zu unterstützen und nicht zu bremsen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Manuduktionspflicht
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre
manche fürchten sich eben vor Feuerwaffen ....vergessen aber, das Messer auch gefährlich sind ...