Locke hat geschrieben: ↑Di 29. Sep 2020, 22:04
Häng mich da jetzt mal an, da ich jetzt langsam den Überblick verlier.
Es schreiben ja viele, dass das WS extra vom Griffstück aufbewahrt werden soll, wenns als WS gemeldet is. Das leuchtet mir ein.
Aber.
Wenn ich zu einer Hauptwaffe ein WS dazukaufe, darf ich dann das WS( Schlitten und Lauf) bei der Hauptwaffe verwahren?
Dürfen beide Schlitten und das Griffstück im Koffer einzeln liegen?
Darf das WS und das Griffstück zusammengebaut sein und der Schlitten der Hauptwaffe liegt bei?
Oder sollte mans trotzdem extra aufbewahren.
Solange du nur EIN Griffstück hast, also faktisch keine zweite ganze Waffe zusammenbauen kannst, weil dir dann für die zweite ja ein zweites Griffstück fehlt, ist alles was du beschrieben hast kein Problem.
Der einzige Fall wo es ein Problem sein KANN ist der, dass man die Teile für zwei vollständige Waffen hat (also auch zwei Griffstücke) und alle Teile bei einer Kontrolle nebeneinander liegen und der Beamte sagt, moment mal, das Ding ist als Wechselsystem eingetragen aber hier liegt ja direkt alles für zwei vollständige Waffen, also muss das im ZWR richtig gestellt werden.
Das was hier aber eher besprochen wurde war vor allem die Händlerseite, warum viele Händler eine vollständige Waffe nicht als Wechselsystem verkaufen wollen (ja sogar darauf bestehen, das Griffstück passend zum WS eigenhändig zerstören zu wollen). Weil sie de facto und sei es als Umgehungsgeschäft über zwei Kaufverträge (WS und Griffstück über zwei Verträge) eine ganze Waffe verkaufen, diese aber nur als Wechselsystem ins ZWR eintragen.