Eric01 hat geschrieben: ↑Di 20. Okt 2020, 23:29
Nun hab ich bei meiner Behörde mal gefragt, ob ich mir mein gewünschtes AR15 auf einen freien B Platz kaufen darf, obwohl ich ja derzeit schon die OA15 auf A habe.
Problemstellung hier ist ja die, dass in beide die Magazine passen würden. Plan wäre dann sobald ich die neue AR15 habe die OA15 zu verkaufen und die neue AR15 dann auf den A Platz zu schieben.
Das MUSS nach allen Rechtsquellen die wir haben so gehen.
Erstens: Nur weil die Magazine passen, heißt das nicht, dass man keine weiteren theoretisch mit den großen Mags kompatiblen Kat B mehr erwerben darf. Das wäre ja allerhand!
Zweitens kann ein § 17 Platz der frei wird, wieder beliebig für eine neue Waffe der selben Ziffer (7/8) vergeben werden.
Außerdem ist es ja ein "fliegender Kategoriewechsel". Das heißt du darfst sogar die großen Mags sofort an der neuen AR-15 anschließen, solange an der OA gleichzeitig kein großes Magazin angeschlossen ist (diese also just in dem Moment als Kat B anzusehen ist). Zugegeben ist bei diesem letzten Punkt noch nicht klar, ob als Kategorie zählt als was die Waffe im ZWR steht (Kat A oder B) oder ob gerade ein Magazin steckt oder nicht.