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Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Mi 28. Okt 2020, 11:52

MikeD hat geschrieben:
Mi 28. Okt 2020, 11:09
Einen 100kg (oder gar 300kg) schweren Waffenschrank wird man nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernen können.
Außerdem sagt die 2. WaffG Durchführungsverordnung ganz klar, dass eine sichere Verwahrung auf einen "zumutbaren Aufwand" abzustellen ist. Löcher in eine Wand bzw. den Fußboden zu bohren ist besonders bei einer Mietwohnung bzw. einer Fußbodenheizung nicht unbedingt zumutbar.
da bist halt jetzt tief im interpretationsbereich
was ist zumutbar
was nicht

ich persoenlich kann ja auch nix anderes machen als interpretieren

und meine interpretation - anhand der RIS urteile die ich kenne bzw regelmaessig lese - lautet alles was zwei leut ned wegtragen koennen muss angeschraubt sein

da bist dann bei deinen ca. 150kg bis 200kg ab denen das meiner einschaetzung nach nicht erforderlich ist

in der praxis wwird es dann auch noch einen unterschied machen ob wohnhaus ohne aufzug im dritten stock oder arbeitsraum dire3kt neben der garage in einem alleinstehenden einfamilienhaus in der pampa
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Mi 28. Okt 2020, 11:54

combatmiles hat geschrieben:
Mo 26. Okt 2020, 08:54
also bei mir ist seit 91 nie C draufgestanden... ich hab ja immer geschaut was am Auftrag steht.. und deswegen die C auch nie vorgezeigt..
in den behoerden die ich kenne sind bis heute IMMER auch die kat C (und D) ausgedruckt
und zwar direkt am dienstauftrag

es steht allerdings AUSDRUECKLICH dabei dass nur die verwahrung der kat A und kat B zu ueberpruefen ist

der sachbearbeiter kann das NICHT abaendern
das kann doch ned je nach behoerde unterschiedlich sein, oder ..?


moeglich waere dass sich "deine" beamten gewohnheitsmaessig die kat B aus dem ZWR ausdrucken damit sie den aktuellesten stand haben, denn der ueberpreuefungsauftrag liegt oft wochenlang herum bis mal wer zeit hat da hin zu fahren

das was du siehst ist also nur der kat B ZWR auszug und nicht der dienstlliche ueberpruefungsauftrag mit den anweisungen was zu uebnerpruefen ist ...
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » Mi 28. Okt 2020, 12:59

also i hab scho unterscheiden können zwischen an ZWR Ausdruck und an Überprüfungsauftrag...

Lustig war das der Kalasch vo dir damals no net draufgestanden ist (also weder am ZWR no am Auftrag) ich aber scho ghabt hab..
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Promo » Mi 28. Okt 2020, 16:43

Interessenshalber die Frage: hatte jemand mit mehreren Wohnsitzen in verschiedenen politischen Bezirken (möglicherweise gar Bundesländern) wo auch die Waffen aufgeteilt auf diese Wohnsitze verwahrt werden, eine Verwahrungskontrolle? Mich würde interessieren, wie das dann abläuft.
Danke!
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Mi 28. Okt 2020, 16:52

Promo hat geschrieben:
Mi 28. Okt 2020, 16:43
Interessenshalber die Frage: hatte jemand mit mehreren Wohnsitzen in verschiedenen politischen Bezirken (möglicherweise gar Bundesländern) wo auch die Waffen aufgeteilt auf diese Wohnsitze verwahrt werden, eine Verwahrungskontrolle? Mich würde interessieren, wie das dann abläuft.
Danke!
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Ich sag ihnen dass die waffen am ort X verwahrt werden
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » Mi 28. Okt 2020, 19:37

Bei mir anders: mich rufens an, ich sag ich hab nicht alles zu Hause und wir vereinbaren dass ich das Zeugs am WE mit nach Hause nehm. Zum 2.Wohnsitz haben sie nämlich keinen Zutritt....
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Promo » Do 29. Okt 2020, 09:34

gewo hat geschrieben:
Mi 28. Okt 2020, 16:52
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2020, 11:55

Promo hat geschrieben:
Do 29. Okt 2020, 09:34
gewo hat geschrieben:
Mi 28. Okt 2020, 16:52
Ist bei mir der fall
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Sie rufen an
Ich sag ihnen dass die waffen am ort X verwahrt werden
Sie schicken den akt an die dortige behoerde
Ich meinte, wenn ein Teil hier und ein Teil dort ist, wie sie dann vorgehen. Weil dann ja zwei Polizeidienststellen zu involvieren wären.
ja ich zeig ihnen die die hier sind und gebe an wo die anderen sind

der akt wird dann zur weiterbearbeitung an die jeweils zustaendigen anderen polizeistellen abgetreten und diese machen dann die kontrolle an den jeweiligen orten

mir wurde alternativ auch angeboten die nicht am hauptwohnsitz verwahrten waffen beizubringen um eine neuerliche kontrolle vor ort zu ermoeglichen
das scheint also auch zu gehen
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Promo » Do 29. Okt 2020, 17:31

Danke, interessant!
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von raptor » Fr 30. Okt 2020, 13:17

Also dieses "Bleiben Sie im Wohnzimmer sitzen, ich bringe Ihnen die Waffen." würde bei mir in Wien nicht funktionieren. Die wollen dezidiert die Verwahrung sehen. Ist auch richtig, da es sich um eine Verwahrungskontrolle handelt und nicht eine reine "Gibt-es-die-Waffen-noch-beim-Besitzer-Kontrolle".

Bei der allerersten Kontrolle wurde auch technische Details zum Safe aufgeschrieben.

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von KGR84 » Mi 9. Dez 2020, 11:27

In den 4 Seiten, die ich hier durchgelesen habe, haben sich einige Dinge angesammelt, die ich gerne erwähnen würde.

1. Weil von @Armata gesagt wurde, eigentlich interessiert die Kollegen das andere Zeug im Tresor nicht. Hier kann ich eine andere Erfahrung wiedergeben, ist allerdings noch aus Zeiten vor ZWR. Bei einer Waffenkontrolle habe ich meine Kat B aus dem Waffenschrank geräumt, in dem auch meine Kat C gestanden sind. Ich wusste damals nicht, und habe auch nicht darüber nachgedacht, dass sich das überprüfende Organ auch dienstlich für die Kat C interessiert hat. Er hat mich dann gefragt was für Waffen das im Detail waren, und hat es notiert.

2. Zu der Frage ob das überprüfende Organ auch in andere Tresore schauen darf: Mein Wissensstand ist, das zu überprüfende Organ darf die Örtlichkeit der Verwahrung sehr wohl überprüfen, sprich wo steht das Aufbewahrungsbehältnis, aber wenn das vom zu Überprüfenden gewünscht ist, den Inhalt des Aufbewahrungsbehältnis nicht sehen, weil ja andere private Gegenstände (z.B. vertrauliche Dokumente) auch mit den Waffen versperrt sein können. Sprich in der Praxis, ich führe den Beamten zum (geschlossenen, versperrten) Waffenschrank, er überprüft dann was er zu überprüfen hat (festgeschraubt ... etc.), dann bitte ich ihn das Zimmer zu verlassen, oder sich zumindest abzuwenden, entnehme die zu überprüfenden Gegenstände (Kat B, Kat A) und führe sie ihm vor. Das ist was ich weiss, dass zulässig ist, ich persönlich habe keine Gegenstände in meinem Waffenschrank mit versperrt, die "Geheim" sind, bei mir könnens also gerne reinschaun. Wenn jemand andere oder aktuellere Infos hat bitte ich natürlich gerne um Korrektur meiner Aussage.

3. Zu der Frage:
Armata hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 12:30
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw."
Ich persönlich habe diesen "Groll" nicht, zumindest nicht vollumfänglich, kann die Bedenken aber durchaus nachvollziehen. Ich habe durchaus schon Erfahrungen machen müssen, bei denen Exekutivbeamte Behauptungen aufgestellt haben, die ihre Kompetenzen bei weiten überschritten haben, und die sich nicht mit dem Gesetz, dass sie exekutieren sollten deckten. Meine Erfahrungen beziehen sich zwar hauptsächlich auf Vorkommnisse in der StVo, aber das Prinzip ist dasselbe. Die Begründung: "Ich bin Polizist also ist das so!" habe ich nicht nur einmal gehört. Die Tatsache, dass ich mich offensichtlich eingehender mit der Gesetzeslage beschäftige als so mancher Uniformierter wurde somit schnell im Keim erstickt. Tut mir leid, aber da ich mehrfach solche Erfahrungen gemacht habe kann ich Vorurteile gegen Polizeibeamte sehr gut nachvollziehen, auch Falschaussagen von Polizisten, meiner Erfahrung bezieht sich hier auch auf die StVo, im Zuge von Beanstandungen sind mir mehrfach selber widerfahren, und auch aus der Familie bekannt!

Ein passendes Beispiel mit Waffenbezug siehe Punt 4, ein weiteres wie folgt: Aus einer Diskussion mit einem persönlcihen Freund von mir, der im Polizeidienst steht, und selber Waffenüberprüfungen ausübt (nicht bei mir!): Diskussion über die Sinnlosigkeit des Verbots von Pumpguns, da ja HA-Flinten erlaubt sind. Seine Aussage, HA-Flinten sind auch verboten. Meine Aussage, stimmt nicht, steht doch klar im WaffG mit Verweis darauf. Seine Antwort, er ist Polizist, und er überprüft Waffen, er muss es doch wissen, also ist es so.

Meiner Erfahrung nach ist das die Einstellung 90% unserer Beamten (ich schreibe hier bewusst nicht "nur" Polizisten).

Ich selber versuche, wenn ich in Kontakt mit Beamten komme immer das Beste zu erwarten, und in vielen Fällen ist das so. Ich habe zwar schon viele negative Erfahrungen gemacht, aber auch sehr viele Gute, also so ists nicht, dass alle schlecht sind!

4. Betreffend die Frage von @Promo bezüglich Verwahrung auf verschiedenen Wohnsitzen. Ich hatte hier negative Erfahrung gemacht. Hauptwohnsitz Wien, Nebenwohnsitz BH OP. Situation ähnlich wie von Gewo geschildert, allerdings hat die überprüfende Behörde am Zweitwohnsitz erstens nicht akzeptiert, dass nicht alle Waffen an einem Ort gelagert werden/überprüft werden, weiters haben sie beanstandet, dass Waffen an einem Zweitwohnsitz nicht gelagert werden dürfen. Als nächstes wurde beanstandet, dass das Haus nicht sicher genug wäre um darin Waffen zu lagen (ist ein stinknormales Bauernhaus). Die negativen Erfahrungen bei dieser Waffenkontrolle kann ich aber hauptsächlich auf die Unwissenheit und den "beschränkten Horizont" des zu überprüfenden Organs zurück führen, wie ich sie in Punkt 3 angedeutet habe, und weniger auf eine schlechte Gesetzeslage in dieser Hinsicht.

Um der Frage vorzubeugen, es wurden aufgrund der Beanstandungen hinsichtlich der nicht zulässigen Verwahrung von Waffen am Zweitwohnsitz ... der Meinung des Beamten nach ... alle Waffen zum Hauptwohnsitz transferiert ... und die Sache war damit erledigt! War aber auch schon vor über 10 Jahren.
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » Mi 9. Dez 2020, 11:57

KGR84 hat geschrieben:
Mi 9. Dez 2020, 11:27
...Sprich in der Praxis, ich führe den Beamten zum (geschlossenen, versperrten) Waffenschrank, er überprüft dann was er zu überprüfen hat (festgeschraubt ... etc.), dann bitte ich ihn das Zimmer zu verlassen, oder sich zumindest abzuwenden, entnehme die zu überprüfenden Gegenstände (Kat B, Kat A) und führe sie ihm vor. ...
das entspricht nicht dem sinn einer verwahrungsueberpruefung

der inhalt des safes geht die beamten nix an
aber es muss erkennbar seien dass du die waffen aus dem safe entnimmst

"..zimmer verlassen .." spielts da ned

im normalfall wird es dem beamten wohl zumutbar sein einen schritt oder zwei zurueckzutreten um deine privatsphaere im bezug auf andere dinge im safe zu beruecksichtigen aber das wars dann auch schon

in den seltenen faellen wo dieser abstand raeumlich nicht machbar ist oder den zweck nicht erfuellen wuerde wird der rechtsadressat den moeglichen blick des beamten in den safe wohl in kauf nehmen muessen ...
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Armata » Mi 9. Dez 2020, 12:01

Lieber KGR84!

Ich schätze deinen sachlichen und konstruktiven Beitrag sehr. Danke auch für die gepflegte Formulierung. Nichts davon möchte ich auch nur ansatzweise abstreiten. Es ist eine Tatsache, dass auch Mitarbeiter des Wachkörpers Bundespolizei ein „Querschnitt“ durch die Bevölkerung sind - mit allen Stärken und Schwächen. Ein gewisses Maß an Kompetenz muss aber auf Grund der übertragenen Befugnisse vorhanden sein - so sehe ich das. Das es leider nicht immer so ist, das wissen wir beide, ich bedaure das auch. Mir geht es aber eher um eine gewisse Grundeinstellung ohne vorangegangene negative Erfahrungen. Diese Aussagen höre und lese ich immer wieder und dann frage ich mich eben woher das kommt. Teilweise wird ein martialisches Auftreten mit Schussweste kritisiert - das es eine Trageverpflichtung (zb in NÖ) für dienstlich zugewiesene ballistische Gilets gibt, interessiert kaum jemanden. (mit allem was dazu gehört inkl sozialversicherungstechnische Belange im Ernstfall) Und wenn ich es nicht weiß und neugierig bin, so gibt es immernoch die Möglichkeit zu fragen.
Ich schweife ab. Zu der Kontrolle vor ZWR kann ich nichts sagen. Mich interessieren andere Waffen durchaus, aber eben aus privaten Gründen meines Hobbies. Und nimm es mir nicht übel - ich zumindest würde aus Gründen der Eigensicherung NIEMALS meine Blickrichtung abwenden oder mich gar umdrehen bis jemand die Waffen vorführt - das könnte meine letzte Verwahrungskontrolle gewesen sein und in Anbetracht deiner doch sachlichen Argumentation wirst du mir in diesem Punkt sicherlich zustimmen. Hier geht es nicht darum das ein „Legalwaffenbesitzer“ als „böse“ hingestellt wird. Hier geht es um meine Sicherheit. Kann man das objektiv nachvollziehen?

Zu deinem Freund möchte ich nichts sagen, das steht mir auch nicht zu. ;)

LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von raptor » Mi 9. Dez 2020, 14:43

Aussagen von Polizisten mir gegenüber: "Waffe darf nicht geladen im Safe liegen."
"Repetierflinte ist Kat. D und man braucht keine WBK."

Beide nicht mit Waffenüberprüfungen befasst und somit: wurscht. Fragt mal einen Juristen gach etwas, das außerhalb seiner Spezialisierung liegt aber wo Ihr Euch als Anwender zufällig auskennt. :lol:

Bei der Masse an und dem Umfang von Gesetzen kann man nicht alles wissen. Ich wäre da nachsichtig und würde ruhig argumentieren. Am besten mit schriftlichen Unterlagen. Ich habe z.B. den Runderlass, aus dem hervorgeht, dass die Waffen geladen sein dürfen, im Schrank liegen.

Kleinigkeiten würde ich auf sich beruhen lassen. Bringt nichts, man muss mit Konflikten haushalten, wenn nicht überhaupt immer vermeiden. Mir haben weder eine Diskussion noch ein Streit je etwas gebracht.

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » Mi 9. Dez 2020, 14:46

Kannst mir den Runderlass zukommen lassen per PN?
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