In den 4 Seiten, die ich hier durchgelesen habe, haben sich einige Dinge angesammelt, die ich gerne erwähnen würde.
1. Weil von @Armata gesagt wurde, eigentlich interessiert die Kollegen das andere Zeug im Tresor nicht. Hier kann ich eine andere Erfahrung wiedergeben, ist allerdings noch aus Zeiten vor ZWR. Bei einer Waffenkontrolle habe ich meine Kat B aus dem Waffenschrank geräumt, in dem auch meine Kat C gestanden sind. Ich wusste damals nicht, und habe auch nicht darüber nachgedacht, dass sich das überprüfende Organ auch dienstlich für die Kat C interessiert hat. Er hat mich dann gefragt was für Waffen das im Detail waren, und hat es notiert.
2. Zu der Frage ob das überprüfende Organ auch in andere Tresore schauen darf: Mein Wissensstand ist, das zu überprüfende Organ darf die Örtlichkeit der Verwahrung sehr wohl überprüfen, sprich wo steht das Aufbewahrungsbehältnis, aber wenn das vom zu Überprüfenden gewünscht ist, den Inhalt des Aufbewahrungsbehältnis nicht sehen, weil ja andere private Gegenstände (z.B. vertrauliche Dokumente) auch mit den Waffen versperrt sein können. Sprich in der Praxis, ich führe den Beamten zum (geschlossenen, versperrten) Waffenschrank, er überprüft dann was er zu überprüfen hat (festgeschraubt ... etc.), dann bitte ich ihn das Zimmer zu verlassen, oder sich zumindest abzuwenden, entnehme die zu überprüfenden Gegenstände (Kat B, Kat A) und führe sie ihm vor. Das ist was ich weiss, dass zulässig ist, ich persönlich habe keine Gegenstände in meinem Waffenschrank mit versperrt, die "Geheim" sind, bei mir könnens also gerne reinschaun. Wenn jemand andere oder aktuellere Infos hat bitte ich natürlich gerne um Korrektur meiner Aussage.
3. Zu der Frage:
Armata hat geschrieben: ↑So 25. Okt 2020, 12:30
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw."
Ich persönlich habe diesen "Groll" nicht, zumindest nicht vollumfänglich, kann die Bedenken aber durchaus nachvollziehen. Ich habe durchaus schon Erfahrungen machen müssen, bei denen Exekutivbeamte Behauptungen aufgestellt haben, die ihre Kompetenzen bei weiten überschritten haben, und die sich nicht mit dem Gesetz, dass sie exekutieren sollten deckten. Meine Erfahrungen beziehen sich zwar hauptsächlich auf Vorkommnisse in der StVo, aber das Prinzip ist dasselbe. Die Begründung: "Ich bin Polizist also ist das so!" habe ich nicht nur einmal gehört. Die Tatsache, dass ich mich offensichtlich eingehender mit der Gesetzeslage beschäftige als so mancher Uniformierter wurde somit schnell im Keim erstickt. Tut mir leid, aber da ich mehrfach solche Erfahrungen gemacht habe kann ich Vorurteile gegen Polizeibeamte sehr gut nachvollziehen, auch Falschaussagen von Polizisten, meiner Erfahrung bezieht sich hier auch auf die StVo, im Zuge von Beanstandungen sind mir mehrfach selber widerfahren, und auch aus der Familie bekannt!
Ein passendes Beispiel mit Waffenbezug siehe Punt 4, ein weiteres wie folgt: Aus einer Diskussion mit einem persönlcihen Freund von mir, der im Polizeidienst steht, und selber Waffenüberprüfungen ausübt (nicht bei mir!): Diskussion über die Sinnlosigkeit des Verbots von Pumpguns, da ja HA-Flinten erlaubt sind. Seine Aussage, HA-Flinten sind auch verboten. Meine Aussage, stimmt nicht, steht doch klar im WaffG mit Verweis darauf. Seine Antwort, er ist Polizist, und er überprüft Waffen, er muss es doch wissen, also ist es so.
Meiner Erfahrung nach ist das die Einstellung 90% unserer Beamten (ich schreibe hier bewusst nicht "nur" Polizisten).
Ich selber versuche, wenn ich in Kontakt mit Beamten komme immer das Beste zu erwarten, und in vielen Fällen ist das so. Ich habe zwar schon viele negative Erfahrungen gemacht, aber auch sehr viele Gute, also so ists nicht, dass alle schlecht sind!
4. Betreffend die Frage von @Promo bezüglich Verwahrung auf verschiedenen Wohnsitzen. Ich hatte hier negative Erfahrung gemacht. Hauptwohnsitz Wien, Nebenwohnsitz BH OP. Situation ähnlich wie von Gewo geschildert, allerdings hat die überprüfende Behörde am Zweitwohnsitz erstens nicht akzeptiert, dass nicht alle Waffen an einem Ort gelagert werden/überprüft werden, weiters haben sie beanstandet, dass Waffen an einem Zweitwohnsitz nicht gelagert werden dürfen. Als nächstes wurde beanstandet, dass das Haus nicht sicher genug wäre um darin Waffen zu lagen (ist ein stinknormales Bauernhaus). Die negativen Erfahrungen bei dieser Waffenkontrolle kann ich aber hauptsächlich auf die Unwissenheit und den "beschränkten Horizont" des zu überprüfenden Organs zurück führen, wie ich sie in Punkt 3 angedeutet habe, und weniger auf eine schlechte Gesetzeslage in dieser Hinsicht.
Um der Frage vorzubeugen, es wurden aufgrund der Beanstandungen hinsichtlich der nicht zulässigen Verwahrung von Waffen am Zweitwohnsitz ... der Meinung des Beamten nach ... alle Waffen zum Hauptwohnsitz transferiert ... und die Sache war damit erledigt! War aber auch schon vor über 10 Jahren.