ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Ar 15 Pistole

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
doorman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 935
Registriert: Mo 14. Feb 2011, 11:10
Wohnort: Wien

Re: Ar 15 Pistole

Beitrag von doorman » Do 5. Nov 2020, 19:58

fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:37
doorman hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:27
Also was diskutieren wir hier?
Wir diskutieren hier eine rechtliche Grauzone, die bei einer motivierten Behörde zu einem vorläufigem Waffenverbot und einem Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang führen kann.
Es gibt keine Grauzone.
Kat B steht im ZWR, der Händler hat’s eingetragen und dir als Pistole verkauft und als diese einstufen lassen. Somit steckst du das 20er an, fertig. Da ist nix grau.
Erklär mir doch bitte wie die motivierte Behörde überhaupt auf die Idee kommen soll dir ein Waffenverbot mit Gerichtsverfahren anzuhängen?
Kommt die am Schiessstand und misst eine Waffenlänge nach, oder kontrolliert die WBK und dein angestecktes Magazin?
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1666
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Ar 15 Pistole

Beitrag von fast12 » Do 5. Nov 2020, 20:07

Wir sind hier im Bereich Waffenrecht und eine Argumentation a la "Wie sollens da draufkommen?", "Selbst wenn, glaubst di tun wirklich was?" hilft nicht dabei die rechtliche Frage zu beantworten. Der Besitz einer Kategorie A Waffe ohne entsprechende Genehmigung ist auf jeden Fall problematisch.

Ich verweise hier auf mein Posting vom Do 5. Nov 2020, 10:37 dem nichts weiter hinzuzufügen ist und empfehle dem Threadstarter sich aufgrund der unterschiedlichen Rechtsmeinungen mit SEINER Waffenbehörde abzustimmen.

Im Übrigen einigen wir uns gerne darauf dass wir uns nicht einig sind.

tousibaer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1411
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:22
Wohnort: Wien

Re: Ar 15 Pistole

Beitrag von tousibaer » Do 5. Nov 2020, 23:46

Simon80 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:55
fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:37
doorman hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:27
Also was diskutieren wir hier?
Wir diskutieren hier eine rechtliche Grauzone, die bei einer motivierten Behörde zu einem vorläufigem Waffenverbot und einem Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang führen kann.
Sorry aber ich seh da keine Grauzone, schon gar nicht wenn die Waffe wie vom Threadersteller erwähnt immer unter 60cm bleibt. Bezüglich der Klappschäfte die Kurzwaffen über 60cm verlängern könnte man Diskutieren.

"§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines
Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen"

Und nur aus Interesse: Wie oft wurde gegen einen Waffenbesitzer ein Gerichtsverfahren eröffnet wegen des kaufs einer Waffe bei einem Waffenhändler wenn dieser sie als Kat. B anbietet, verkauft und auch einträgt?
Hier sehe ich die Verantwortung beim Händler und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein unwissender "Konsument" verurteilt wird weil einem Händler ein Fehler unterläuft.
Wäre nicht das erste Mal. Kann mich noch erinnern das die Springfield M6 Scout als Langwaffe (Kat. C glaube ich) von Waffenhändlern verkauft worden ist. War ein "Survival" Gewehr mit einem gezogenen Lauf .22lr/.22 Hornet und einem glatten Lauf für .410. Irgendwann wurde die aber als Kat. A eingestuft und alle Käufer hatten deswegen einige Probleme...
(weiß nicht mehr obs wegen der Lauflänge des Schrotlaufs oder der Zerlegbarkeit war).

Gibt hier sicher Leute die sich (auch) noch, vielleicht sogar besser daran erinnern können. Hier im Forum gab es glaub ich auch mal etwas dazu.

Grüße

haberl1204
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 429
Registriert: Mo 7. Aug 2017, 19:01

Re: Ar 15 Pistole

Beitrag von haberl1204 » Do 5. Nov 2020, 23:48

Dankeschön für die Antworten Leute!

Es geht hier weder um eine ruger Charger, noch einer kompletten Waffe, die mir ein Händler als B Waffe /kurzwaffe verkauft hat!

Wie schon am Anfang von mir geschrieben geht's um ein wechselsystem in 9mm para für ein ar15, bei dem ich, Wenns als kurzwaffe durchgeht, weil unter 60cm (ohne klappschaft und ohne Schubschaft) 20er glock magazine verwenden will...
Mir geht's rein darum, ob schon jemand eine Ar unter 60cm besitzt und diese evtl als kurzwaffe gemeldet ist...

Das ws soll bei brownells bestellt werden aus einzelteilen...

Das Thema mit den mags ist für mich durch, unsere sb auf der bh ist doch relativ streng und umständlich, da fang ich mir kein Theater wegen den Magazinen mit ihr an, weil wegen glaubhaft machen /Besitz vor 14.12.

Werd mich, Wenns so weit ist, mit meiner bh in verbindung setzen und mal fragen...
Howa .308Win ESS
Howa 6,5 Cm Lss
Tanner 7,5x55 Swiss
Mosin Nagant 91/30 7,62x54R
Mauser 98 m43 SSG Repro 308win
K31 7,5x55 Swiss
Schwedenmauser m96 6,5x55
Rossi 92 .357Mag
Erma Uhr 22lr
Anschütz 54 Match .22lr
Rossi 711 357Mag
Tisas 1911 9mm

Antworten