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von gewo » Mo 23. Nov 2020, 09:26
Bergsteirer hat geschrieben: ↑Mo 23. Nov 2020, 06:31
Servus Pulverdampfler
Aus meiner Sicht alles was im ZWR eingetragen ist, z.B 1 Meldung 2004, 21Stück B/C/D Kategorie, 2 Meldung 2020 42Stück A/B/C und incl. jeweiliges Zubehör das im ZWR eingetragen ist. So habs ich erledigt, ohne Probleme abgelaufen.
Glück Auf vom Bergsteirer
auch jedes einzelne magazin HiCap ist im ZWR eingetragen
die erstdefinition im 41iger lautet aber auf SCHUSSwaffen
daher denke ich dass die magazine nicht gemeint sind bei der verwahrungskontrolle
auch dann nicht wenn sie nachher im §41 immer nur mehr abgeküerzt als "waffe" bezeichnet werden
doubleaction OG, Wien
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