Wem ist denn mit einer patzigen Antwort nun geholfen? Dem Neuling dem damit gesagt wird "erkundige dich selbst, bevor du hier postest", oder dem Verfasser der sich damit mehrere Stufen über den Fragesteller stellt?
Ein "Einsteigerbereich" wäre nicht schlecht, teilweise auch ein paar Moderatoren...
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Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz
I'd rather be judged by 12 than carried by 6
Patronensammler: Wer seltene Kaliber besitzt, bitte melden. (vorrangig Kurzwaffenkaliber)
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz
Am ehesten dem Geltungsdrang der Verfasser!
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz
Tja, das hilft halt nur einer Person....
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz
Fakt ist dass die suchfunktion bei unserer forensoftware leider schei**e ist
Ebenso Fakt ist dass das waffenrecht nicht aus dem gesetz und oft auch nicht aus den verordnungen und erlaessen alleine erklaerbar ist
Da brauchst bei manchen dingen leute die wen kennen der wen kennt um eine idee zu erhalten wie was geregelt ist....
Von da her kann man keinem menschen boese sein wenn er hier zum sechsundzwanzigsten mal nach basics fragt ...
Warum ich so einen thread mit so einer frage mit hinweis auf die suche ( die a schmarrn ist ) schliessen sollte offenbart sich mir ned. Bringt doch keinen Vorteil ....
Wer es nicht beantworten mag möge es doch bitte einfach lassen
Danke
Ebenso Fakt ist dass das waffenrecht nicht aus dem gesetz und oft auch nicht aus den verordnungen und erlaessen alleine erklaerbar ist
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Neuantrag WBK - worauf achten nach neuem Gesetz
Danke gewo für die Klarstellung.gewo hat geschrieben: ↑Sa 6. Feb 2021, 09:30Fakt ist dass die suchfunktion bei unserer forensoftware leider schei**e ist
Ebenso Fakt ist dass das waffenrecht nicht aus dem gesetz und oft auch nicht aus den verordnungen und erlaessen alleine erklaerbar ist
Da brauchst bei manchen dingen leute die wen kennen der wen kennt um eine idee zu erhalten wie was geregelt ist....
Von da her kann man keinem menschen boese sein wenn er hier zum sechsundzwanzigsten mal nach basics fragt ...
Warum ich so einen thread mit so einer frage mit hinweis auf die suche ( die a schmarrn ist ) schliessen sollte offenbart sich mir ned. Bringt doch keinen Vorteil ....
Wer es nicht beantworten mag möge es doch bitte einfach lassen
Danke
Könntest du meinen Vorschlag welchen ich auf Seite 2 gepostet habe, vielleicht der Forenleitung zukommen lassen?
„In diesem Zusammenhang, und weil es sich einfach durch viele Threads hier zieht, möchte ich der Administration den Vorschlag unterbreiten, ein eigenes Subforum mit dem Titel „Neueinsteiger“ „Neulinge“ oä. einzurichten und gewisse User bleiben dann in ihrem „elitären“ Umfeld und Leute, die tatsächlich helfen wollen, posten dort die Antworten.“