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Wechselsystem

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wechselsystem

Beitrag von hasgunz » Sa 13. Feb 2021, 19:53

Ich hätte mal eine Frage bezüglich des neuen WS Systems.
Ist es möglich, wenn ich zum Beispiel zwei Glock 17 Pistolen auf meiner WBK habe, dass ich eine als WS ummelde?
Frage nämlich deshalb, da ich schon eine Glock 17 besitze und mit einer "Kompetition" Variante liebäugle, es sich aber um eine vollwertige Pistole handelt.

Freue mich über eure Antworten, Einwürfe usw.

LG
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Wolf1971
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Re: Wechselsystem

Beitrag von Wolf1971 » Sa 13. Feb 2021, 20:40

Theoretisch kann dir das jeder Büchsenmacher machen.
Aber soviel ich weiß muss die Seriennummer am Griffstück dann entfernt werden.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Sa 13. Feb 2021, 20:46

Wolf1971 hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 20:40
Theoretisch kann dir das jeder Büchsenmacher machen.
Aber soviel ich weiß muss die Seriennummer am Griffstück dann entfernt werden.
Nur die Praxis sieht leider ganz anders aus.
Warte lieber auf Dr. GEWOs Antwort.
Der kennt die diversen Fälle was geht oder nicht.
Das mit der Nummer wäre mir neu .
MfG
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Re: Wechselsystem

Beitrag von gewo » Sa 13. Feb 2021, 23:13

Wenn du einen haendler findest der es macht ... prima

Ich machs nicht

Dass mit der seriennummer stimmt zum teil

Es gibt die empfehlung die waffennummer am griffstueck abzuaendern, zum beispiel sie mit einem „G“ vorne dran zu ergaenzen.

Um missverstaendnisse zu vermeiden.

Rechtliche basis dafuer waere mir aber keine bekannt
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Re: Wechselsystem

Beitrag von mastercrash » So 14. Feb 2021, 01:13

gewo hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 23:13
Es gibt die empfehlung die waffennummer am griffstueck abzuaendern, zum beispiel sie mit einem „G“ vorne dran zu ergaenzen.

Um missverstaendnisse zu vermeiden.

Rechtliche basis dafuer waere mir aber keine bekannt
Ergänzen könnte man, dass es je nachdem welchen Juristen man fragt, auch die Empfehlung gibt, dass das zweite Griffstück bei der Aktion vernichtet wird (um Missverständnisse zu vermeiden natürlich).

Ich glaube diesbezüglich ist die Diskussion hier schon mehrfach ausgeartet. Auch darüber ob es noch ein Wechselsystem ist, wenn man direkt daneben ein zweites Griffstück für das WS liegen hat, sodass es faktisch eigentlich zwei vollständige Waffen sind.

Rechtsgrundlage die dagegen spricht per WS zwei vollständige, aber eine Waffe davon zerlegt zu besitzen gibt es eigentlich keine. Man könnte allenfalls argumentieren, dass es eigentlich eine unzulässige Umgehung der Stückzahlbegrenzung ist (zB weil es dem Telos des Gesetzes widerspricht, dass ein WS -wesentliche Bestandteile- eine ganze Waffe ist - oder dass wesentliche Waffenbestandteile die man zu einer Waffe besitzt per Definition nur Bestandteile sein können, aber keine ganze Waffe selbst ohne irgend etwas von der Hauptwaffe zu verwenden). Das ist aber alles weit hergeholt... Besonders im Strafrecht entspräche dies wohl kaum dem Bestimmtheitsgrundsatz.
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Re: Wechselsystem

Beitrag von hasgunz » So 14. Feb 2021, 11:24

Hm, erstmal danke für die Antworten.
Dann werde ich mir wohl eher nicht eine zweite Glock 17 kaufen...
Schade, aber wenn es so schwierig ist Etwas auf Wechselsystem umzuschreiben, dann lass ich lieber die Finger davon.

LG
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Re: Wechselsystem

Beitrag von racepics » So 14. Feb 2021, 11:39

hasgunz hat geschrieben:
So 14. Feb 2021, 11:24
Hm, erstmal danke für die Antworten.
Dann werde ich mir wohl eher nicht eine zweite Glock 17 kaufen...
Schade, aber wenn es so schwierig ist Etwas auf Wechselsystem umzuschreiben, dann lass ich lieber die Finger davon.

LG
Ich hätte aus Deiner Frage heraus gelesen, dass Du bereits zwei Glock 17 hast und aus einer ein WS machen möchtest, und jetzt sagst Du Du wirst Dir keine zweite kaufen?

Das sind zwei verschiedene Sachen.
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Re: Wechselsystem

Beitrag von hasgunz » So 14. Feb 2021, 11:58

racepics hat geschrieben:
So 14. Feb 2021, 11:39
Ich hätte aus Deiner Frage heraus gelesen, dass Du bereits zwei Glock 17 hast und aus einer ein WS machen möchtest, und jetzt sagst Du Du wirst Dir keine zweite kaufen?

Das sind zwei verschiedene Sachen.
Im ersten Post habe ich folgendes geschrieben:
Frage nämlich deshalb, da ich schon eine Glock 17 besitze und mit einer "Kompetition" Variante liebäugle, es sich aber um eine vollwertige Pistole handelt.
Das hat impliziert, dass es sich um eine Gebrauchtwaffe handlet und NICHT um einen Neukauf.
Das ich bei einem Neukauf die Glock als WS melden kann ist mir bewusst.

LG
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Re: Wechselsystem

Beitrag von racepics » So 14. Feb 2021, 17:02

hasgunz hat geschrieben:
So 14. Feb 2021, 11:58
Das ich bei einem Neukauf die Glock als WS melden kann ist mir bewusst.
Genau auf das wollte ich hinaus. Das mit dem Liebäugeln ist mir durchgerutscht. :obscene-drinkingcheers:

Ich habe selbst 2 G17 auf Depot liegen, die auf eine Erweiterung warten.
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