Hallo!
Nach der Novelle '19 sind ja manche Teile meldepflichtig geworden soweit ich es verstanden hab.
Gehört da ein Griffstück auch dazu?
Ich hab einen Bekannten der ein Glock Griffstück übrig hat was ich geschenkt bekomme wenn ich will (er würde es sonst verkaufen).
Ich will aber in absehbarer Zeit eine AR15 anschaffen und hab jetzt irgendwie sorge dass ich das irgendwie eintragen muss und mir dann der Platz fehlt.
Auf Sicht gesehen will ich auch eine Glock, aber die wahrscheinlich erst in 5 Jahren wenn die Erweiterung bei mir ansteht.
Ich hab mich zwar hier eingelesen aber irgendwie blick ich nicht ganz durch. Eigentlich sollte ich das Teil so ohne Meldung oder was nehmen können, ist doch kein Druckbelastetes teil, richtig?!
Vielen Dank.
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Polymer Griffstück in ZWR?
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- 9mm Para
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- Registriert: Do 30. Mai 2019, 13:59
Re: Polymer Griffstück in ZWR?
Ja, solange nicht gasdruckbelastet, ist es frei erwerbbar.Eigentlich sollte ich das Teil so ohne Meldung oder was nehmen können, ist doch kein Druckbelastetes teil, richtig?!