Arminius hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 20:59
Diese melde ich "alleine", ohne "zugehörige" Waffe ( die waren damals normalerweise in Ö nicht erhältlich. ZB FN FAL, G 3, M 14 ...
Die melde ich nach $ 17/?/? - und sie belegen keine meiner Kat B Plätze?
Korrekt. KW-Magazine ohne Waffe = /9, LW-Magazine ohne Waffe = /10
Arminius hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 20:59
Dann möchte ich aber ein paar Mags siehe oben als "Magazin, alleine" melden, obwohl ich zB auch solche Magazine ZUM OA 15 melde. Auch Meldung nach Kat $ 17/?/? ?
Wenn das deine LPD so akzeptiert, kannst du die "extra" OA-15 Magazine auch auf /10 melden.
Arminius hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 20:59
Und was ist, wenn ich nun genau eine
dieser Waffen kaufe, mit 10er Mags? Darf ich dann das solo gemeldete Magazin am Schiesstand anstecken und gebrauchen?
Ja, am Schießstand geht das immer, da du dort durch das Schießstandsprivileg (§14 WaffG) diese Kombination (LW mit +10 Magazine) besitzen darfst.
Arminius hat geschrieben: ↑Mi 3. Mär 2021, 20:59
Das wird ARBEIT, das alles zusammenzuschreiben. Muss ich die Waffennummer angeben, wenn ein Magazin zur Waffe gemeldet wird? Auch, wenn ich ja zB nur EIN OA 10 habe?
ACHTUNG: Nur weil du jetzt ein OA-10 Magazin +10 besitzt, kannst du nicht später dir einen Altbestandsplatz /8 für das OA10 holen.
Du kannst:
a) §17 Altbestand OA15 verkaufen, dann OA10 auf den §17 Platz
b) OA10 auf Kat B, Magazin ist Altbestand nach /10, am Schießstrand anstecken ist i.O.