tausch nur innerhalb der berechtigungenMuhanak hat geschrieben: ↑Fr 19. Mär 2021, 11:50Kann ich mir mit dieser Vorgehensweise auch ein Magazin eines anderen Kalibers zulegen? Zb 223er abgeben und 9mm holen. (für Gewehr) ?gewo hat geschrieben: ↑Mi 10. Feb 2021, 21:17magazinreste bei der polizei abgeben und dir eine bestaetigung ausstellen lassenWoyzeck hat geschrieben: ↑Mi 10. Feb 2021, 21:09Sodala, ich hab jetzt meinen Altbestand im ZWR stehen (§17 Z9 bzw. Z10) - so wie viele hab ich mich gewundert, dass jedes Magazin einzeln eingetragen wird, aber gut, ich bin ja nicht der arme Beamte, der das Tippen muss.
Ein praktische Frage: Nachdem ich die Magazine nicht nur streichle, sondern auch beim dynamischen Schießen verwende, sprich: Die fallen in den Dreck, ich steig drauf, irgendwas wird hin, ein neues muss her. Wie ist hier vorzugehen ?
Gehe ich da zur Behörde und gebe das defekte Magazin ab, die tragen das aus dem ZWR aus und ich kann den nun freien Platz wieder befüllen ? Oder macht das der Händler ?
bestaetigung an deine waffenbehoerde uebersenden (kopie aufheben!)
dann ein neues kaufen gehen
der haendler kann das zwar auch
aber ich wuensche dir viel glueck dabei einen zu finden
denn er darf fuer die abmeldung des magazins per gesetz nichts von dir verlangen
17/1/7 gegen 17/1/7 oder 17/1/9
17/1/8 gegen 17/1/8 oder 17/1/10 oder 17/1/11
wie sie das machen bei zb glock magazinen die in alle rein passen .... weiss ich ned