warum?
was sollte bedeutsam daran sein WO ich die magazine reinstecke?
es handelt sich um eine waffenkontrolle
und nicht um eine wo-werden-die-magazine-reingesteckt kontrolle ...
warum?
Wie definiert sich „ergänzen“?gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 11:37das ergaenzen eines im besitz befindlichen wechselsystem mit einem dazu passenden griffstueck ist nur am behoerdlich genehmigten schiesstand zulaessig (und im schauraum vom waffenhaendler)
rechtsgrundlage ist §14 waffG 1996
zitat: Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
hmmmmm
das wirst du ned machenMikeD hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 12:32Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.
Als ich meine Meldung abgegeben habe wurde ich gefragt, ob ich wirklich alle Magazine als /9 /10 melden möchte weil ich diese dann nicht mehr anstecken darf (auch am Schießstand, Ummeldung dann schwierig, etc.) .... Ich meinte - eines Tages würde ich vllt. doch gerne eine passende Waffe kaufen - daraufhin meinte mein SB, dann tragen wirs einfach als /7 /8 ein .....MikeD hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 12:32Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.
War dann wahrscheinlich das letzte Geschäft dass er mit mir gemacht hat, da ich vermutlich (spätestens) bei der nächsten Überprüfung meine WBK, Magazine und Waffen abgeben darf![]()
was halt bloedsinn ist weil es ja im § 14 WaffG steht ..
Wo wir wieder beim ursprünglichen Thema wären, was wenn ich keine ganze Waffe sondern nur ein Wechselsystem als Zubehör (+ einem freien Lower) habe ? Darf ich dann Magazine dafür kaufen ?gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 12:36das wirst du ned machenMikeD hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 12:32Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.
du wirst ja hoffentlich nur jene magazine kaufen die zu deiner im besitz befindlichen 17/1/7 und 17/1/8 waffe passen
so lange gibts kein problem
dass die behandlung des themas wechselsysteme kat A gem §17/1/x zur gaenze ungeklaert ist haben wir eh schon vielfach festgestelltMikeD hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 13:11Wo wir wieder beim ursprünglichen Thema wären, was wenn ich keine ganze Waffe sondern nur ein Wechselsystem als Zubehör (+ einem freien Lower) habe ? Darf ich dann Magazine dafür kaufen ?gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 12:36das wirst du ned machenMikeD hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 12:32Okay, da ich sowohl einen §17/1/7 als auch einen §17/1/8 Eintrag habe, könnte ich jetzt also zum @gewo fahren und große Magazine von jeder Marke, Type und Kaliber kaufen, die er lagernd hat bzw. besorgen kann.
Er trägt mir die Magazine dann als "passendes Magazin" ins ZWR ein und alles ist gut.
du wirst ja hoffentlich nur jene magazine kaufen die zu deiner im besitz befindlichen 17/1/7 und 17/1/8 waffe passen
so lange gibts kein problem
Richtig, Denkfehler von mir. Aber mit freiem B Platz müsste es gehen, wenn ich einen A Platz mit Waffe drauf hab, und ein weiteres A Wechselsystem. Dann dürfen halt nur nicht bei beiden Magazine dran sein.
prima planrider650 hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 16:02Richtig, Denkfehler von mir. Aber mit freiem B Platz müsste es gehen, wenn ich einen A Platz mit Waffe drauf hab, und ein weiteres A Wechselsystem. Dann dürfen halt nur nicht bei beiden Magazine dran sein.
Ich bin mir sicher dass man das Szenario, welches du beschreibst, absolut vermeiden sollte.gewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 21:05...
ja herr inspecdor, sie haben recht, diese seriennummer gehoert eigentlich zu einem wechselsystem einer verbotenen kat A waffe
aber ich hab mir gedacht ich habe eh einen kat B platz frei und hab jetzt das wechselsystem der verbotenen waffe zu einer kompletten verbotenen waffe zusammengebaut, aber *treuherzig schau* weil die grossen magazine die da in der lade liegen eh grad ned in der waffe stecken lassen wirs halt als kat B durchgehen oder?
Verstehe. In dem Fall kann man sich den A Zubehörplatz schenken, wenn man eh schon passende Magazine als Z10 Altbesitz hat. Am Schießstand darf ich das sowieso nutzen, abseits dann nicht.