forrrexxx hat geschrieben:es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben..
Aber keine legale!!!
(SCNR)
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forrrexxx hat geschrieben:es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben..
forrrexxx hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:könn ma nur hoffen, dass das Wahlergebnis der Landtagswahlen in DE nicht Schule macht in AT
bitte hörts auf damit.. wir sind ned im Verband forum wo sich alle ins hoserl machen.. es gibt auch grün-wähler, die eine knarre haben..
KGR84 hat geschrieben:
Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist.
Revierler hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:
Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist.
Tja, wenn aber jemand die Geldkassette nimmt und mit ihr abhaut dann ists wieder Essig.
Die Geldkassette müsste auch irgendwie gesichert sein. IIRC
Gladius V hat geschrieben:außer bei zugereisten, da sind illegale waffensammlungen ausdruck ihrer kultur.
Die Frage des DÜRFENS stellt sich bei bekanntermaßen ILLEGALEN Handlungen per se nichtArwen hat geschrieben:Gladius V hat geschrieben:außer bei zugereisten, da sind illegale waffensammlungen ausdruck ihrer kultur.
ich wohn auch erst seit 3 Jahren da, wo ich jetzt wohn - quasi zugereist - darf ich dann????![]()
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gewo hat geschrieben:...
hi
es steht eh klipp und klar im absatz (1) der durchfuehrungsverordnung:
"..(1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt..."
und "Aneignung" heisst mitnehmen
ned mehr und ned weniger
Revierler hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:
Schutz vor Fremden zugriff ist auf alle Fälle gegeben, sobald die Waffe in einem Tresor (oder auch Geldkassette) verschlossen ist.
Tja, wenn aber jemand die Geldkassette nimmt und mit ihr abhaut dann ists wieder Essig.
Die Geldkassette müsste auch irgendwie gesichert sein. IIRC
KGR84 hat geschrieben:Punkt aus fertig.
Wenn jetzt jemand die Waffe haben will, muss er wieder widerrechtlich handeln und die Kassette knacken ... also ist sie vor fremden zugriff geschützt. Dass man das nie zu 100% gewähren kann ist doch wohl klar.
KGR84 hat geschrieben:Wie gesagt, mir wurde es so mit der Geldkassette gelehrt, und das in Wien. ...