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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- brianmcgee
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- Beiträge: 225
- Registriert: Do 8. Mär 2012, 18:01
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Nur zur Sicherheit. Bei einer gemeldeten Z8 waffe, beinhaltet der Platz nur eine Waffe oder eine Waffe mit bereits einem langen Magazin?
Danke, Wolfgang
Danke, Wolfgang
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
der /8 platz ist die berechtigung fuer die kat A /8 waffe und fuer beliebig viele passende magazinebrianmcgee hat geschrieben: ↑Mo 10. Mai 2021, 22:28Nur zur Sicherheit. Bei einer gemeldeten Z8 waffe, beinhaltet der Platz nur eine Waffe oder eine Waffe mit bereits einem langen Magazin?
Danke, Wolfgang
die magazine sind zusaetzlich einzeln im ZWR erfasst
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- .223 Rem
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- Wohnort: Hoher Norden
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Auf der WBK wird die Berechtigung eingetragen, nicht der Besitzstand.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 09:21Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Du darfst nie die eingetragene Stückzahl überschreiten, also ja. Du darfst beliebig auffüllen.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
hmmmmSteyrer hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 09:52Auf der WBK wird die Berechtigung eingetragen, nicht der Besitzstand.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 09:21Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Du darfst nie die eingetragene Stückzahl überschreiten, also ja. Du darfst beliebig auffüllen.
wenn er eine in seinem besitz befindliche schusswaffe 17/1/8 verkauft
und sich die magazine behaelt
und dann eine andere schusswaffe 17/1/8 kauft
die eine andere magazinnorm hat
dann sind die magazine der ersten waffe nicht mehr "17/1/8 passend (zur waffe)"
damit rutschen diese "restmagazine" automatisch auf 17/1/10
also magazine fuer die dzt keine passende waffe besessen wird
die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein
daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
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- Wilhelmshoehe
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.gewo hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 10:00die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein
daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Welcher Vorteil ergibt sich aus der termingerechten Meldung eines 10+ Magazins das zu einer Langwaffe passt, die man nicht besitzt?
Man darf es legal behalten und wenn eine Waffe erworben wird, am Stand nutzen?
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-
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Ab 14.12.2021 darf man das Magazin nicht mehr besitzen wenn man es nicht gemeldet hat.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Kann ich eigentlich nur Magazine auch auf Z7/8 melden? Ich bin der Meinung nein, BH ist anderer Meinung.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Zusätzlich, ich hatte mir vor dem Stichtag zufällig einige ranzige, billige G3 Magazine gekauft, plus ein paar gute, da ich schon immer ein G3 wollte.Davomon1979 hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:42Ab 14.12.2021 darf man das Magazin nicht mehr besitzen wenn man es nicht gemeldet hat.
Ich kann jederzeit ein paar ranzige G3 Magazine verkaufen, oder mit dem Hammer draufhaun und abgeben, und kann mir zB. VZ58 Magazine zu einer Kat.B VZ58 kaufen und am Stand verwenden. Falls mir die Z8 Waffenplätze einmal augehen sollten
Also, du hast auch den Vorteil die Standard-Magazine zu einer neuen Waffe zu kaufen wenn du die alten hergibst und bist nicht auf die <=10 Krüppelmagazine beschränkt...
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
du hast natuerlich recht
Z7 und Z8 sind fuer "schusswaffen fuer magazine ueber x schuss"
nur Z9 und Z10 sind magazine
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:25...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.
- Wilhelmshoehe
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
Dann darfst du dich über extra Plätze freuen.rider650 hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 13:34Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:25...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.
Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
weder kann ich magazine im ZWR auf einen Z7 Z8 platz verschiebenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 11:25Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.gewo hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 10:00die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein
daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
noch kann ich magazine von dort wegnehmen
magazine sind auch def nicht Z7 oder Z8
nur die schusswaffen sind Z7 oder Z8
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...
@steyrer
d.h. Platz ist Platz und Du kannst einen G3 Platz zugunsten etwas brauchbaren streichen. Das ist natürlich super. Auch ich habe nachweislich vor dem Stichtag eingekauft und werde vor der Frist melden (oder an Berechtigte abgeben).
d.h. Platz ist Platz und Du kannst einen G3 Platz zugunsten etwas brauchbaren streichen. Das ist natürlich super. Auch ich habe nachweislich vor dem Stichtag eingekauft und werde vor der Frist melden (oder an Berechtigte abgeben).