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Psychologisches Gutachten bei Erweiterung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Psychologisches Gutachten bei Erweiterung?

Beitrag von DumbDummy » Mo 28. Jun 2021, 22:37

Im 22. lt. Auskunft vor Ort liegt der nächste freie Termin im September....😳

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AUG-andy
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Re: Psychologisches Gutachten bei Erweiterung?

Beitrag von AUG-andy » Mo 28. Jun 2021, 22:44

DumbDummy hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 22:37
Im 22. lt. Auskunft vor Ort liegt der nächste freie Termin im September....😳
Hab Anfang Juni angerufen wegen einem Termin für die Magazine im Kommissariat Wien 22.
War damals der früheste Termin : Donnerstag 5.8 um 9 Uhr.

Ausreichend Luft bis Dezember. :lol:
MfG
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Re: Psychologisches Gutachten bei Erweiterung?

Beitrag von Octavian » Mo 28. Jun 2021, 23:35

RcL hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 21:04
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 20:56
RcL hat geschrieben:
Mo 28. Jun 2021, 20:31
Ich hab angerufen, glaub 4x - kommst blöderweise beim Schottenring raus, wo man das zumindest ned erwähnt....

Ich hab noch eine Mail nachgeschickt, dass ich keine WBK beantragen, sondern erweitern will. Keine Antwort bisher.

Ich glaub ich ruf wirklich woanders an, ich probiers mal im 21. oder 19. demnächst. Komm nur aktuell zu nix....
Wenn du auf die Homepage der LPD Wien siehst, wäre dir aufgefallen das es nur mehr eine Nummer für ganz Wien gibt. ;)
Telefon: +43131310
Das ist eine Telefonzentrale für alle Kommissariate. Dort wirst du weiterverbunden.
Exakt. Dort hab ich gefragt, wie das rennt mit der Erweiterung und ob sie mich da zur richtigen Stelle weiterverbinden kann wenn ich Fragen hab, bin zur SB gekommen (nach dem 4. Mal) und von einem Termin hat die kein Wort erwähnt :mrgreen:

Naja..
Streng genommen stimmt das ja auch, wenn du Fragen hast, ist das Referat 4 zuständig, dort sitzt auch dein SB der deinen Antrag bearbeitet und dir allfällige Fragen beantworten kann. Das Polizeikommissariat füllt lediglich den Antrag aus und leitet diesen dann an das Referat IV wo der Antrag bearbeitet wird. Für waffenrechtliche Anliegen ist also nicht das Kommissariat zuständig, sondern eben das Referat IV.

Ist leider alles ein bisschen komplizierter in Wien. Bei mir am Land hat das damals auch einfacher funktioniert, da gehst auf die BH, füllst alles aus, bezahlst, und 1 Woche später hast die WBK.

Und um es noch komplizierter zu machen werden die SB per Anfangsbuchstaben des Nachnamens zugeteilt, dh das erschwert den Erfahrungsaustausch im Forum nochmals.

Leider sagt dir das bei der Hotline tatsächlich keiner, ich hab das auch hier im Forum erfahren, insofern kann man dir das dann nicht vorwerfen. Aber ich hoffe ich konnte dir jetzt ein bisschen Licht ins Dunkle bringen:)

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