Hallo,
Frage zur "Sammlung" als Rechtfertigung -
höre / lese regelmäßig von Sammelgebieten,
abseits der normalen Kat B Plätze, wie Magazinsammler, Munitionssammler, Sammlung von Schlagringen usw...
Wird das Wort nur im Sprachgebrauch so verwendet, oder auch Rechtlich nach bestimmten § argumentiert?
Bin nur mit dem § 23.2 - Rechtfertigung "Sammlung" vertraut, welche jedoch ausdrücklich von Schusswaffen der Kategorie B spricht.
Gibt es also keine Möglichkeit, Ausnahmegenehmigung für nicht Kat B Schusswaffen durch "Sammeln" zu argumentieren?
Mit den Nachweisen / Gespräch mit Sachverständigen / genaues Sammlgebiet usw bin ich vertraut, mir geht es nur um die Rechtsgrundlage des Ansuchens überhaupt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
Nein, das sind alles Einzelfälle. Im Endeffekt musst du überzeugen, dass du ein wahrer Sammler bist, mit technischem Knowhow, geschichtlichem Hintergrund oder was auch immer.
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.
Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".
LG
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.
Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016hasgunz hat geschrieben: ↑Do 22. Jul 2021, 12:11Nein, das sind alles Einzelfälle. Im Endeffekt musst du überzeugen, dass du ein wahrer Sammler bist, mit technischem Knowhow, geschichtlichem Hintergrund oder was auch immer.
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.
Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".
LG
7. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
Ah 20 warens, gut zu wissen.
LG
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
Wie kommt man zu einem offiziellen gemeldeten "Waffenhändler"
Was muss man da für Prüfungen machen?
Was muss man da für Prüfungen machen?
Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
Gewerbeanmeldung erforderlich:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20002522
https://www.wko.at/branchen/ooe/handel/ ... werbe.html
Der schnellste Zugang wäre Praxis und der Kurs am WIFI - an der Praxis scheitern die meisten - da musst ein Jahr im Waffenhandel wo angestellt gewesen sein.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
vielen dank für die anworten und tipps
mal schaun was die sachbearbeiterin dazu sagt
mal schaun was die sachbearbeiterin dazu sagt
Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?
soweit mir bekannt scheitern wesentlich mehr an der pruefung als an der anstellung ....
doubleaction OG, Wien
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