Servus!
ich hatte bisher nur eine Glock 17 und somit war klar, dass ich im Praxisteil der Nachschulung nur mit einer Pistole schießen muss bzw. darf.
Nun will ich mir evtl. noch eine Kat. B halbautomatische Büchse dazukaufen. Wie wäre das dann zukünftig bei der Nachschulung? Müsste ich dann mit Pistole und Gewehr praktisch schießen oder reicht eines von beiden?
LG
Eazy
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Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Du hast eine WBK?
Ja? Dann darfst Du auch einen Halbautomaten haben. Du brauchst keine weitere Ausbildung.
Bei der Waffenführerschein-Auffrischung schießt Du meist mit dem was da ist Pistole/Revolver. Halbautomat wäre unüblich.
Eine Trainerstunde ist in keine Fehlinvestition.
Ja? Dann darfst Du auch einen Halbautomaten haben. Du brauchst keine weitere Ausbildung.
Bei der Waffenführerschein-Auffrischung schießt Du meist mit dem was da ist Pistole/Revolver. Halbautomat wäre unüblich.
Eine Trainerstunde ist in keine Fehlinvestition.
Zuletzt geändert von racepics am Mo 30. Aug 2021, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Mal eine grundsätzliche Frage, steht das irgendwo dass es eine Kat. B sein muss ? Ich habe bis zum heutigen Tag nur die 2.Waffengesetzdurchführungsverordnung gefunden, und da steht nur Waffen, noch nicht einmal Schusswaffen. Gibt es da irgendein Urteil oder weiterführende Erklärungen ?gewo hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 20:40auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Du es kann ned alles in den Gesetzen und Verordnungen stehen.yoda hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 20:52Mal eine grundsätzliche Frage, steht das irgendwo dass es eine Kat. B sein muss ? Ich habe bis zum heutigen Tag nur die 2.Waffengesetzdurchführungsverordnung gefunden, und da steht nur Waffen, noch nicht einmal Schusswaffen. Gibt es da irgendein Urteil oder weiterführende Erklärungen ?gewo hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 20:40auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)
da der Waffenführerschein zur Erlangung bzw zum Weiterbehalt der Waffenbesitzkarte erforderlich ist
und da die Waffenbesitzkarte ein Besitzdokument fuer Schusswaffen der Kat B (und ggf auch kat A) ist
waere jeder andere Schluss als der dass mit "Waffen" die Schusswaffen der Kat B gemeint sind relativ perspektivlos
red mit einem juristen
dinge wie "Groessenschluss", "Analogieschluss" und "vertretbare Annahme was die Intention des Gesetzgebers ist" sind ganz normale werkzeuge der verwaltung
es muss ned alles irgendwo stehen
wenns wer ned glaubt dann gibts dann irgendwann die judikatur dazu
macht keiner
weil besonders fuer den ersten is es schmerzvoll
auch wenn es vorher eine regelungsluecke war
mit dem ersten VfgH urteil ist sie geschlossen
und wenn du vorher was anderes angenommen hast trifft dich die rechtsfolge mit voller wucht
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Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Danke, habe mich nur gefragt ob es wo genauer steht. Ich vermute halt sehr stark, dass es niemanden stören wird wenn du deine Kunden z.B. mit einem überlangen Alfa Proj Kat. C Revolver schulst. Handhabung identisch Kat. B Revolver kürzere Ausführung, aber es kann dir egal sein ob die Schießstätte behördlich genehmigt ist. Viele Dinge sind bei uns denke ich auch einfach nicht genauer geregelt weils eigentlich eh wurscht is.gewo hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 21:34Du es kann ned alles in den Gesetzen und Verordnungen stehen.
da der Waffenführerschein zur Erlangung bzw zum Weiterbehalt der Waffenbesitzkarte erforderlich ist
und da die Waffenbesitzkarte ein Besitzdokument fuer Schusswaffen der Kat B (und ggf auch kat A) ist
waere jeder andere Schluss als der dass mit "Waffen" die Schusswaffen der Kat B gemeint sind relativ perspektivlos
red mit einem juristen
dinge wie "Groessenschluss", "Analogieschluss" und "vertretbare Annahme was die Intention des Gesetzgebers ist" sind ganz normale werkzeuge der verwaltung
es muss ned alles irgendwo stehen
wenns wer ned glaubt dann gibts dann irgendwann die judikatur dazu
macht keiner
weil besonders fuer den ersten is es schmerzvoll
auch wenn es vorher eine regelungsluecke war
mit dem ersten VfgH urteil ist sie geschlossen
und wenn du vorher was anderes angenommen hast trifft dich die rechtsfolge mit voller wucht
Re: Nachschulung Waffenführerschein bei Lang- und Kurzwaffen Kat. B
Danke für die schnelle und eindeutige Antwort! Mir ist nämlich aufgefallen, dass auf dem A4 Zettel der Nachschulung angekreuzt werden kann, mit was für einer Waffe geschossen wurde. Daher meine Frage.gewo hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 20:40auch wenn das in der verordnung bzw im dienstauftrag so drinnen steht als wenn du mit ALLEN schiessen muesstest
das ist nicht so
du musst mit EINER kat B waffe schiessen bei der auffrischung des waffenfuehrerscheines
und es muss auch ned eine DEINER waffen sein (auch wenn das da so steht ..)