Wolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 11:24
Mushr00m hat geschrieben: ↑Fr 17. Sep 2021, 10:03
Mir wurde von meinem SB gesagt (Achtung kein Scherz!!!, im Zweifelsfall bitte selber nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen) dass ich die aktuellen Z8 Magazine behalten kann auf Z8.
Und jetz kommts:
Wenn ich jetzt eine andere Waffe kaufe wo die aktuell gemeldeten Z8 Magazine nicht passen (Bsp.: ich habe 3 Steyr Aug Magazine im ZWR als eben Z8 Magazine noch registriert, aber die Waffe bereits verkauft) ists egal, kann mir dennoch behalten.
Beispiel - ich hatte ein AR15 auf Z8 mit 3 Magazine >10 Schuss
Verkaufe das Gewehr als B dann habe ich einen freien Z8 Waffen Platz und nur mehr die 3 Z8 Magazine gemeldet.
Jetzt kaufe ich mir eine AK als B, lasse sie von der BH auf Z8 umschreiben wo aber bereits die 3 AR15 Magazine eingetragen sind...
Geht das.
Das AR Magazin passt nit in die AK aber ich darf sie dennoch behalten
Irrsinnig, ich weiss
Ich habe selber ins Telefon gelacht als mir der nette Herr von der BH das mitteilte, seine einzige Reaktion auf meinem Lacher: ging ihnen bzgl dem Lacher gleich.
Es gab ja mal die Aussage der Legende nach
>wenn das Magazin in den Revolver passt<
Tja.... Aber bitte im Zweifelsfall selber nochmal nachfragen aber meine Info is 2einhalb Wochen alt...
In deinem beschriebenen Beispiel hast dann im Endeffekt aber keine passenden großen Magazine für die neue B-Waffe am A-Platz - also hat das alles seine Richtigkeit - wenn du dann passende große Magazine möchtest dann musst die alten erst vorher legal loswerden.
nein
du kannst die alten behalten
UND dir neue fuer die neue waffe kaufen
der "fehler im system" ist dass diese "alten" magazine dann ja eigentlich zu 17/1/9 oder /10 werden
und fuer die gbt es "plaetze"
plaetze die man ned hat und die damit in einem zug erteilt werden
und dass wuerde heissen:
immer dann wenn ein Kat A waffe gem 17/1/7 oder 78 gegen eine anderer kanagzinnorm getauscht oder ohne die kat A magazine verkauft wirde muesste eine neueWBK bzw ein neuer WP mit der entsprechend geaenderten magazinanzahl gem 17/1/9 oder 710 ausgestellt (und bezahlt) werden
das ist recht unverhaeltnismaessig
vor allem da die neuausstelung an die "erteilung weiterer berechtigungen" geknuepft ist
was ja objektv ned der fall ist denn die magazine um die es geht hatte man ja schon vorher ....
wird wohl unterschiedlich ausgelegt werden