Da gibt's normalerweise nur eine Option : Z10
Meine AR15 Magazine ohne dazugehörige Waffe werden auf Z10 gelegt laut Sachbearbeiterin Frau W. in Wien.
Da gibt's normalerweise nur eine Option : Z10
das ist nicht wirklich überraschend, sondern eh genau so wie's im gesetz steht.idid hat geschrieben: ↑Do 14. Okt 2021, 13:57Hab gerade mit BH in NÖ telefoniert. Auskunft etwas überraschend, Wenn 30er(+20) Magazine nach Z9 gemeldet werden, also Magazine Kat A, Faustfeuerwaffe Kat B, !!!!! dann können KEINE weiteren großen Magazine erworben werden !!!!
Interessant und überraschend für mich, was meinen unsere Spezialisten dazu?
Zusatz Auskunft, Große Magazine dürfen im Haus, bei Waffenpaß auch außer Haus NICHT angesteckt werden, NUR am Schießplatz.
Alles jeweils korrekt. Du kannst keine _WEITEREN_ kaufen, aber soweit wir wissen, kannst du wenn du eines verkaufst/abgibst eines nachkaufen.idid hat geschrieben: ↑Do 14. Okt 2021, 13:57Hab gerade mit BH in NÖ telefoniert. Auskunft etwas überraschend, Wenn 30er(+20) Magazine nach Z9 gemeldet werden, also Magazine Kat A, Faustfeuerwaffe Kat B, !!!!! dann können KEINE weiteren großen Magazine erworben werden !!!!
Interessant und überraschend für mich, was meinen unsere Spezialisten dazu?
Zusatz Auskunft, Große Magazine dürfen im Haus, bei Waffenpaß auch außer Haus NICHT angesteckt werden, NUR am Schießplatz.
jap
Wenn es eine kurzwaffe istthe_law hat geschrieben: ↑Mo 18. Okt 2021, 17:28Wenn ich jetzt im Geschäft a Waffe (kein Kk) kauf, die unter 60cm Gesamtlänge liegt und mit einem 20iger Magazin ausgeliefert wird, benötige ich für dieses Magazin vorab eine Genehmigung und darf ich so ohne weiteres für die gekaufte Waffe (und nur für diese) zusätzlich noch 20iger Magazine beim Händler kaufen?
Händler sagt ja,... , ich darf sie halt nur an der dafür vorgesehenen/gekauften Waffe verwenden.
Genau das ist die frage ....
Das Waffengesetz ist hier recht eindeutig:
Natürlich entsteht dann das Problem, dass du ein 20er AR Magazin hast, welches auch ohne Probleme in ein "normales" AR passt.§ 3. hat geschrieben:Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.