ebner33 hat geschrieben: ↑Di 9. Nov 2021, 20:35
.....und hab dann vollkommen legal 15 Kat B Wafffen im Schrank?.....
so rum eben nicht
griffstuecke sind in AT nicht waffenrelevant
es mag sinnvoll sein fuer eine schusswaffe mehrere griffstueck zu haben
- anderer abzug
- andere stippelung
- mit oder ohne laser/licht
- graviert oder sonst wie modifiziert
- farblich durch ceracoating veraendert
ggf kann es auch sinnvoll sein fuer ein WS ein oder mehrere griffstuecke zu haben
was jedenfalls nicht geht ist diese griffstueck ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes mit einem wechselsystem zusammen zu setzen, wenn dadurch die maximal genehmigte stueckzahl laut waffendokument ueberschritten wird
nur am behoerdlich genehmigten schiesstand gilt das schiesstaettenprivileg und nur dort sind die bestimmungen fuer den besitz und die innehabung aufgehoben und ein wechselsystem kann mit einem griffstueck verbunden und so als waffe verwendet werden