Ach wie schön dass die Ämter überall gleich arbeitenAUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 15:08Du musst in Wien definitiv keine Begründung abgeben.Hellprayer hat geschrieben: ↑Fr 3. Dez 2021, 14:51
Die Begründung brauchen die Amtsbeamten damit EDV-technisch ein Antrag eröffnet werden kann. Die müssen was eingeben sonst könnens nicht weiterklicken
Du wirst keine Bestätigung erhalten, wenn du den Antrag/die Meldung abgegeben hast ist deine Pflicht erfüllt.
Jetzt heißts einfach warten bis deine neue WBK eintrudelt oder sich jemand von der BH meldet weils noch Fragen gibt. Ich weiß es ist nicht die erwartete Antwort, aber leider ist es nunmal so.
Ich hab auch nur den Zahlschein als "Bestätigung" dass ich ne Meldung gemacht habe.
Hab alles selbst zusammengeschrieben.
Und eine Bestätigung bekommst du ebenfalls auf Anfrage.
Ein Stempel mit Abgabedatum auf einer Kopie.
Einfach zur Sicherheit alles korrekt und zeitgerecht abgegeben zu haben.
Steht dir auch zu.
Hier nochmal für die Ungläubigen :
...
PS: das ist nicht an dich gerichtet sondern an unseren tollen Staatsapparat...