wie gesagt ... angeblich darfst mitn (femen jagd-)hund auch ned wandern gehn was man so hoert ....Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:15Bitte fahrt's auch mit keiner Fuchsfalle oder Marderfalle in der Gegend rum...
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Schießplatz auf privatem Grundstück
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
ja das hab ich nachher gelesen und geloescht bei mir im postingWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:08Vom Jagdausübungsberechtigten dieses Jagdgebiets.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 12:54es wird dabei auf eine "schriftliche bewiligung" abgestellt die gefehlt haben soll.
welche "schriftliche bewiligung" sollte dass denn sein?
es ist keine derartige bewilligung im gesetz vorgesehen.
eine solche schriftliche bewilligung (von wem) waere rechtlich voellig bedeutungslos
Kärntner Jagdgesetz § 69 Verhalten im Jagdgebiet
(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr, mit Gegenständen, die zum Fangen und Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder es erleichtern, sowie mit Frettchen oder mit Beizvögeln zu durchstreifen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung. Die schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten ist auch für den Transport von erlegtem oder gefallenem Schalenwild durch ein fremdes Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und Wege und außerhalb sonstiger Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften oder Gehöften benützt werden, erforderlich.
ich war zuerst im falschen landesjagdgesetz ...
in kaernten steht das so drinnen
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
Ich hab ja ned zufällig Langwaffe, öffentliche Wege und Weg zum Haus geschrieben.
Ich konnte es selbst nicht glauben als ich es das erste Mal gehört habe, hab dann viel diskutiert und es leuchtet inzwischen ein warum das so ist und warum die Ausnahmen so sind, wie sie sind. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Bestimmung längerfristig überleben wird. Wenn dann kommen Ausnahmen dazu, z.B. für Landwirtschaftliche Gatter zur Wildfleischgewinnung.
Ich konnte es selbst nicht glauben als ich es das erste Mal gehört habe, hab dann viel diskutiert und es leuchtet inzwischen ein warum das so ist und warum die Ausnahmen so sind, wie sie sind. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Bestimmung längerfristig überleben wird. Wenn dann kommen Ausnahmen dazu, z.B. für Landwirtschaftliche Gatter zur Wildfleischgewinnung.
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
Hund an der Leine, dann sollte es nie ein Problem geben. Nicht an der Leine ist problematisch.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:21wie gesagt ... angeblich darfst mitn (femen jagd-)hund auch ned wandern gehn was man so hoert ....Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:15Bitte fahrt's auch mit keiner Fuchsfalle oder Marderfalle in der Gegend rum...
Beim Hund, is selbst wenn's zu einer Verurteilung kommt ned so wild, weil da gibt's ne Verwaltungsstrafe um die 100 Euro und das war's dann auch. Mit der Waffe ist's blöd weil verfallen und Verlässlichkeit...
Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
die bestimmung wird halt in der oeffentlich ueberhaupt ned wahrgenommenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:30....Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Bestimmung längerfristig überleben wird...
den schiesstand gibts ja trotzdem
da machen sich quasi taeglich 100te waffenbesitzer strafbar offenbar
ich kenn auch leut mit grossen schottergruben in denen regelmaessig - unter wissen und einschraenkung durch die oertlichen jaeger - "privat" geschossen wird
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
Du verstehst "öffentliche Straße" falsch. - Das hat nix damit zu tun wem die Straße gehört oder wer sie warum gebaut hat, sondern nur darum ob du sie benutzen darfst oder eben nicht.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:00die bestimmung wird halt in der oeffentlich ueberhaupt ned wahrgenommenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:30....Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Bestimmung längerfristig überleben wird...
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
bist sicher?Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:53Du verstehst "öffentliche Straße" falsch. - Das hat nix damit zu tun wem die Straße gehört oder wer sie warum gebaut hat, sondern nur darum ob du sie benutzen darfst oder eben nicht.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:00die bestimmung wird halt in der oeffentlich ueberhaupt ned wahrgenommenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:30....Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Bestimmung längerfristig überleben wird...
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liest sich sehr anders
und waere auch das gegenteil im effekt
denn wenn der kollege mit seinem privatschiesstand den pfad zum schiesstand benutzen darf dann waere sein "durchstreifen" des gebiets legal - was es wohl nicht ist
die frage ob oeffentlicher weg oder nicht ist deshalb an den besitzverhaeltnissen festgemacht weil oeffentliche wege nicht teil des reviers sind.
nicht oeffentliche wege sind - komplett getrennt von den benuetzungsberechtigungen gesehen - praktisch (fast) immer teil des reviers
daher gelten dort diese bestimmungen
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
Die Regel gibt aber nur so wirklich Sinn, ohne Verkehrszeichen (Fahrverbot Privatstraße/Forststraße) kannst regelmäßig nicht feststellen ob eine asphaltierte Straße öffentlich oder nicht ist. (Mit Benützen meine ich mitn Auto fahren. - Löst das Schießstand/Schottergrubenproblem).gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:59bist sicher?Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:53Du verstehst "öffentliche Straße" falsch. - Das hat nix damit zu tun wem die Straße gehört oder wer sie warum gebaut hat, sondern nur darum ob du sie benutzen darfst oder eben nicht.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:00die bestimmung wird halt in der oeffentlich ueberhaupt ned wahrgenommenWilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 13:30....Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Bestimmung längerfristig überleben wird...
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denn wenn der kollege mit seinem privatschiesstand den pfad zum schiesstand benutzen darf dann waere sein "durchstreifen" des gebiets legal - was es wohl nicht ist
die frage ob oeffentlicher weg oder nicht ist deshalb an den besitzverhaeltnissen festgemacht weil oeffentliche wege nicht teil des reviers sind.
nicht oeffentliche wege sind - komplett getrennt von den benuetzungsberechtigungen gesehen - praktisch (fast) immer teil des reviers
daher gelten dort diese bestimmungen
Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
sag ich doch dass das a sinnlose alte judikatur ist die halt so lange weitergeschrieben wird bis es wen prominenten aufstellt damit und der das ersturteil aus 1971 kipptDavomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 15:34Die Regel gibt aber nur so wirklich Sinn, ohne Verkehrszeichen (Fahrverbot Privatstraße/Forststraße) kannst regelmäßig nicht feststellen ob eine asphaltierte Straße öffentlich oder nicht ist. (Mit Benützen meine ich mitn Auto fahren. - Löst das Schießstand/Schottergrubenproblem).
es ist unangemessen
und es ist fuer den normalen buerger nicht abschetzbar ob er eine uebertretung begeht oder nicht
ich such ma doch ned jede nebenstrasse aus dem grudnbuch raus auf der ich grad fahr
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
In welchem Bundesland ist der Stand denn?
In NÖ sind z.B. auch Wege zu einzelstehenden Baulichkeiten ausgenommen. Da fällt meines Erachtens so ziemlich alles darunter was eine Baugenehmigung bräuchte. Wie gesagt, es kommt sehr aufs Bundesland an!
Zu dem was ein öffentlicher Weg ist, gibt es auch Judikatur. Er muss entweder als solcher gewidmet oder die Benutzung durch die Öffentlichkeit geduldet werden. Das hat genau null Komma nix mit Eigentum oder Servituten zu tun.
Eine Privatstraße oder Forststraße die als solche beschildert ist, ist definitiv kein öffentlicher Weg. Eine abgeschrankte Straße ist definitiv kein öffentlicher Weg. Aber ein markierter Wanderweg ist ein öffentlicher Weg!
Da kommt’s immer aufs Detail an. Auf hoher See und vor Gericht.
Bitte, um zurück zum Thema zu kommen: Wir haben vom Schießen auf einem Privatgrundstück gesprochen, und da greift der Paragraph (sofern es sich um Langwaffen haltet) sehr wohl, sofern man ned von nem Weg schießt, (der entweder öffentlich ist, oder ne allgemein benutzte Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften (schließt Wohnhäuser mit ein) und je nach Bundesland anderen Bauten ist), woraus sich dann aber andere Probleme ergeben!
In NÖ sind z.B. auch Wege zu einzelstehenden Baulichkeiten ausgenommen. Da fällt meines Erachtens so ziemlich alles darunter was eine Baugenehmigung bräuchte. Wie gesagt, es kommt sehr aufs Bundesland an!
Zu dem was ein öffentlicher Weg ist, gibt es auch Judikatur. Er muss entweder als solcher gewidmet oder die Benutzung durch die Öffentlichkeit geduldet werden. Das hat genau null Komma nix mit Eigentum oder Servituten zu tun.
Eine Privatstraße oder Forststraße die als solche beschildert ist, ist definitiv kein öffentlicher Weg. Eine abgeschrankte Straße ist definitiv kein öffentlicher Weg. Aber ein markierter Wanderweg ist ein öffentlicher Weg!
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Bitte, um zurück zum Thema zu kommen: Wir haben vom Schießen auf einem Privatgrundstück gesprochen, und da greift der Paragraph (sofern es sich um Langwaffen haltet) sehr wohl, sofern man ned von nem Weg schießt, (der entweder öffentlich ist, oder ne allgemein benutzte Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften (schließt Wohnhäuser mit ein) und je nach Bundesland anderen Bauten ist), woraus sich dann aber andere Probleme ergeben!
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
Ich denke das Ding ist gegessen. - Mit Langwaffe ist man nach dem Jagdgesetz die Waffe los sobald man den öffentlichen (oder sonst ausgenommenen) Weg verlässt. - Schießt man vom Weg aus, ist man die Waffe nach dem Waffengesetz los da nicht eingefriedet.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 17:11In welchem Bundesland ist der Stand denn?
In NÖ sind z.B. auch Wege zu einzelstehenden Baulichkeiten ausgenommen. Da fällt meines Erachtens so ziemlich alles darunter was eine Baugenehmigung bräuchte. Wie gesagt, es kommt sehr aufs Bundesland an!
Zu dem was ein öffentlicher Weg ist, gibt es auch Judikatur. Er muss entweder als solcher gewidmet oder die Benutzung durch die Öffentlichkeit geduldet werden. Das hat genau null Komma nix mit Eigentum oder Servituten zu tun.
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Bitte, um zurück zum Thema zu kommen: Wir haben vom Schießen auf einem Privatgrundstück gesprochen, und da greift der Paragraph (sofern es sich um Langwaffen haltet) sehr wohl, sofern man ned von nem Weg schießt, (der entweder öffentlich ist, oder ne allgemein benutzte Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften (schließt Wohnhäuser mit ein) und je nach Bundesland anderen Bauten ist), woraus sich dann aber andere Probleme ergeben!
Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
warum ist dann das schiessen auf dem eigenen privatgrundstueck dann nicht sowieso aus jagdlicher sicht verboten?Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 18:00Ich denke das Ding ist gegessen. - Mit Langwaffe ist man nach dem Jagdgesetz die Waffe los sobald man den öffentlichen (oder sonst ausgenommenen) Weg verlässt. - Schießt man vom Weg aus, ist man die Waffe nach dem Waffengesetz los da nicht eingefriedet.
herrscht innerhalb der einfriedung eines bereichs im revier jagdruhe?
nein, oder?
aendert die einfriedung was daran dass das revier ist
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Re: Schießplatz auf privatem Grundstück
Die Jagd ruht in Häuern und Gehöften samt dem eingefriedeten Garten (zumindest in NÖ).gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 18:04warum ist dann das schiessen auf dem eigenen privatgrundstueck dann nicht sowieso aus jagdlicher sicht verboten?Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 18:00Ich denke das Ding ist gegessen. - Mit Langwaffe ist man nach dem Jagdgesetz die Waffe los sobald man den öffentlichen (oder sonst ausgenommenen) Weg verlässt. - Schießt man vom Weg aus, ist man die Waffe nach dem Waffengesetz los da nicht eingefriedet.
herrscht innerhalb der einfriedung eines bereichs im revier jagdruhe?
nein, oder?
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