Die Voraussetzungen für § 3 StGB kannst Du im Wiener Kommentar zum StGB nachlesen, von mir aus auch im Salzburger Kommentar, welcher aber leider etwas schleissig aktualisiert wird - aber wahrscheinlich hast du eh keinen Zugriff darauf. Aber kannst ja mal zum Juridicum gehen, wohnst ja offenbar eh in Wien, da darf man auch als Externer die Bibliothek konsolidieren.John Connor hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 17:31Octavian, hast Du jemals die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nach § 3 StGB in einem qualifizierten Werk (gelindestes, aktuell zur Verfügung stehendes Mittel zur sicheren Abwehr) gelesen (bitte in welchem) Judikatur dazu (bitte GZ) oder denkst Du Dir das alles nur spontan aus?
Ich glaub eher Letzteres.
Und wenn du schon dort bist, kannst Dich ja auch in eine Vorlesung zu AT I und AT II setzen, schadet dir sicher nicht.
Aber die ganze Theorie - die du wahrscheinlich kennst, zumindest tust du so - bringt dir halt relativ wenig, wenn du noch nie bei einem Strafverfahren dabei warst. Also einfach mal zum Straflandesgericht, die meisten Verhandlungen sind ja eh öffentlich, und schauen (und staunen) dass es in der Praxis "etwas" anders läuft.