Keine Sorge tät mich eh freuen
Will mir grad eine 10“ oder 12“ WS zulegen
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TM-Munition
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: TM-Munition
Wie schon geschrieben, meine Wechselsysteme wurden alle als ein Zubehör eingetragen auch mit dem Wortlaut "Wechselsystem" und belegen einen Zubehörplatz. Auch die meiner Schützekollegen von verschiedenen Behörden wurden so eingetragen.John Connor hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 14:27Da gehts doch um die Migration Kat. B Zubehör, also um die Überführung von Altbestand. Der bleibt ja unberührt. Wie nach der Novelle ein gesamter Upper eingetragen wird ist halt die Frage. Aber vielleicht hamma ja Glück und es wird tatsächlich als 1 Platz betrachtet. Wäre aber mE systemwidrig, weil den kannst ja auch zerlegen. Und das Gesetz scheint mir eindeutig (wesentliche Bestandteile)
Und das war eigentlich alles 2020 und 2021 also nach neuem Gesetz.
Re: TM-Munition
Der John will alles schwarz auf weiß sehen.Simon80 hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 15:33Wie schon geschrieben, meine Wechselsysteme wurden alle als ein Zubehör eingetragen auch mit dem Wortlaut "Wechselsystem" und belegen einen Zubehörplatz. Auch die meiner Schützekollegen von verschiedenen Behörden wurden so eingetragen.John Connor hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 14:27Da gehts doch um die Migration Kat. B Zubehör, also um die Überführung von Altbestand. Der bleibt ja unberührt. Wie nach der Novelle ein gesamter Upper eingetragen wird ist halt die Frage. Aber vielleicht hamma ja Glück und es wird tatsächlich als 1 Platz betrachtet. Wäre aber mE systemwidrig, weil den kannst ja auch zerlegen. Und das Gesetz scheint mir eindeutig (wesentliche Bestandteile)
Und das war eigentlich alles 2020 und 2021 also nach neuem Gesetz.
Vorher glaubt er es nicht.
MfG
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Re: TM-Munition
Berufsbedingt
Und in der Regel fängts damit erst an
Aber wenns bei den Behörden so rennt, umso besser
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Re: TM-Munition
ich vermute, das ganze kommt von der unwissenheit derer, die die gesetze schreibenJohn Connor hat geschrieben: ↑So 27. Feb 2022, 11:13Dass keine passende Basiswaffe mehr notwendig ist stimmt unzweifelhaft. Wie Andy aber richtig schreibt, ist die doppelte Anzahl von wesentlichen Bestandteilen zulässig. Von einem „Wechselsystem“ (ich versteh den Ausdruck so, dass ein „Wechselsystem“ - nur - einen Platz braucht) steht im Gesetz aber mE nix.
Wenn man sich jetzt einen Ar Upper komplett mit Lauf und Verschlussträger und Verschluss kauft, wie viele der Positionen für „wesentliche Bestandteile“ belegt das?
1? („Wechselsystem“), 2? (Lauf und BCG) oder 3? Lauf, Verschlussträger und Verschluss
ein "wesentlicher" bestandteil is definiert als gasdruckbelastet, somit wären es beim AR upper lauf und verschluss (träger is ned gasdruckbelastet, oder?)
das sind zwar jetzt zwei teile, aber sie werden auf einmal gekauft und auch auf einmal gemeldet
das macht sie vor dem gesetz zu einem "dings"
wenn du dir jetzt wirkich nur einen verschluss kaufst und meldest, dann is der ein "dings" und braucht einen zubehörplatz
Re: TM-Munition
D.h., wenn ichs richtig verstanden habe:
Besitze ich einen AR-15 Upper als WS, kann ich sehr wohl den Upper von meinem AR-15 abnehmen und den WS Upper zu Hause raufsetzen, weil ich zu keinem Zeitpunkt eine zweite, vollständige Waffe damit herstellen kann - problematisch wäre es erst, wenn ich dazu die restlichen Teile kaufe und daraus ein komplettes zweites AR-15 basteln würde.
So richtig?
Besitze ich einen AR-15 Upper als WS, kann ich sehr wohl den Upper von meinem AR-15 abnehmen und den WS Upper zu Hause raufsetzen, weil ich zu keinem Zeitpunkt eine zweite, vollständige Waffe damit herstellen kann - problematisch wäre es erst, wenn ich dazu die restlichen Teile kaufe und daraus ein komplettes zweites AR-15 basteln würde.
So richtig?
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Re: TM-Munition
richtig, sie haben eine waschmaschine gewonnen .RcL hat geschrieben: ↑Mo 28. Feb 2022, 20:41D.h., wenn ichs richtig verstanden habe:
Besitze ich einen AR-15 Upper als WS, kann ich sehr wohl den Upper von meinem AR-15 abnehmen und den WS Upper zu Hause raufsetzen, weil ich zu keinem Zeitpunkt eine zweite, vollständige Waffe damit herstellen kann - problematisch wäre es erst, wenn ich dazu die restlichen Teile kaufe und daraus ein komplettes zweites AR-15 basteln würde.
So richtig?
wennst noch einen unbelegten platz auf deiner wbk hast, darfst das ws daheim sogar zusammensetzen, weil du ja die max. anzahl nicht überschreitest.
Re: TM-Munition
bei den "alt" gemeldeten wechselsystemen (die mit definierter basiswaffe) stimmt das zu 100%
bei "neu" gemeldetem zubehör (ohne basiswaffe) bin ich mir nicht sicher ob das stimmt
egal welchen lower (um bei RcL's beispiel zu bleiben) du unter deinen zubehör upper setzt, du baust eine waffe zusammen die eigentlich nur zubehör is
und wie schon erwähnt wurde, verliert eine waffe ja ned ihren status als waffe, nur weil ich sie auseinandernehm...
es is wiedermal nicht fertig gedacht seitens der behörde...
bei "neu" gemeldetem zubehör (ohne basiswaffe) bin ich mir nicht sicher ob das stimmt
egal welchen lower (um bei RcL's beispiel zu bleiben) du unter deinen zubehör upper setzt, du baust eine waffe zusammen die eigentlich nur zubehör is
und wie schon erwähnt wurde, verliert eine waffe ja ned ihren status als waffe, nur weil ich sie auseinandernehm...
es is wiedermal nicht fertig gedacht seitens der behörde...