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Ausfüllen Antrag WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von predi » Mi 4. Mai 2011, 13:45

Hello,
war heute auf dem BK und habe mir den Antrag für die WBK abgeholt und wollte den gerade ausfüllen, da lese ich:

"Vorwohnungen in den letzten 5 Jahren"
Wollen die da die Anzahl oder die Adressen ?

Haltet mich nicht für blöd aber ich bin in den letzten Jahren oft umgezogen ,
und bevor ich da alle alten Adressen reinfitzel und der fragt mich nachher ob ich deppert bin wollt ich mal nachfragen :D

Bei Rechtfertigung schreib ich einfach :
"Bereithalten der Waffe zur Selbstverteidigung, (§ 22(1) WaffG), sowie Sportschießen"
oder ?


grüße

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OC Tom
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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von OC Tom » Mi 4. Mai 2011, 14:11

Hy,

ich würde wirklich beinhart alle alten Wohnsitze der letzten 5 Jahre reinschreiben sollten es wirklich zu viele sein nimm halt ein zweites Blatt lieste sie auf und gibs dazu.
Glaub nicht das die dort gerne lesen "Wohnsitz in den letzten fünf Jahren" Antwort: 3 glaube ich würde mir verarscht vorkommen.

Bei Rechtfertigung habe ich geschrieben: Bereithaltung der Waffe in Haus und/oder Wohnung zur SV und Sportschießen
Mir habens geraten die § weg zu lassen. und das "zur SV" habe ich dann erst 15 min später dazu geschrieben weil ich es vergessen hatte und erst im Auto draufgekommen bin :headslap: bin dann noch mal zurück gegangen und habe das mit schwarzem Kuli dazu gefummelt da ich den andern im Auto hatte.... War aber e egal nach 4 Wochen hatte ich die WBK in der Hand und 10 Tage nach ansuchen war sie eigendlich schon ausgestellt...

Lg
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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von BigBen » Mi 4. Mai 2011, 14:12

deine Rechtfertigung ist absolut korrekt und ausreichend, schreib den Paragraphen ruhig dazu!
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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von pointi2009 » Mi 4. Mai 2011, 14:54

bei den letzten 5 Jahren gehts um die Polizeiliche Überprüfung, da wollens die Adressen der letzten Wohnsitze wissen. War bei mir auch so, bin halbes Jahr vorher umgezogen.

Rechtfertigung reicht voll und ganz aus. Das hat die Dame vom Amt bei mir gleich selber ausgefüllt :D
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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von gertbley » Mi 4. Mai 2011, 15:08

...der österreichischen Beamtenseele schmeichelnd, würde ich den Paragraphen nicht anführen - der alteingesessene Beamte könnte sich von dir belehrt wähnen... :whistle:
Gruß
gertbley

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von Floody » Mi 4. Mai 2011, 16:19

"Selbstverteidigung lt. §22(1) WaffG, Sportschießen"

mein Wortlaut.

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von doorman » Mi 4. Mai 2011, 17:40

also die wollen dezidiert dei vollständige Adresse der letzten Wohnsitze!
Geht wie schon erwähnt um die Überprüfung.

Ob du beim Grund den Paragraphen dazufummelst oder nicht ist egal.
Ich habe damals auf anraten eines Kollegen beim Grund folgendes geschrieben: Sportschießen, SV, Schutz des Eigenheimes.

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von phil » Mi 4. Mai 2011, 18:14

Sollte man, auch wenn man nur Sportschießen will, SV dazuschreiben?

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von quildor82 » Mi 4. Mai 2011, 18:16

phil hat geschrieben:Sollte man, auch wenn man nur Sportschießen will, SV dazuschreiben?


Ich habs net reingeschrieben wozu auch.
Sie MÜSSEN dir 2 Plätze geben wenn alles passt (WaFü, Psychotest,..)
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Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von raptor » Mi 4. Mai 2011, 18:25

Immer diese Rechtauskünfte im Internet ...

Sie müssen gar nichts, wenn man nicht SV rein schreibt. SV ist die einzige Begründung, bei der die Behörde überhaupt eine WBK ausstellen muß. Nur Sportschießen ist kann. Also unbedingt SV reinschreiben.

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von Expat » Mi 4. Mai 2011, 18:33

Was raptor sagt.
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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von predi » Mi 4. Mai 2011, 22:58

Besten dank, hab alle 4 Adressen ins Feld gequetscht, und den Paragraphen weggelassen.
Die wissen selber gut genug das es den gibt. :D

Morgen wird abgegeben!

grüße und danke

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von sponsi » Mi 4. Mai 2011, 23:07

predi hat geschrieben:Besten dank, hab alle 4 Adressen ins Feld gequetscht, und den Paragraphen weggelassen.
Die wissen selber gut genug das es den gibt. :D

Morgen wird abgegeben!

grüße und danke



Nur zur Vervollständigung.
Ob du jetzt alle Wohnsitze in den 5 Jahren hinschreibst oder nicht, z.B. einen vergisst... Es wird sowieso nachgesehen wo du gemeldet warst.

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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von OC Tom » Mi 4. Mai 2011, 23:31

Ganz vergessen falls du verheiratet bist nimm ne Kopie der Heiratsurkunde mit auch wenn sich dein Name nicht geändert hat ich weiss da steht überall das braucht man nicht wenn der Name gleich geblieben ist aber die Dame bei mir hat sich die fest eingebildet musste deshalb extra noch mal Heim die in der Arbeit scannen und Mailen ich sag halt nur Sicher ist Sicher wenn nicht ist nix verloren wenn ja GEWONNEN und streiten wollte ich dort auch nicht besser ausnahmsweise kuschen.

ist aber sicher besser alle alten Wohnsitze aufzulisten sonst könnten die ja
A: länger brauchen
B: sich denken wer nicht mal seine letzten Wohnsitze kennt ist suspekt :)

4 in 5 Jahren ist aber auch nicht schlecht :o

(wäre interessant ob man mit diesen 5 in 5 Jahren ein Problem hätte bei der WBK: 2006 Justizanstalt Eisenstadt 2007 Justizanstalt Wien 2008 Justizanstalt Graz 2009 Justizanstalt Eisenstadt schon wieder und seit 2010 Hauptstrasse 1, 1000 Wien :lol: )
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Re: Ausfüllen Antrag WBK

Beitrag von almerisch » Mi 11. Mai 2011, 21:01

ok soweit alles klar, meine frage betrifft schützenverein, muss das ein spezieller sein? ich weis nicht wie ich es anders ausdrücken soll?
Die Berge von unten, die Kirche von außen, die Kneipe von innen.
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