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Muss ein (leeres) Magazin (<=20 Schuss) für eine FFW ebenso wie die FFW selbst vor unbefugtem Zugriff geschützt gelagert werden, oder "darf" dieses in der Range-Bag verbleiben?
warum sollte ich ein ORIGINAL Glock Magazin mit 17 Schuss entsprechend als HighCap Magazin melden ... es geht hierbei darum, für welche Waffe dieses Magazin ursprünglich gebaut wurde ... also in diesem Fall EINDEUTIG für eine Kurzwaffe der Firma Glock ... auch, wenn es zufällig in einen Halbautomaten passen würde ...Blaine hat geschrieben: ↑Di 15. Mär 2022, 12:50die 20 allein definierts leider ned denn ein zb 17 schuß magazin für die glock könnte auch als kat A gemeldet sein für einen halbautomaten der glock magazine verwendet...
is dann völliger bulls..t wenn man sowohl so einen HA hat und zb 5 magazine als kat A gemeldet und die exakt gleichen magazine (nochmal 5) für eine glock zuhause hat
welches mag is jetzt das böse und welches is nur "a plastik mit feder drin"
wird dann bei den kontrollen spannend zu erklären wieso die einen 5 "wurscht" sind weil nur die anderen 5 als kat A gemeldet wurden
(schon klar, dass das ein konstruiertes beispiel is - wäre aber theoretisch möglich)
Naja z.B. wenn man vor dem Verbot einen 9mm HA hatte der Glock mags nahm. Dann hat man gezwungenermaßen mindestens eins dazumelden müssen wenn man die Waffe als Kat. A Altbestand eingetragen haben wollte.Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 15. Mär 2022, 13:54
warum sollte ich ein ORIGINAL Glock Magazin mit 17 Schuss entsprechend als HighCap Magazin melden ... es geht hierbei darum, für welche Waffe dieses Magazin ursprünglich gebaut wurde ... also in diesem Fall EINDEUTIG für eine Kurzwaffe der Firma Glock ... auch, wenn es zufällig in einen Halbautomaten passen würde ...
bei Drittherstellern ist es juristisch aber schon wieder "interessant" ... vorallem, wenn man KEINE Glock Pistole daheim sondern, sondern nur einen Halbautomaten wo die Magazine passen
Eigentlich alles nur lächerlich, aber das wissen wir ja sowieso ...
Immerhin hat der Gesetzgeber bedacht, dass ein Magazin, das ursprünglich für eine KW gebaut wurde, in eine LW passt.
ist doch ganz einfachJohn Connor hat geschrieben: ↑Di 15. Mär 2022, 15:06Immerhin hat der Gesetzgeber bedacht, dass ein Magazin, das ursprünglich für eine KW gebaut wurde, in eine LW passt.
Nur so aus Interesse, wie hätten es denn die Herren denn geregelt, wenn sie es regeln hätten dürfen? Ich mein jetzt angesichts der europarechtlichen Vorgaben, die zwar echt bescheuert, aber halt dennoch existent sind.
Ich halte es angesichts der europarechtlichen Vorgaben vielmehr für erstaunlich mutig vom damaligen BM.I, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, und danach vom Gesetzgeber, den zu beschließen (wobei ich aber den meisten Abgeordneten mal unterstelle, eh nicht zu wissen, was genau sie beschlossen haben), der es zB möglich macht, kaputte Magazine nachzukaufen oder bei vorhandener Waffe sogar den Kauf weiterer Magazine zulässt. Das sogar nach Wechsel des Systems (zB Ar15 als Kat A melden, als B verkaufen und Magazine behalten, AUG kaufen und dann große Magazine dazu geht)!
Also bitte: Her mit den Vorschlägen
Ich kenne die genauen Vorgaben der EU nicht und ich wollte weniger die Österreichische Umsetzung und mehr die generelle EU Richtlinie kritisieren und halte diese für absolut sinnfrei- da hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.