SearchMyAim hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 10:02
Das es nicht die Pflicht des Händlers ist dir eine Registrierungsbestätigung mitzugeben wusste ich nicht. Ich war bis jetzt im glauben das es Pflicht ist.
Aufpassen - bei Kat.C ist es tatsächlich so:
§ 33, Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung hat geschrieben:(1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Wobei ich zu beachten bitte, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur sofortigen Aushändigung/Durchführung besteht - nur, dass er eben diesen Zettel aushändigen muss.
Bei Kat.B hingegen gibt es diese Verpflichtung nicht.