Das war die Begründung für den Besuch.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 12:21Promo hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 11:58Haben die Beamten die FFW vor Ort sichergestellt, oder nur "besucht"? Beamte können entweder ein vorübergehendes Waffenverbot aussprechen, was binnen sehr kurzer Zeit von der Behörde sodann in ein behördliches Waffenverbot umgewandelt werden muss, oder eben nicht. So wie geschildert klingt es danach, dass lediglich die Behörde in Reaktion auf einen Bericht der Beamten ein behördliches Waffenverbot augesprochen hat. Es wäre daher im Zuge einer Akteneinsicht der Bericht der Polizei anzufordern.
Wenn du noch im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde bist, dann bitte unbedingt sofort sicherstellen, dass eine Person, selbst wenn das Waffenverbot noch nicht rechtskräftig ist, nicht Zugriff zu deinen Waffen hat. Die Behörde könnte ansonsten, selbst wenn sich im Nachgang das gegen die andere Person ausgesprochene Waffenverbot wieder aufgehoben werden sollte, dies [durchwegs berechtigt] als mangelhafte bzw. fahrlässige Verwahrung auslegen, und auch gegenüber dir ein Waffenverbot aussprechen.Herder Lady hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 09:28Hallo ihr Lieben!
Ich habe folgende Frage:
meinem Lebensgefährten wurde die WBK inkl. Waffen entzogen aus folgenden Gründen:
- Anzeige wegen Lärmbelästigung ......
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Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Aber vielleicht gibts doch einen Nachbarn dem das nicht taugt. Und er/sie hat einen Weg gefunden euer Treiben zu beenden.
hurry up and wait
Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
So wie ich das verstanden habe, geht's ja nur um seine Waffen. Also dürften ihre weggesperrt gewesen sein.gewo hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 10:38fenster und tueren sind schon a thema weil man ned immer im raum ist
schon beim oeffnen der eingangstuere fuer die polizei zb
das waere ein verwahrungsmangel denk ich
detto betreffend stueckzahl
beide ein waffenrechtliches dokument aendert nix an einer evt stueckzahlueberschreitung wenn nicht beide berechtigten bei ihren waffen im raum sind (wer hat dann die tuere fuer die polizei aufgemacht wenn sonst niemand im haus war?)
aber wie gesagt, da gehts dann ned um verwahrungsmangel sondern um ueberlassung an unberechtigte
(was meiner meinung nach nicht halten wuerde vor gericht wenn sich der anwalt ned megapatschert anstellt dabei)
Sollte er deutlich mehr Waffen haben, als sie, dann geht es bestenfalls um eine Möglichmachung der Stückzahlüberschreitung, nicht um eine Überlassung an unberechtigte (ist sie ja nicht dank WBK)...
Für das braucht's wsl nicht mal nen erfahrenen Anwalt, um das vor Gericht zu zerlegen.
Fenster und Türen hängt halt von der grundlegenden Konstruktion ab... in mein Küchenfenster kommt trotz Erdgeschoßlage kein Mensch ohne wirklich hohe Leiter rein.
Nachdem das Schießen zwar der Besuchs- aber nicht der Waffenentzugsgrund war (laut Bescheid) müsste man das alles sehr leicht anfechten können. Ich vermute mal, die haben in ihrer Naivität einfach nicht bedacht, dass Frau Herder ne WBK hat und haben automatisch angenommen, dass er es schlecht verwaht hat. Wenn in einem Haus ausschließlich berechtigte Wohnen, ist das herumliegen lassen von Muni jetzt auch nichts, was man großartig nachverfolgen kann - vor allem, wenn es während des putzens/aufräumens war...
Ich bin grundsätzlich gespannt auf den Ausgang, sehe das aber tatsächlich verhältnismäßig entspannt
- Herder Lady
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Klar darfst du fragen.
Sie haben gesagt, die Anzeige wegen Lärmbelästigung wird geschrieben und an die Behörde weitergegeben.
Gestern kam dann der Bescheid wegen Entziehung des waffenrechtlichen Dokumentes inkl. Abgabe der bewilligungspflichtigen Schusswaffen.
@Promo
Genau das.
Akteneinsicht kriegt der Anwalt und dann? Steht ja immer noch Aussage gegen Aussage.
@Promo
Ja das haben wir gestern gleich erledigt. Also alle Schlüssel im Handsafe, die Kombination für den Safe habe ich geändert, sodass nur noch ich auf die Kat. B Waffen zugreifen kann.Promo hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 11:58Wenn du noch im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde bist, dann bitte unbedingt sofort sicherstellen, dass eine Person, selbst wenn das Waffenverbot noch nicht rechtskräftig ist, nicht Zugriff zu deinen Waffen hat. Die Behörde könnte ansonsten, selbst wenn sich im Nachgang das gegen die andere Person ausgesprochene Waffenverbot wieder aufgehoben werden sollte, dies [durchwegs berechtigt] als mangelhafte bzw. fahrlässige Verwahrung auslegen, und auch gegenüber dir ein Waffenverbot aussprechen.
Aber danke für den Tipp
Ja das hat er wohl. Es ist halt nur schade, dass in einem kleinen Dorf mit 5 Häusern die Leute nicht so weit sind, miteinander zu sprechen. Zumal wir alle uns persönlich kennen und verstehen.
Hätte sich die entsprechende Person einfach an uns gewandt anstatt die Polizei zu schicken, hätten wir das Schießen sofort gelassen und natürlich auch in Zukunft. Ist doch irgendwie klar, man will sich ja keinen Ärger mit den Nachbarn einhandeln.
Aber anscheinend hat heutzutage keiner mehr den Schneid, etwas anzusprechen, das einem nicht passt. Da wird lieber die Polizei vorgeschoben.
- Herder Lady
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Also, jeder von uns beiden hat 2 Stück Kategorie B Waffen.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 13:33So wie ich das verstanden habe, geht's ja nur um seine Waffen. Also dürften ihre weggesperrt gewesen sein.
Sollte er deutlich mehr Waffen haben, als sie, dann geht es bestenfalls um eine Möglichmachung der Stückzahlüberschreitung, nicht um eine Überlassung an unberechtigte (ist sie ja nicht dank WBK)...
Für das braucht's wsl nicht mal nen erfahrenen Anwalt, um das vor Gericht zu zerlegen.
Ich habe zusätzlich noch 5 Stück Kategorie C Waffen.
Stückzahlüberschreitung also weit weg.
Überlassung an Unberechtigte ebenfalls nein, weil jeder von uns eine WBK hat.
Na ja, Einfamilienhaus hinten raus eingefriedet, vorne raus nicht - dafür aber mit Kameras überwacht und 4 Schäferhunde im Haus.

Das hoffe ich...
Kennst du denn Fälle oder hast davon gehört, in denen sowas aufgehoben wurde?Joewood hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 13:33Ich vermute mal, die haben in ihrer Naivität einfach nicht bedacht, dass Frau Herder ne WBK hat und haben automatisch angenommen, dass er es schlecht verwaht hat. Wenn in einem Haus ausschließlich berechtigte Wohnen, ist das herumliegen lassen von Muni jetzt auch nichts, was man großartig nachverfolgen kann - vor allem, wenn es während des putzens/aufräumens war...
Ich bin grundsätzlich gespannt auf den Ausgang, sehe das aber tatsächlich verhältnismäßig entspannt
Geht das gleich ans Gericht oder geht der Einspruch vom Anwalt erstmal wieder zur BH? Könnten dies das dann "fallen lassen" oder muss es in jedem Fall vor Gericht verhandelt werden?
Ist ja auch alles eine Kostenfrage...
Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Naja, die Info sagt noch nichts über eine mögliche Stückzahlüberschreitung.Herder Lady hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 13:46
Also, jeder von uns beiden hat 2 Stück Kategorie B Waffen.
Ich habe zusätzlich noch 5 Stück Kategorie C Waffen.
Stückzahlüberschreitung also weit weg.
Überlassung an Unberechtigte ebenfalls nein, weil jeder von uns eine WBK hat.
Entscheidend ist ja auch: wie viele B-Plätze hast du auf deiner WBK?
-
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Waffenverbote werden nach Intervention von guten Anwälten öfter mal aufgehoben.
Viele Beamte entscheiden in solchen Fällen nur, um sich selbst abzusichern. Es hätte ja was sein können...
Rechtlich schaut es so aus:
Du (bzw. dein LG) hat einen Bescheid bekommen, wo drinnen steht, warum er seine Waffen abgeben muss. Alle anderen Vorkommnisse zählen nicht, weil sie nicht im Bescheid stehen. Verwaltungsverfahren müssen einem gewissen Gang folgen.
Mit einem Gericht dürfte die Sache nichts zu tun haben, wenn es nur um die Verwahrung geht. Anders wäre es bei einer Anzeige wegen Gefährdung der körperl. Sicherheit, wegen Schießen im Garten. Das ist ein strafrechtliches Delikt. Dafür gibts aber keine Anzeige, wenn ich deine Ausführungen richtig gelesen habe. Die Verwahrung ist in dem Fall ein reines Verwaltungsdelikt und das macht die BH, kein Gericht.
Wende dich sofort an einen Anwalt, der sich mit dem WaffG auskennt, nicht an irgendeinen, der das Gesetzbuch mal suchen geht.
Du hast Fristen zu bedenken, was die Aufhebung und möglichen Schadenersatz angeht.
Ich würde mich an den wenden. Und zwar gleich.
https://hopmeier.at/dr-raoul-wagner/
Viele Beamte entscheiden in solchen Fällen nur, um sich selbst abzusichern. Es hätte ja was sein können...
Rechtlich schaut es so aus:
Du (bzw. dein LG) hat einen Bescheid bekommen, wo drinnen steht, warum er seine Waffen abgeben muss. Alle anderen Vorkommnisse zählen nicht, weil sie nicht im Bescheid stehen. Verwaltungsverfahren müssen einem gewissen Gang folgen.
Mit einem Gericht dürfte die Sache nichts zu tun haben, wenn es nur um die Verwahrung geht. Anders wäre es bei einer Anzeige wegen Gefährdung der körperl. Sicherheit, wegen Schießen im Garten. Das ist ein strafrechtliches Delikt. Dafür gibts aber keine Anzeige, wenn ich deine Ausführungen richtig gelesen habe. Die Verwahrung ist in dem Fall ein reines Verwaltungsdelikt und das macht die BH, kein Gericht.
Wende dich sofort an einen Anwalt, der sich mit dem WaffG auskennt, nicht an irgendeinen, der das Gesetzbuch mal suchen geht.
Du hast Fristen zu bedenken, was die Aufhebung und möglichen Schadenersatz angeht.
Ich würde mich an den wenden. Und zwar gleich.
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Über die Beschwerde gegen die Entziehung des waffenrechtlichen Dokuments entscheidet das LandesverwaltungsGERICHT.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 14:36Waffenverbote werden nach Intervention von guten Anwälten öfter mal aufgehoben.
Viele Beamte entscheiden in solchen Fällen nur, um sich selbst abzusichern. Es hätte ja was sein können...
Rechtlich schaut es so aus:
Du (bzw. dein LG) hat einen Bescheid bekommen, wo drinnen steht, warum er seine Waffen abgeben muss. Alle anderen Vorkommnisse zählen nicht, weil sie nicht im Bescheid stehen. Verwaltungsverfahren müssen einem gewissen Gang folgen.
Mit einem Gericht dürfte die Sache nichts zu tun haben, wenn es nur um die Verwahrung geht. Anders wäre es bei einer Anzeige wegen Gefährdung der körperl. Sicherheit, wegen Schießen im Garten. Das ist ein strafrechtliches Delikt. Dafür gibts aber keine Anzeige, wenn ich deine Ausführungen richtig gelesen habe. Die Verwahrung ist in dem Fall ein reines Verwaltungsdelikt und das macht die BH, kein Gericht.
Wende dich sofort an einen Anwalt, der sich mit dem WaffG auskennt, nicht an irgendeinen, der das Gesetzbuch mal suchen geht.
Du hast Fristen zu bedenken, was die Aufhebung und möglichen Schadenersatz angeht.
Ich würde mich an den wenden. Und zwar gleich.
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Die Entziehung des waffenrechtlichen Dokuments ist nicht gleichzusetzen mit der Verhängung eines Waffenverbots - hier offenbar auch nicht verhängt.
Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Und bei dem ja nicht zugeben das man raucht, jemanden kennt der raucht oder eventuell sogar als Behinderter etwas mit einer Trafik zu tun hat.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 14:36
Wende dich sofort an einen Anwalt, der sich mit dem WaffG auskennt, nicht an irgendeinen, der das Gesetzbuch mal suchen geht.
Du hast Fristen zu bedenken, was die Aufhebung und möglichen Schadenersatz angeht.
Ich würde mich an den wenden. Und zwar gleich.
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Das sind alles böse Menschen welche Schuld an gesundheitlichen Problemen seiner Freunde haben und darum
werden sie in diskriminierender Weise von ihm nicht vertreten.
Es gibt aber auch noch andere welche in Waffenrechtssachen wenn man im richtigen Verein ist sogar gratis tätig
werden (bei 49€ im Jahr Vereinsbeitrag ist ein Waffenrechtsschutz inkludiert)) und nicht weniger kompetent sind.
LG Wolfgang
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Direkt kennen... Ich kenne eher die Version, dass es direkt vor Ort wegargumentiert wurde aber der Zug ist bei euch abgefahrenHerder Lady hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 13:46Kennst du denn Fälle oder hast davon gehört, in denen sowas aufgehoben wurde?
Geht das gleich ans Gericht oder geht der Einspruch vom Anwalt erstmal wieder zur BH? Könnten dies das dann "fallen lassen" oder muss es in jedem Fall vor Gericht verhandelt werden?
Ist ja auch alles eine Kostenfrage...
Ad Anwalt? Hast ne Rechtsschutz? Ist oft in der Haushalts dabei.
Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Und inwieweit beantwortet es meine Frage, ob die Beamten die Waffen gleich mitgenommen haben, was somit dann ein vorläufiges Waffenverbot nach § 13 ist oder ein behördliches Waffenverbot nach § 12? Wennst schon Klugscheißen willst, dann solltest auch genau lesen was gefragt ist.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 12:21Promo hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 11:58Haben die Beamten die FFW vor Ort sichergestellt, oder nur "besucht"? Beamte können entweder ein vorübergehendes Waffenverbot aussprechen, was binnen sehr kurzer Zeit von der Behörde sodann in ein behördliches Waffenverbot umgewandelt werden muss, oder eben nicht. So wie geschildert klingt es danach, dass lediglich die Behörde in Reaktion auf einen Bericht der Beamten ein behördliches Waffenverbot augesprochen hat. Es wäre daher im Zuge einer Akteneinsicht der Bericht der Polizei anzufordern.
Wenn du noch im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde bist, dann bitte unbedingt sofort sicherstellen, dass eine Person, selbst wenn das Waffenverbot noch nicht rechtskräftig ist, nicht Zugriff zu deinen Waffen hat. Die Behörde könnte ansonsten, selbst wenn sich im Nachgang das gegen die andere Person ausgesprochene Waffenverbot wieder aufgehoben werden sollte, dies [durchwegs berechtigt] als mangelhafte bzw. fahrlässige Verwahrung auslegen, und auch gegenüber dir ein Waffenverbot aussprechen.Herder Lady hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 09:28Hallo ihr Lieben!
Ich habe folgende Frage:
meinem Lebensgefährten wurde die WBK inkl. Waffen entzogen aus folgenden Gründen:
- Anzeige wegen Lärmbelästigung ......
Jetzt wieder zurück zur eigentlichen Frage:
Nein, der Betroffene kann jedenfalls selbst Einsicht nehmen. Wenn aber ohnedies RA befasst wird, dann wird spätestens dieser den anfordern. Sollte er das nicht tun, dann empfehle ich einen anderen RA zu nehmen ..Herder Lady hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 13:40@PromoGenau das.
Akteneinsicht kriegt der Anwalt und dann? Steht ja immer noch Aussage gegen Aussage.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Zum Verfahrenstechnischen: wenn du Beschwerde gegen einen Bescheid erhebst dann geht das zur Bescheiderlassenden Behörde zurück und die haben dann 8 Wochen Zeit eine Beschwerdevorentscheidung zu treffen wo sie den Bescheid in alle Richtungen ändern können (oder ihn auch so lassen), und wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist dann kannst du innerhalb von zwei Wochen einen Verlageantrag stellen und dann kommt es zum - ich denke, dass das Waffengesetz 10er Materie ist (Gesetzgebung und Vollstreckung Bundessache) - Bundesverwaltungsgericht.
Falls sie ihren Bescheid nicht mittels Beschwerdevorentscheidung ändern wollen können sie es nach deiner Beschwerde auch gleich zum Bundesverwaltungsgericht weiterleiten.
Jetzt auf jeden Fall mal schauen das kein Fristen verstreichen. Ich denke ein guter Anwalt wird dich da entsprechend gut durchs Verfahren führen!
Lg und viel Glück
Falls sie ihren Bescheid nicht mittels Beschwerdevorentscheidung ändern wollen können sie es nach deiner Beschwerde auch gleich zum Bundesverwaltungsgericht weiterleiten.
Jetzt auf jeden Fall mal schauen das kein Fristen verstreichen. Ich denke ein guter Anwalt wird dich da entsprechend gut durchs Verfahren führen!
Lg und viel Glück
Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
@TEin
Wie schauts denn aktuell aus?
Wie schauts denn aktuell aus?

"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung
Landesverwaltungsgerichtbrianmcgee hat geschrieben: ↑Fr 13. Mai 2022, 21:15Zum Verfahrenstechnischen: (…)Bundesverwaltungsgericht.