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Vollautomatische Schrekschusswaffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Beiträge: 2
- Registriert: Do 19. Mai 2022, 21:21
Vollautomatische Schrekschusswaffen
Ich habe mir letztens ein paar Schreckschusswaffen angesehen und mir ist dabei aufgefallen, dass diese ja rechtlich in einer etwas komischen Lage sind. Mir ist spezifisch aufgefallen, dass die Magazin-Beschränkungen offenbar für diese "Freien Waffen" offensichtlich nicht gelten. Nun frage ich mich inwiefern andere Regelungen für "normale" Waffen für Schreckschusswaffen ungültig sind und ob vollautomatische Schreckschusswaffen theoretisch legal zum Besitzen sind (wenn sie auf legale Wege produziert worden sind. z. B. von Umarex etc.).
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Wieso sollten sie denn verboten sein?
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- Beiträge: 2
- Registriert: Do 19. Mai 2022, 21:21
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Vielleicht wegen Ausbau von dem vollautomatischen Abzugsmechanismus?
Habe jetzt nicht die Welt an Erfahrung mit der Rechtslage solcher Sachen.
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
In Österreich wurden immer wieder vollautomatische SSW angeboten ... über Sinn und Zweck lässt sich natürlich streiten.
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Da macht eine Packung Schweizerkracher und eine Lötlampe mehr Sinn.
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Sind glaub ich kat A seit der novelle …
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Also A gibt's bei der Pyrotechnik ja nicht ... aber de facto halt keine F2v oder wie die heißt.
Liegt am Blitzknallsatz ... der ist hundepfui (weil er das tut für das er erfunden wurde: blitzen und knallen)
Liegt am Blitzknallsatz ... der ist hundepfui (weil er das tut für das er erfunden wurde: blitzen und knallen)
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Schreckschusswaffen sind Waffen iSd § 1 WaffG, waren aber aufgrund Ihrer Funktionsweise keine Schusswaffen iSd § 2 WaffG. KM iSd § 18 WaffG sind sie auch nicht, daher durfen sie bislang auch VA funktionieren.
Bei der letzten Novelle wurde der § 3b betreffend Schreckschusswaffen eingeführt. Dieser schreibt für ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW das Erfüllen der hierin genannten EU-RL vor; andernfalls gilt eine ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW als Schusswaffe der jeweiligen Kategorie.
Heißt also, vor 14.09.2018 darf eine SSW VA sein. Für die Zeit danach bitte die entsprechende EU-RL konsultieren, ob diese es verbietet.
Bei der letzten Novelle wurde der § 3b betreffend Schreckschusswaffen eingeführt. Dieser schreibt für ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW das Erfüllen der hierin genannten EU-RL vor; andernfalls gilt eine ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW als Schusswaffe der jeweiligen Kategorie.
Heißt also, vor 14.09.2018 darf eine SSW VA sein. Für die Zeit danach bitte die entsprechende EU-RL konsultieren, ob diese es verbietet.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Die richtline untersagt eben VA SSWsPromo hat geschrieben: ↑Sa 21. Mai 2022, 22:59Schreckschusswaffen sind Waffen iSd § 1 WaffG, waren aber aufgrund Ihrer Funktionsweise keine Schusswaffen iSd § 2 WaffG. KM iSd § 18 WaffG sind sie auch nicht, daher durfen sie bislang auch VA funktionieren.
Bei der letzten Novelle wurde der § 3b betreffend Schreckschusswaffen eingeführt. Dieser schreibt für ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW das Erfüllen der hierin genannten EU-RL vor; andernfalls gilt eine ab 14.09.2018 eingeführte oder erzeugte SSW als Schusswaffe der jeweiligen Kategorie.
Heißt also, vor 14.09.2018 darf eine SSW VA sein. Für die Zeit danach bitte die entsprechende EU-RL konsultieren, ob diese es verbietet.
Die koennen daher nie den zulassungsstempel bekommen
Daher eben jetzt kat A / militaerisch
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Das stimmt nicht. Die Richtlinie enthält keine Vorgaben dahingehend ob eine Schreckschuss- oder Signalwaffe ausschließlich halbautomatisch sein darf. Hier die Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 69&from=DE
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Promo hat geschrieben: ↑Di 24. Mai 2022, 15:54Das stimmt nicht. Die Richtlinie enthält keine Vorgaben dahingehend ob eine Schreckschuss- oder Signalwaffe ausschließlich halbautomatisch sein darf. Hier die Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 69&from=DE Außer der VZ61 9mm PAK da wurde der Verkauf bei uns 2019 eingestellt. Da sich ein wichiges Waffrechtliches Original Teil darinnen befand, außerdem um 600.-Euro kaufte sie ohnehin keiner. In DE sind Vollautomatische PAK schon immer verboten. Gibt ohnehin nur Erkol und Zoraki. Bei uns auch jetzt noch frei.
Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
Haben die zoraki jetzt schon den PTB stempel?
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Re: Vollautomatische Schrekschusswaffen
das ist auch zulaessig wenn sie vor dem 14.9.2018 bereits im umlauf waren
edit:
weil ich mich grad in anderer sache drum kuemmern musste:
hier die laufend aktualisierte liste der gueltigen PTB nummern
https://www.ptb.de/cms/fileadmin/intern ... BeschG.pdf
schreckschusswaffen die am oder nach dem 14.9.2018 in umlauf gebracht wurden muessen da drinnen stehen, ansonsten unterliegen sie jener kategorie der sie als scharfe waffe zuzuordnen waren.
seit 14.12.2019 sind - soweit mir bekannt - vergleichbare nicht-PTB zulassungen anderer laender nicht mehr gueltig
weiss jemand was nach ablauf einer PTB zulassung passiert rechtlich?
darf die waffe nicht mehr in umlauf gebracht werden?
hat das fuer den "privaten" endkunden irgendeine bedeutung wenn er sie nachher noch besitzt?
es gibt ja viele schreckschusswaffen die haben alte, nicht mehr zulassige zulassungen es gibt aber dafuer neue, jetzt zulaessige PTb zulassungen
die zoraki 917 ist ein gutes beispiel
die PTB 974 wurde ja nicht mehr verlaengert weil das patronenlager nur einseitig geschwaecht war
danach galt bis anfang 2020 die PTB 1023, die jedoch ebenfalls nicht verlaengert wurde (kein asymetrisch zum patronenlager angeordneter lauf)
und dann bis anfang 2022 die PTB nummer 1073 die jedoch ebenfalls ausgelaufen ist.
die zoraki 917 ist nach meinem wissenstand seit jaenner 2022 nicht mehr mit einer gueltigen PTB nummer am markt erhaeltlich
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