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Jagdrecht im Krieg
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Jagdrecht im Krieg
Hallo,
ich hätte eine theoretische rechtliche Frage. Wäre Österreich im Krieg, gibt es einen Punkt im Kriegsrecht (?) wo es dem Bürger erlaubt ist zur Ernährung seiner Familie ohne Jagdschein usw sich sein Essen zu jagen? Oder hat man immer nur das Recht zwischen verhungern oder den Konsequenzen der Wilderei zu wählen?
Bitte verschieben falls es doch ins Jagd- und nicht ins Rechts-Forum gehört.
SG
Roland
ich hätte eine theoretische rechtliche Frage. Wäre Österreich im Krieg, gibt es einen Punkt im Kriegsrecht (?) wo es dem Bürger erlaubt ist zur Ernährung seiner Familie ohne Jagdschein usw sich sein Essen zu jagen? Oder hat man immer nur das Recht zwischen verhungern oder den Konsequenzen der Wilderei zu wählen?
Bitte verschieben falls es doch ins Jagd- und nicht ins Rechts-Forum gehört.
SG
Roland
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- .357 Magnum
- Beiträge: 84
- Registriert: Mo 9. Jan 2017, 13:10
Re: Jagdrecht im Krieg
Nein, meines Wissens nach gibt es so etwas nicht, das Jagdrecht gilt unverändert auch im Krieg.
Was es allerdings gibt, das ist der sogenannte "übergesetzliche Notstand", der es einem erlaubt, Wild zu erlegen, um nicht zu verhungern. Also wenn man quasi keine andere Möglichkeit hat, sein Leben zu retten, ausser man wildert. Allerdings ist dies nicht von der Verhängung des Kriegsrechtes unabhängig - das gilt quasi immer!
Was es allerdings gibt, das ist der sogenannte "übergesetzliche Notstand", der es einem erlaubt, Wild zu erlegen, um nicht zu verhungern. Also wenn man quasi keine andere Möglichkeit hat, sein Leben zu retten, ausser man wildert. Allerdings ist dies nicht von der Verhängung des Kriegsrechtes unabhängig - das gilt quasi immer!
Wer sich wehrt, kann verlieren - wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Re: Jagdrecht im Krieg
Dazu habe ich leider auch keine Informationen.futaba20 hat geschrieben: ↑Di 5. Jul 2022, 09:36Hallo,
ich hätte eine theoretische rechtliche Frage. Wäre Österreich im Krieg, gibt es einen Punkt im Kriegsrecht (?) wo es dem Bürger erlaubt ist zur Ernährung seiner Familie ohne Jagdschein usw sich sein Essen zu jagen? Oder hat man immer nur das Recht zwischen verhungern oder den Konsequenzen der Wilderei zu wählen?
Bitte verschieben falls es doch ins Jagd- und nicht ins Rechts-Forum gehört.
SG
Roland
Das Szenarion stellt sich mMn auch nicht wirklich, da es so überhaupt nicht realistisch ist. Es wird dir als Laie kaum gelingen - außer durch einen puren Zufall - ein Stück Wild in der freien Natur zu erlegen. Frag die Jäger.
Re: Jagdrecht im Krieg
Also bei meinem Wochenendhaus im Süd-Burgenland laufen dauernd Rehe übers angrenzende Feld, oft näher als 100m zu mir wenn ich im Garten stehe.Das Szenarion stellt sich mMn auch nicht wirklich, da es so überhaupt nicht realistisch ist. Es wird dir als Laie kaum gelingen - außer durch einen puren Zufall - ein Stück Wild in der freien Natur zu erlegen. Frag die Jäger.
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- .50 BMG
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Re: Jagdrecht im Krieg
Wenns soweit kommen sollte bist du aber sicher nicht der Einzige dem das einfallen würde.
Und es gibt an alten Spruch: Ein Revier ist schneller leergepirscht als leergeschossen
Mit viel Glück erwischt was.
Man sollte aber schon darauf achten das man immer erst Böcke erlegt um evtl. führende weibl. Tiere zu schonen.
Man will ja keinem Jungtier die Mutter wegschiessen.
Dann gehts weiter, richtig aufbrechen sollte man können ansonsten versaust du dir das ganze Wildpret wennst Pech hast.
Und noch dazu sollte man die wichtigsten Wildkrankheiten kennen, man will ja kein Fleisch mit Parasiten oder anderen Erregern zu sich nehmen.
In einer Notlage wäre es schlauer auf Kleinsäuger zu jagen.
Nachbars Katze oder Hund, Kaninchen, Hasen, etc....
und immer gut durchbraten !!
Und es gibt an alten Spruch: Ein Revier ist schneller leergepirscht als leergeschossen
Mit viel Glück erwischt was.
Man sollte aber schon darauf achten das man immer erst Böcke erlegt um evtl. führende weibl. Tiere zu schonen.
Man will ja keinem Jungtier die Mutter wegschiessen.
Dann gehts weiter, richtig aufbrechen sollte man können ansonsten versaust du dir das ganze Wildpret wennst Pech hast.
Und noch dazu sollte man die wichtigsten Wildkrankheiten kennen, man will ja kein Fleisch mit Parasiten oder anderen Erregern zu sich nehmen.
In einer Notlage wäre es schlauer auf Kleinsäuger zu jagen.
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Jagdrecht im Krieg
Also wenn man des Nachbarn Haustier erlegen würde, könnt vielleicht der Krieg schneller da sein, als einem lieb ist...
...auch wenn der Lumpi gut durchgebraten wurde...
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Re: Jagdrecht im Krieg
sogenannter DachhaseCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 5. Jul 2022, 11:57Also wenn man des Nachbarn Haustier erlegen würde, könnt vielleicht der Krieg schneller da sein, als einem lieb ist...
...auch wenn der Lumpi gut durchgebraten wurde...
man muss sie ja nicht zum essen einladen
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Re: Jagdrecht im Krieg
Wir entfernen uns etwas vom rechtlichen Thema.
Nach dem nachlesen des Begriffes in Wikipedia bin ich auf den "Entschuldigenden Notstand" gestoßen, ich denke der würde hier besser passen.
Nach dem nachlesen des Begriffes in Wikipedia bin ich auf den "Entschuldigenden Notstand" gestoßen, ich denke der würde hier besser passen.
Zuletzt geändert von futaba20 am Di 5. Jul 2022, 13:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jagdrecht im Krieg
Was willst rechtlich?
Wenns soweit ist, ists eh schon wurscht und alles davor ist Wilderei mit all seinen Konsequenzen, wenns dich erwischen.
Wenns soweit ist, ists eh schon wurscht und alles davor ist Wilderei mit all seinen Konsequenzen, wenns dich erwischen.
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Re: Jagdrecht im Krieg
Bei Wilderei gibts rechtlich noch immer viele Möglichkeiten - aber es ist echt egal ob du wegen Wilderei erschossen wurdest oder weilst im Krieg zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort warst.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 5. Jul 2022, 13:36Was willst rechtlich?
Wenns soweit ist, ists eh schon wurscht und alles davor ist Wilderei mit all seinen Konsequenzen, wenns dich erwischen.
Bist gleich tot
Re: Jagdrecht im Krieg
Wenns't verhungerst bist dann auch hin...lieber mit vollem Bauch abkratzen.
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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- doc steel
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- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Jagdrecht im Krieg
Wenn das Kriegsrecht verhängt wurde
- bist du als bewaffneter Zivilist Zielobjekt
- herrscht meistens nächtliche Ausgangsperre, folglich wird dein Aufenthalt im Revier zur Risikosache
- lehrt uns die Geschichte, dass die Jagd verboten wurde.
Du kannst dann maximal in Nachbar seine Hendl fladern.
- bist du als bewaffneter Zivilist Zielobjekt
- herrscht meistens nächtliche Ausgangsperre, folglich wird dein Aufenthalt im Revier zur Risikosache
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Du kannst dann maximal in Nachbar seine Hendl fladern.
- Prometheus
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Re: Jagdrecht im Krieg
Glaubst im Krieg gibts Gesetze?
Wenn wirklich ordentlich Krieg ist gibts höchstens noch Richtlinien.
Wenn wirklich ordentlich Krieg ist gibts höchstens noch Richtlinien.
Re: Jagdrecht im Krieg
jop
die wenigsten leut kennen die genfer konvention
genau genommen brauchst ned mal a waffe um als illegitimer kombatant zu gelten
es reicht wenn du als zivilist telefonisch truppenbewegungen weitermeldest oder aehnliches
aber da simma jetzt a bisserl off topic
sorry
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- Matt_anders
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Re: Jagdrecht im Krieg
ich denke eher, dass gerade solche infos auch rech tnützlich in so einem szenario sind.gewo hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 10:12jop
die wenigsten leut kennen die genfer konvention
genau genommen brauchst ned mal a waffe um als illegitimer kombatant zu gelten
es reicht wenn du als zivilist telefonisch truppenbewegungen weitermeldest oder aehnliches
aber da simma jetzt a bisserl off topic
sorry
ich für meinen teil würde nicht „laut“ jagen, sondern eher versuchen leise wild zu erlegen.
das letzte dass man möchte ist, mit einem schuss - auch wenns nur einer ist (und ich denke im kriegs gebiet gerade dieser EINE) die aufmerksamkeit automatisch auf sein gebiet zu lenken.
egal wie die rechtliche lage diesbezüglich ist, ich wünsche niemandem so ein „szenario“ in unsrer heutigen zeit, um ehrlich zu sein.