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Schießen am eigenen Grund
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schießen am eigenen Grund
Bin kein Jäger, aber die dürfen ohne Kugelfang auch nicht schießen. Nicht nur deshalb, aber auch, sitzens im Flachland gerne auf dem Hochsitz, dann ist Erde dahinter.
Edit: Bleifre hat die Querschläger Geschichte sicher nicht besser gemacht...
Edit: Bleifre hat die Querschläger Geschichte sicher nicht besser gemacht...
Re: Schießen am eigenen Grund
Die stellen einen Kugelfang hinter dem Wild auf? Bist du dir da sicher?
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: Schießen am eigenen Grund
Wenn dort was sicheres steht - losballern. Sonst nicht. Grob verkürzt gesagt.
Wenn einer schießt und dahinter ist Wald dann braucht er einen Arschtritt.
Wenn einer schießt und dahinter ist Wald dann braucht er einen Arschtritt.
Re: Schießen am eigenen Grund
Aber sonst gehts dir gut?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
- Steppenwolf
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- Beiträge: 2546
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Schießen am eigenen Grund
Nau…päpstlicher als der Past könnte man sagen wenn man zum Verschluss- Schlitten sagtdoc steel hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 12:22Es is ned notwendig päpstlicher als der Pabst zu sein, die Regeln die so etwas gültig behandeln sind ja da.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 11:18Absolute und maximale Zustimmung. Alleine auf so eine Idee zu kommen löst in mir nur Kopfschütteln aus
Der TE hats halt ned besser gwusst und deswegen gfragt.
Und soweit wir es wissen und uns damit auskennen hamma halt geantwortet.
Conclusio is eh, dass ihm nix anderes als der Besuche eines ordentlichen Schießstandes übrig bleibt.
So einfach losballern weil nach der Wiesn eh da Wald anfangt is ned „hats halt ned besser gwusst“ sondern nur mehr idiotisch.
Ab auf den Schießstand, mehr ist dazu nicht zu sagen…
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Schießen am eigenen Grund
Mit einem Jagdschein darf man in Österreich genau nichts machen.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 14:28Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
Bitte nicht mit irgendeinem Gesetz argumentieren sondern mir auf logischer Basis erklären warum das eine mal etwas passieren könnte und das andere mal nicht.
LG Wolfgang
- doc steel
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Re: Schießen am eigenen Grund
Natürlich, weiss ich, kenn ich auch so a paar.AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 13:01Einspruch euer Ehren
Es gibt gerade hier im Weinviertel sehr viele private unterirdische genutzte Stände.
Die nach Außen gut isolierten leeren ehemaligen Weinkellern werden von ihren Besitzern oft für ein paar Schuß im Monat verwendet. Fast in jeder Ortschaft gibt's solche privaten Stände. Wurde selbst schon öfters eingeladen um einige Schuß abzugeben. Ansonsten wird darüber nicht viel gesprochen, Insider wissen es eh welcher Weinkeller so genutzt wird.
Ich bin in meinem posting vom Schiessen im Freien ausgegangen.
Re: Schießen am eigenen Grund
<offtopic>
</offtopic>
Denke auch, dass es im Freien nur in den wenigsten Fällen gut gehen wird, am Privatgrund in Ö zu schießen.
Die bereits erwähnten unterirdischen Weinkeller jedoch, reduzieren IMHO die Notwenidigkeiten auf den Lärmschutz - Einfriedung vorausgesetzt.
Und was man dabei auch nicht vergessen sollte, ist dass auf einem solchen Schießplatz das Schießplatzprivileg nicht gilt.
Wenn jemand dort ohne WBK eine Kat B auch nur anfasst, sind wir schon nicht mehr im legalen Bereich.
Schalldämpfer kaufen und besitzen
</offtopic>
Denke auch, dass es im Freien nur in den wenigsten Fällen gut gehen wird, am Privatgrund in Ö zu schießen.
Die bereits erwähnten unterirdischen Weinkeller jedoch, reduzieren IMHO die Notwenidigkeiten auf den Lärmschutz - Einfriedung vorausgesetzt.
Und was man dabei auch nicht vergessen sollte, ist dass auf einem solchen Schießplatz das Schießplatzprivileg nicht gilt.
Wenn jemand dort ohne WBK eine Kat B auch nur anfasst, sind wir schon nicht mehr im legalen Bereich.
Re: Schießen am eigenen Grund
Das bleibt nur den Jägern/Jagtberechtigten im Revier vorbehalten....lieber nicht, da bist du mit Sicherheit alles los!!mbx3 hat geschrieben: ↑Fr 1. Jul 2022, 21:11Hey liebe Community,
Ich weiß dazu gab es schon Themen. Aber ich wollte wissen wie es da mit meinen Umständen aussieht,
es ist ein Bauernhof, auf einem Berg und sicher 200 Meter Luftlinie (andere Richtung) vom nächsten Haus entfernt. In die andere Richtung ist nichts mehr. Schussrichtung wäre weg von diesem Haus in Richtung Wald.
Also habe ich Schätzungsweise 200-300 Meter Wiese und dann Wald.
Eingezäunt ist das ganze aber nicht.
Wie siehts da aus?
Ist das ein Nein von Vater Staat?
Re: Schießen am eigenen Grund
Ohne Kugelfang wird nicht geschossen. Entweder aus erhöhter Position oder mit Hügel dahinter. Alles andre ist Fahrlässig und man kommt bei Nachweis des gegenteiligen sicherlich zum Handkuss.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 14:28Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
Bitte nicht mit irgendeinem Gesetz argumentieren sondern mir auf logischer Basis erklären warum das eine mal etwas passieren könnte und das andere mal nicht.
LG Wolfgang
Re: Schießen am eigenen Grund
Entweder willst du mich vergackeiern oder du hast meinen Post nicht verstanden!!!!mabit85 hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 09:06Ohne Kugelfang wird nicht geschossen. Entweder aus erhöhter Position oder mit Hügel dahinter. Alles andre ist Fahrlässig und man kommt bei Nachweis des gegenteiligen sicherlich zum Handkuss.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 14:28Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
Bitte nicht mit irgendeinem Gesetz argumentieren sondern mir auf logischer Basis erklären warum das eine mal etwas passieren könnte und das andere mal nicht.
LG Wolfgang
Ich bezog mich ja nicht auf das einschießen sondern auf den Schuss auf das Wild!
LG Wolfgang
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Re: Schießen am eigenen Grund
Lies dir das Jagdgesetz durch bzw. auch die Vortrags- und Prüfungsunterlagen für die Jagdprüfung - da steht das sehr genau drinnen.Trijikon hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 11:30Entweder willst du mich vergackeiern oder du hast meinen Post nicht verstanden!!!!mabit85 hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 09:06Ohne Kugelfang wird nicht geschossen. Entweder aus erhöhter Position oder mit Hügel dahinter. Alles andre ist Fahrlässig und man kommt bei Nachweis des gegenteiligen sicherlich zum Handkuss.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 14:28Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
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LG Wolfgang
Ich bezog mich ja nicht auf das einschießen sondern auf den Schuss auf das Wild!
LG Wolfgang
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Schießen am eigenen Grund
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 11:36Lies dir das Jagdgesetz durch bzw. auch die Vortrags- und Prüfungsunterlagen für die Jagdprüfung - da steht das sehr genau drinnen.Trijikon hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 11:30Entweder willst du mich vergackeiern oder du hast meinen Post nicht verstanden!!!!mabit85 hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 09:06Ohne Kugelfang wird nicht geschossen. Entweder aus erhöhter Position oder mit Hügel dahinter. Alles andre ist Fahrlässig und man kommt bei Nachweis des gegenteiligen sicherlich zum Handkuss.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 14:28Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
Ich bin ihnen nichts neidig denn wenn ich wollte könnte ich ja einen Jagdschein machen.
Aber:
Kann mir jemand schlüssig erklären warum es extrem Pfui ist wenn ich auf einem großen Grund ab und an einige Schüsse abgebe (Bin aber absolut für dieses Verbot)
Hingegen darf ein Jäger beim Anblick eines Wildes welches es zu erlegen gilt einfach so drauflos schießen ohne die Möglichkeit zu haben es ausschließen zu können das sich eine Person im Gefährdungsbereich (der ja riesig ist )befindet.
Bitte nicht mit irgendeinem Gesetz argumentieren sondern mir auf logischer Basis erklären warum das eine mal etwas passieren könnte und das andere mal nicht.
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https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 01_2016_00
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Re: Schießen am eigenen Grund
Er redet ja vom Schuss aufs Wild.Trijikon hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 11:30Entweder willst du mich vergackeiern oder du hast meinen Post nicht verstanden!!!!mabit85 hat geschrieben: ↑Fr 8. Jul 2022, 09:06Ohne Kugelfang wird nicht geschossen. Entweder aus erhöhter Position oder mit Hügel dahinter. Alles andre ist Fahrlässig und man kommt bei Nachweis des gegenteiligen sicherlich zum Handkuss.Trijikon hat geschrieben: ↑Sa 2. Jul 2022, 14:28Ich setze voraus:
Ich möchte nicht auf die Jäger losgehen.
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Glaubst du ernsthaft ein Jäger macht sich darüber 0 Gedanken und schießt einfach drauf los?
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Tangfolio Match Extreme 6' 9mm Para
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