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Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Liebe Forenmitglieder,
Ein paar Fragen zur sicheren Verwahrung:
Ausgang: Eingefriedetes Grundstück mit Einfamilienhaus und 2 Wohneinheiten; Waffen im Safe in Wohneinheit 2
- Fall 1: Gartentür verschlossen, Anwesenheit am Grundstück (Wohneinheit 1); Haustür in Wohneinheit 2 offen - ausreichend verwahrt?
- Fall 2: Gartentür unverschlossen, Anwesenheit am Grundstück (Wohneinheit 1 oder sonstwo am Grundstück); Haustür in Wohneinheit 2 offen - ausreichend verwahrt?
Denke, Gewo hat hier vermutlich ein paar Fallbeispiele.
Vielen Dank,
DD
Ein paar Fragen zur sicheren Verwahrung:
Ausgang: Eingefriedetes Grundstück mit Einfamilienhaus und 2 Wohneinheiten; Waffen im Safe in Wohneinheit 2
- Fall 1: Gartentür verschlossen, Anwesenheit am Grundstück (Wohneinheit 1); Haustür in Wohneinheit 2 offen - ausreichend verwahrt?
- Fall 2: Gartentür unverschlossen, Anwesenheit am Grundstück (Wohneinheit 1 oder sonstwo am Grundstück); Haustür in Wohneinheit 2 offen - ausreichend verwahrt?
Denke, Gewo hat hier vermutlich ein paar Fallbeispiele.
Vielen Dank,
DD
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Solangs im safe ist und kein anderer Zugang hat is wurscht ob alles andere offen ist wenn jemand anwesend ist
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
du meinst die aussensicherung
diese richtet sich ausschliesslich danach wie die anderen wohnobjekte in unmittelbarer naehe gesichert sind
ist deine aussensicheruing gleich gut oder besser
dann ist sie ausreichend
ist sie schlechter dann nachbessern oder einen ernsthaften "erwachsenen" tresor fuer die verwahrung verwenden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
ja, betrifft die Außensicherung.
Kurzwaffen sind in einem Wertschutzschrank der Sicherheitsklasse S2 (Munition getrennt in normalen Möbeltresoren, Langwaffen in einem eigenen Langwaffenschrank) - es liegt also nicht ungesichert herum und kein Zugriff außer jemand bricht die Tresore auf.
Geht darum ob mir ein Strick bzgl. der Verlässlichkeit gedreht werden kann wenn Gartentür / Haustür offen sind (nur bei Ortsanwesenheit - sonst sind die Türen ohnehin versperrt.)
Nützt eine Videoüberwachung als zusätzliches Argument?
Vielen Dank
Kurzwaffen sind in einem Wertschutzschrank der Sicherheitsklasse S2 (Munition getrennt in normalen Möbeltresoren, Langwaffen in einem eigenen Langwaffenschrank) - es liegt also nicht ungesichert herum und kein Zugriff außer jemand bricht die Tresore auf.
Geht darum ob mir ein Strick bzgl. der Verlässlichkeit gedreht werden kann wenn Gartentür / Haustür offen sind (nur bei Ortsanwesenheit - sonst sind die Türen ohnehin versperrt.)
Nützt eine Videoüberwachung als zusätzliches Argument?
Vielen Dank
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
eigentlich nein
die waffe ist ja trotzdem weg im fall der faelle
die aufbruchsicherheit des behaeltnisses und die frage wie massiv das teil angeschraubt ist sind normal unbedeutend da diese im normfall (vorhandene aussensicherung) ja nur den schutz vor dem zugriff sich berechtigt in der wohnung aufhaltender personen darstellt
wenn aber tatsaechlich die aussensicherung nicht im gewuenschten aussmass gewaehrleistet werden kann dann muesste man tatsaechlich einen ernsthaften safe anschaffen und diesen wirklich ernsthaft befestigen
mit geldkasette, blechspind, holzkasten und Co sind wir da aber nimmer mit dabei ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Wozu ??? (Munition getrennt in normalen Möbeltresoren, ) bei mir wird prinzipiell geladen gelagert ! WER VERBREITET HIER IMMER WIEDER DEUTSCHE RECHTSPRECHUNG ?
Will man Verschärfungen herbeibeten ?
Will man Verschärfungen herbeibeten ?
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Wo schreibt er dass man getrennt verwahren MUSS? Er machts halt so. Ich hab auch einen eigenen Tresor für Munition weil im andern schlicht kein Platz ist.silverstar hat geschrieben: ↑Mi 17. Aug 2022, 08:11Wozu ??? (Munition getrennt in normalen Möbeltresoren, ) bei mir wird prinzipiell geladen gelagert ! WER VERBREITET HIER IMMER WIEDER DEUTSCHE RECHTSPRECHUNG ?
Will man Verschärfungen herbeibeten ?
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Waffen und Munition im selben Safe ist ja vollkommen in Ordnung.silverstar hat geschrieben: ↑Mi 17. Aug 2022, 08:11Wozu ??? (Munition getrennt in normalen Möbeltresoren, ) bei mir wird prinzipiell geladen gelagert ! WER VERBREITET HIER IMMER WIEDER DEUTSCHE RECHTSPRECHUNG ?
Will man Verschärfungen herbeibeten ?
Nur was manche hier für Vorstellungen haben bezüglich eines sicheren Aufbewahrungsortes haben, ist manchmal mit Dummheit kaum zu überbieten.
Waffen und Munition im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses ist derzeit sehr "IN".
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Waffen und Munition im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses ? Ist mM schlichtweg "Fahrlässig " und mit grossen Gefahren verbunden ! Aber die hoffentlich Wenigen die so Handeln gehören von Amtswegen als WB aus dem Verkehr gezogen!
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Damit du was zum Lachen hast.silverstar hat geschrieben: ↑Mi 17. Aug 2022, 08:45Waffen und Munition im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses ? Ist mM schlichtweg "Fahrlässig " und mit grossen Gefahren verbunden ! Aber die hoffentlich Wenigen die so Handeln gehören von Amtswegen als WB aus dem Verkehr gezogen!
viewtopic.php?f=20&t=51416
MfG
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Dankeschön ! Du liebe Güte : Sachen gibts man kann sich nur wundern ! Jede woche brechens zb in der Grossfeld duzende Kellerabteile auf und räumens Besenrein ist quasi ein Dauerzustand ! Kopfschüttel über so eine Einstellung zur Verwahrung !
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
das thema ist X-mal geklaert
eine sichere verwahrung setzt sich zusammen aus
- einer akzeptablen aussensicherung ("staerke" ist abhaengig von der aussensicherung anderer wohnobjekte in unmittelbarer umgebung)
- und einem zugriffsschutz gegenueber jenen personen die sich rechtmaessig im objekt aufhalten (der kann und sollte den personen die sich in diesem objekt ueblicherweise bewegen, angemessen sein)
ein keller/ garage usw eines MEHRPARTEIENhauses ist ein allgemeinraum
eine verwahrung in allgemeinraeumen gilt grundsaetzlich als unsicher da es keine aussensicherung gibt.
(eigentlich) feddich
je nach zustaendiger behoerde kann es aber abweichende meinungen geben
ich kann ned ausschliessen dass irgendeine waffenreferentin in schaa*klappersdorf an der epp an einen buerger eine gegenlautende auskunft erteilt
OT:
es wuerde halt echt helfen wenn die waffenreferenten mal waffengesetz, waffenrechtsdurchfuehrungsverordnung und die waffenrechtlichen erlaesse in ihrer aktuellen form kennen wuerden und gelegentlich auch mal die aktuellsten waffenrechtlichen VfgH urteile im RIS querlesen wuerden
von uns haendler wird das auch erwartet
dann wuerden von seitens der behoerde bei auskunftsersuchen generell immer die mehr oder weniger gleichen auskuenfte an die buerger erteilt und das rechtswissen der waffenbesitzer waere deutlich fundierter
eine sichere verwahrung setzt sich zusammen aus
- einer akzeptablen aussensicherung ("staerke" ist abhaengig von der aussensicherung anderer wohnobjekte in unmittelbarer umgebung)
- und einem zugriffsschutz gegenueber jenen personen die sich rechtmaessig im objekt aufhalten (der kann und sollte den personen die sich in diesem objekt ueblicherweise bewegen, angemessen sein)
ein keller/ garage usw eines MEHRPARTEIENhauses ist ein allgemeinraum
eine verwahrung in allgemeinraeumen gilt grundsaetzlich als unsicher da es keine aussensicherung gibt.
(eigentlich) feddich
je nach zustaendiger behoerde kann es aber abweichende meinungen geben
ich kann ned ausschliessen dass irgendeine waffenreferentin in schaa*klappersdorf an der epp an einen buerger eine gegenlautende auskunft erteilt
OT:
es wuerde halt echt helfen wenn die waffenreferenten mal waffengesetz, waffenrechtsdurchfuehrungsverordnung und die waffenrechtlichen erlaesse in ihrer aktuellen form kennen wuerden und gelegentlich auch mal die aktuellsten waffenrechtlichen VfgH urteile im RIS querlesen wuerden
von uns haendler wird das auch erwartet
dann wuerden von seitens der behoerde bei auskunftsersuchen generell immer die mehr oder weniger gleichen auskuenfte an die buerger erteilt und das rechtswissen der waffenbesitzer waere deutlich fundierter
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Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Die Großfeld ist sowieso ein eigenes Kapitel. Aber nicht jedes Mehrparteienhaus steht in der Großfeld oder ähnlich gelagerter Gegenden. Dass ein Keller aufgebrochen wurde, kenn ich aus meiner Umgebung (Freunde, Bekannte und Verwandte) nicht öfter als ein "normaler" Einbruch in die Wohnung/Haus. Von daher ist der Gedankengang, dort was zu lagern - vor allem wenn das Abteil nicht einsehbar ist (quasi ein gemauerter Raum mit passender Tür) nicht als gefährliche Dummheit einzustufen, wie es hier manche propagieren, sondern schlichtweg als logische Fortführung des Lebens in der eigenen Blase. Dass es nicht gesetzeskonform ist, bestreite ich nicht aber ich kann die Überlegung jederzeit nachvollziehen.silverstar hat geschrieben: ↑Mi 17. Aug 2022, 09:03Dankeschön ! Du liebe Güte : Sachen gibts man kann sich nur wundern ! Jede woche brechens zb in der Grossfeld duzende Kellerabteile auf und räumens Besenrein ist quasi ein Dauerzustand ! Kopfschüttel über so eine Einstellung zur Verwahrung !
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Nirgendwo gesagt, dass dies eine Verpflichtung ist - bei mir ist es halt so. Ich wiederum sehe keinen Grund bei mir daheim geladene Waffen zu lagern.silverstar hat geschrieben: ↑Mi 17. Aug 2022, 08:11Wozu ??? (Munition getrennt in normalen Möbeltresoren, ) bei mir wird prinzipiell geladen gelagert ! WER VERBREITET HIER IMMER WIEDER DEUTSCHE RECHTSPRECHUNG ?
Will man Verschärfungen herbeibeten ?
Re: Sichere Verwahrung auf Grundstücken
Vielen Dank für die Antworten und die Info über Vergleich zu Nachbarschaftsgebäuden.gewo hat geschrieben: ↑Di 16. Aug 2022, 17:21eigentlich nein
die waffe ist ja trotzdem weg im fall der faelle
die aufbruchsicherheit des behaeltnisses und die frage wie massiv das teil angeschraubt ist sind normal unbedeutend da diese im normfall (vorhandene aussensicherung) ja nur den schutz vor dem zugriff sich berechtigt in der wohnung aufhaltender personen darstellt
wenn aber tatsaechlich die aussensicherung nicht im gewuenschten aussmass gewaehrleistet werden kann dann muesste man tatsaechlich einen ernsthaften safe anschaffen und diesen wirklich ernsthaft befestigen
mit geldkasette, blechspind, holzkasten und Co sind wir da aber nimmer mit dabei ...
Das klärt meine Frage.