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Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ruz
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Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von ruz » Di 11. Okt 2022, 14:21

Bitte nur antworten, wenn man es wirklich weiß, Corona und Ukraine nicht zum Thema machen und Blackout-related dort posten.

Meine Frage: arbeite mit einem Us-Bürger zusammen, der ist hier gemeldet, bleibt für einige Jahre da. Darf er in Ö eine Kat C Waffe kaufen und besitzen?

Thx im Voraus!
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nerd
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von nerd » Di 11. Okt 2022, 14:34

WaffG §11a

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Verbindliche Aussagen wie immer von deinem Waffenreferat. Ich würde die Frage so formulieren: "Unter welchen Umständen dürfte Kollege XY mit Aufenthaltstitel Z in Österreich eine Waffe der Kat. C erwerben?"
Der mehrjährige Aufenthalt in Österreich muss auch rechtlich geregelt sein, insbesondere wenn sich der Kollege beruflich bedingt in Österreich dauerhaft aufhält hat das steuerrechtliche Konsequenzen. Da gibt es aus meiner Erfahrung viele Möglichkeiten. Daher die offene Fragestellung und dann abwarten, was für Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Drittstaatsangehörige

§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
1. unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,

2. sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (§ 8 Abs. 1 Z 13 NAG), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,

3. Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).
Zuletzt geändert von nerd am Di 11. Okt 2022, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.

Davomon1979
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von Davomon1979 » Di 11. Okt 2022, 14:40

ruz hat geschrieben:
Di 11. Okt 2022, 14:21
Bitte nur antworten, wenn man es wirklich weiß, Corona und Ukraine nicht zum Thema machen und Blackout-related dort posten.

Meine Frage: arbeite mit einem Us-Bürger zusammen, der ist hier gemeldet, bleibt für einige Jahre da. Darf er in Ö eine Kat C Waffe kaufen und besitzen?

Thx im Voraus!
Kommt auf den Aufenthaltstitel an, steht im Waffengesetz:

§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
1.unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2.sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (§ 8 Abs. 1 Z 13 NAG), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3.Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).

ruz
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von ruz » Di 11. Okt 2022, 14:41

Herzlichen Dank euch beiden, mit dem fangen wir etwas an.

Thx!

Thema beendet
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von gewo » Di 11. Okt 2022, 14:47

ruz hat geschrieben:
Di 11. Okt 2022, 14:21
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von ruz » Di 11. Okt 2022, 14:56

gewo hat geschrieben:
Di 11. Okt 2022, 14:47
ruz hat geschrieben:
Di 11. Okt 2022, 14:21
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von gewo » Di 11. Okt 2022, 15:12

ruz hat geschrieben:
Di 11. Okt 2022, 14:56
gewo hat geschrieben:
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ruz hat geschrieben:
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WBK wuerde er
- zuerst nur befristet auf ein jahr erhalten
- dann auf drei jahre
- und dann immer auf fuenf jahre befristet
es muss vor der verlaengerung - je nach behoerde - evt der waffenfuehrerschein wiederholt werden, NICHT aber der psychotest

betreffend kat C ... da hat sich ja wegen dem heidelberg vorfall was geaendert .... da muss ich glaube ich die beheoerde verstandigen wenn ein nicht oesterreicherer eine bei mir kaufen will
muesste ich mir ggf ansehen
den fall hatten wir noch nicht seitdem
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von ruz » Di 11. Okt 2022, 15:23

Mit der WBK hätte ich gar nicht gerechnet, macht die Sache noch interessanter…
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Re: Darf US-Bürger in Österreich Waffen besitzen?

Beitrag von gewo » Di 11. Okt 2022, 16:51

ruz hat geschrieben:
Di 11. Okt 2022, 15:23
Mit der WBK hätte ich gar nicht gerechnet, macht die Sache noch interessanter…
sollte kein problem sein
wir haben regelmaessig drittstaatsangehoerige beim waffenfuehrerschein fuer die WBK
serben
russen
amerikaner
usw
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