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Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Ballisticus
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Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Vorneweg: Es kann sein, dass das Thema schon abgehandelt wurde, aber es ist nicht wirklich zu finden, weil ich nicht weiß, wie sehr sich besprochene Szenarien mit meiner Situation vergleichen lassen - also bitte, entschuldigt es mir, falls das Thema schon durchgekaut wurde. Wenns konkret wird, werde ich dann leicht unsicher. Worum es geht:
Meine Partnerin lebt nicht mit mir zusammen, sondern bei der hochbetagten Großmutter, weil diese pflegebedürftig ist und meine Partnerin das macht - wir ersparen der alten Dame damit das Altersheim. Meine Partnerin ist auch dort, und nur dort, gemeldet, also hauptgemeldet.
Nun hat meine Partnerin unlängst den Waffenführerschein gemacht, waffenpsycholog. Gutachten ist auch schon erledigt, WBK wird demnächst beantragt. Sie ist also vor dem Gesetz berechtigt, eine Waffe der Kategorie C zu haben.
Ich habe ihr heute eine meiner Repetierbüchsen geschenkt und das Gewehr beim Händler gleich im ZWR ummelden lassen.
Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank. Munition muss sie noch von mir kriegen, da hat sie keinen Zugang, weil ich im separaten Munitionsschrank auch FMJ habe und das nicht aufteilen will.
Ist das okay so? Also, dass bei mir C-Waffen stehen, die nicht auf mich gemeldet sind, und dass sie die Waffe nicht am Hauptwohnsitz hat?
Hintergrund: Die alte Dame möchte kein Gewehr in der Wohnung haben, außerdem ist es praktischer so, weil ich das ganze Putzzeug hier habe und wir es ned doppelt brauchen, und wir fahren vorerst ohnehin immer gemeinsam schießen.
Wie gesagt, das gibts sicher schon irgendwo hier, aber ich habs ned gefunden. Danke für Hilfe!
Meine Partnerin lebt nicht mit mir zusammen, sondern bei der hochbetagten Großmutter, weil diese pflegebedürftig ist und meine Partnerin das macht - wir ersparen der alten Dame damit das Altersheim. Meine Partnerin ist auch dort, und nur dort, gemeldet, also hauptgemeldet.
Nun hat meine Partnerin unlängst den Waffenführerschein gemacht, waffenpsycholog. Gutachten ist auch schon erledigt, WBK wird demnächst beantragt. Sie ist also vor dem Gesetz berechtigt, eine Waffe der Kategorie C zu haben.
Ich habe ihr heute eine meiner Repetierbüchsen geschenkt und das Gewehr beim Händler gleich im ZWR ummelden lassen.
Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank. Munition muss sie noch von mir kriegen, da hat sie keinen Zugang, weil ich im separaten Munitionsschrank auch FMJ habe und das nicht aufteilen will.
Ist das okay so? Also, dass bei mir C-Waffen stehen, die nicht auf mich gemeldet sind, und dass sie die Waffe nicht am Hauptwohnsitz hat?
Hintergrund: Die alte Dame möchte kein Gewehr in der Wohnung haben, außerdem ist es praktischer so, weil ich das ganze Putzzeug hier habe und wir es ned doppelt brauchen, und wir fahren vorerst ohnehin immer gemeinsam schießen.
Wie gesagt, das gibts sicher schon irgendwo hier, aber ich habs ned gefunden. Danke für Hilfe!
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
sie kann ihre waffen verwahren wo sie moechte
so lange sie einen geregelten zugang zu deiner wohnung hat (zb einen eigene wohnungsschluessel) ist das grundsaetzlich kein problem
sollte sie keinen haben muss man nochmal drueber nachdenken
so lange sie einen geregelten zugang zu deiner wohnung hat (zb einen eigene wohnungsschluessel) ist das grundsaetzlich kein problem
sollte sie keinen haben muss man nochmal drueber nachdenken
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- Ballisticus
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- Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Danke für die rasche und klare Antwort! Sie hat die Wohnungsschlüssel, der Zugang zur Wohnung und zur Waffe ist geregelt.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Sie hat auch ohne Waffenführerschein oder waffenpsycholog. Gutachten ab 18 das Recht, eine C-Waffe zu besitzen. Wo sie die Waffe lagert bleibt ihr überlassen (unter Einhaltung der Vorschriften zur sicheren Verwahrung) und wird bei C-Waffen auch nicht kontrolliert.
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Solange in dieser Konstellation keine Kat. B im Spiel ist, ist das alles korrekt.
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Wenn's nur um die Kat C geht hätte sie sich den Schmonsens mit Waffen - FS und Psycho Gutachten sparen können. Kat C wird nicht kontrolliert.
Erst mit Kat B könnt's interessant werden aber solange sie Zugang zu deiner Wohnung hat und dort vielleicht nen eigenen Tresor stehen müsste das dann auch passen. mir wäre nämlich kein Prargraph bekannt, dass man die Waffen nur am gemeldeten Wohnsitz haben darf - egal ob Haupt oder Neben. Sonst würde die ganze Verwahrung bei diversen Clubs ja auch nicht funktionieren...
Erst mit Kat B könnt's interessant werden aber solange sie Zugang zu deiner Wohnung hat und dort vielleicht nen eigenen Tresor stehen müsste das dann auch passen. mir wäre nämlich kein Prargraph bekannt, dass man die Waffen nur am gemeldeten Wohnsitz haben darf - egal ob Haupt oder Neben. Sonst würde die ganze Verwahrung bei diversen Clubs ja auch nicht funktionieren...
- Ballisticus
- .223 Rem
- Beiträge: 202
- Registriert: Do 11. Aug 2022, 19:01
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Die WBK macht sie, weil sie auch Kat. B schießen möchte, außerdem kriegt sie ohne WBK keine FMJ. Sobald sie die WBK hat, kriegt sie auch die Schlüssel zum Kat. B - Tresor und dem Munitionsschrank. Die Altbestandsmagazine wandern dann in einen Safe, in den sie nicht kann, sonst hamma ja die Zores mit Kat. A.Joewood hat geschrieben: ↑Sa 29. Okt 2022, 21:24Wenn's nur um die Kat C geht hätte sie sich den Schmonsens mit Waffen - FS und Psycho Gutachten sparen können. Kat C wird nicht kontrolliert.
Erst mit Kat B könnt's interessant werden aber solange sie Zugang zu deiner Wohnung hat und dort vielleicht nen eigenen Tresor stehen müsste das dann auch passen. mir wäre nämlich kein Prargraph bekannt, dass man die Waffen nur am gemeldeten Wohnsitz haben darf - egal ob Haupt oder Neben. Sonst würde die ganze Verwahrung bei diversen Clubs ja auch nicht funktionieren...
Sie hat natürlich Zugang zu meiner Wohnung, und sie hat den Schlüssel zu einem Waffenschrank, der nur Kat. C enthält.
Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
„Guns, lots of guns.“ (Neo, Matrix [1999])
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Richte Vorgehensweise.Ballisticus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 00:17
Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen.
In deinem Fall ist alles korrekt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 10:16Richte Vorgehensweise.Ballisticus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 00:17
Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen.
In deinem Fall ist alles korrekt.
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Wo liest du das heraus? Er fragt explizit nur nach Kat CExitus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 11:46Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Edit - hier steht's:
aufpassen... das ist natürlich falsch! Bzw. nur teilweise korrekt. Hat sie selbst keine Kat B bzw. habt ihr zusammen nicht mehr als 2 (ich gehe davon aus, dass keiner von euch derzeit mehr als 2 haben darf), dann ist hier alles gut. Hast du hingegen 2 und Freundin kauft sich eine eigene Kat B, dann braucht jeder von euch einen eigenen Tresor, wo nur jeweils er Zugriff hat und der andere nicht, weil sonst sind wir bei dor oben erwähnten StückzahlüberschreitungBallisticus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 00:17
Die WBK macht sie, weil sie auch Kat. B schießen möchte, außerdem kriegt sie ohne WBK keine FMJ. Sobald sie die WBK hat, kriegt sie auch die Schlüssel zum Kat. B - Tresor und dem Munitionsschrank. Die Altbestandsmagazine wandern dann in einen Safe, in den sie nicht kann, sonst hamma ja die Zores mit Kat. A.
Sie hat natürlich Zugang zu meiner Wohnung, und sie hat den Schlüssel zu einem Waffenschrank, der nur Kat. C enthält.
Zuletzt geändert von Joewood am So 30. Okt 2022, 12:00, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Du bist so ein Spezialist. Zuerst genau lesen.Exitus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 11:46Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 10:16Richte Vorgehensweise.Ballisticus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 00:17
Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen.
In deinem Fall ist alles korrekt.
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank.
Da war nie von B Waffen die Rede.
Wer hier Müll verbreitet will ich jetzt nicht schreiben .........
MfG
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Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Es steht genau in dem Post auf den du geantwortet hast!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 11:55Du bist so ein Spezialist. Zuerst genau lesen.Exitus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 11:46Wunderbar wie du über andere herziehst und selber Müll verbreites!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 10:16Richte Vorgehensweise.Ballisticus hat geschrieben: ↑So 30. Okt 2022, 00:17
Ich habe gefragt, weil ich einfach Rückmeldung wollte - ich trau meiner Wahrnehmung nicht so völlig, wenns ums Waffengesetz geht.
Als Neuling kann man nicht alles wissen.
Solange du nicht vorhast im Kellerabteil eines Mehrparteienhauses deine Waffen zu lagern ist alles in Ordnung. Es gibt hier nämlich die "Spezialisten" die auf die sonderbarsten Verwahrungsorte und Zugriffsmöglichkeiten kommen.
In deinem Fall ist alles korrekt.
Der TO möchte seiner Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist und noch nichtmal bei ihm gemeldet ist, Zugriff auf seine Kat B geben.
Das wäre eine glatte Stückzahlüberschreitung von beiden Seiten und beide wären die WBK los.
Und bestätigst ihn auch noch!
Bravo!
Das Gewehr steht bei mir im Schrank, neben weiteren Waffen der Kategorie C. Sonst ist da nichts drin, nur drei Repetierbüchsen. Sie hat Zugang zu diesem Schrank.
Da war nie von B Waffen die Rede.
Wer hier Müll verbreitet will ich jetzt nicht schreiben .........
Bist du echt so besch…..?
Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Vergiss es.
Wie soll sie eine Stückzahlüberschreitung haben wenn sie nur eine WBK hat?
Er hat nirgendwo geschrieben das sie selbst schon Waffen hat.
MfG
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Re: Und wieder eine praktische Frage zu einer konkreten Situation...
Du könntest auch einfach zugeben dass du das überlesen hast, bzw nicht daran gedacht hast.
Aber dafür reicht bei dir anscheinend nicht!
Wer sagt dir eigentlich dass er nur zwei Plätze bzw Waffen hat?
Was übrigens auch sehr unwahrscheinlich ist da er ja auch Kat A Plätze besitzt.
Warum sollte seine Freundin Zugriff auf seinen B Tresor haben wenn sie keine eigenen B Waffen hat?
Und wenn sie B Waffen hat, hat er genug Plätze?
Es könnte sicher, wahrscheinlich, vielleicht eine Konstellation geben die rechtlich halbwegs vertretbar ist, das ist aber sehr unwahrscheinlich.
Also bitte sag dem TO nicht dass alles perfekt passt was er vor hat!