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wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Es ist einigermaßen befremdlich zu sehen, dass 95% der Posts in diesem Thread dem Austausch der persönlichen Meinung zu Alkohol und Drogen sind, wir aber im Bereich Waffenrecht sind und der Threadersteller ausdrückliche und spezifische Fragen gestellt hat. Ich empfehle daher genau zu überlegen, ob denn der eigene Post auch tatsächlich eine Frage beantwortet. Falls nein, dann sollte man die Finger weg von der Tastatur lassen, oder diese Meinung in einem anderen Forenbereich kundtun, wo sie besser aufgehoben ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
+1Promo hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 16:36Es ist einigermaßen befremdlich zu sehen, dass 95% der Posts in diesem Thread dem Austausch der persönlichen Meinung zu Alkohol und Drogen sind, wir aber im Bereich Waffenrecht sind und der Threadersteller ausdrückliche und spezifische Fragen gestellt hat. Ich empfehle daher genau zu überlegen, ob denn der eigene Post auch tatsächlich eine Frage beantwortet. Falls nein, dann sollte man die Finger weg von der Tastatur lassen, oder diese Meinung in einem anderen Forenbereich kundtun, wo sie besser aufgehoben ist.

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Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Oder einfach die Frage in einem moderiertem Forum stellen wo genau solche Leute gesperrt sind die meinen sie müssen immer überall ihre Meinung kundtun obwohl niemand danach gefragt hat und glauben sie müssen sich mit jedem hier anlegen.
Da bekommst dann zwar nur 2-3 Antworten aber dafür bezieht es sich auf die Frage - und falls nicht dann schreiten die Mods recht schnell ein damit so was wie das hier nit passiert
Da bekommst dann zwar nur 2-3 Antworten aber dafür bezieht es sich auf die Frage - und falls nicht dann schreiten die Mods recht schnell ein damit so was wie das hier nit passiert

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Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
100%!Promo hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 16:36Es ist einigermaßen befremdlich zu sehen, dass 95% der Posts in diesem Thread dem Austausch der persönlichen Meinung zu Alkohol und Drogen sind, wir aber im Bereich Waffenrecht sind und der Threadersteller ausdrückliche und spezifische Fragen gestellt hat. Ich empfehle daher genau zu überlegen, ob denn der eigene Post auch tatsächlich eine Frage beantwortet. Falls nein, dann sollte man die Finger weg von der Tastatur lassen, oder diese Meinung in einem anderen Forenbereich kundtun, wo sie besser aufgehoben ist.
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Das Gesetz würde ein Waffenverbot ermöglichen und das sollte in diesem Fall auch erfolgen! Das ist ja bei weitem keine Kleinigkeit. Wer so mit den Gesätzen umgeht kann nicht verlässlich sein.HansDampf hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 23:44servus leute
bitte entschuldigt daß ich hier so reinplatze. ich habe eine dringende frage
ein freund wurde erst kuerzlich wegen einer geringen menge cannabis also ca. 3 gramm zum eigengebrauch einvernommen.
er konsumiert nicht regelmaessig und ist bislang nicht mit dem gesetz in konflikt geraten.
ich frage mich ob er nun deshalb mit seiner waffenbehoerde probleme bekommen koennte.
glaubt ihr daß ihm nun deshalb die verlaesslichkeit entzogen werden kann?
oder laueft er darueber hinaus gefahr dass gar ein kommplettes waffenverbot ueber ihn verhaengt werden koennte?
ich weiss dass er wenn was ist selber daran schuld ist. eure einschaetzung der situation wuerde mir und ihm aber sehr weiterhelfen.
besten dank und lg
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Deis taug mi. Gesätze.Wer so mit den Gesätzen umgeht kann nicht verlässlich sein.
Dein Kumpel soll sich einen Rechtsanwalt nehmen und reagieren, wenn die Behörde tätig wird. Bis dahin soll er sich keine Sorgen machen. Alles andre sind moralinsaure Empfehlungen und Vermutungen.
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
War echt ein sch... Tag, aber Gesätz reisst wieder raus.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Unsere Einschätzung ist ja nicht so entscheidend, aber ich habe manchmal den Eindruck, daß man zu wenig Gebrauch davon macht, im RIS nach der Einschätzung der Rechtsprechung zu suchen.
Ich hab einfach nach Cannabis und Waffen gesucht und der erste Treffer war schon ganz ähnlich gelagert:
LVwG-AV-449/001-2015
Man kann sich wahrscheinlich nicht darauf verlassen, daß der eigene Fall genau so ausgeht, aber in Summe geben mehrere solcher Fälle sicherlich eine ungefähre Orientierung, denk ich mir und vielleicht eine bessere als Forumsbeiträge von Leuten, denen beispielsweise in ihrer Empörung schon der erste Stein ruhigen Gewissens aus der Hand und auf die Füße fällt, weil sie nicht beachten, daß man mit Alkohol ganz gut Sachen putzen oder im Blackout sogar kochen kann und die Einnahme von Schmerzmitteln und Hustensäften durchaus in den meisten Fällen so erfolgt, daß dadurch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht sofort und für alle Zeit in Frage gestellt werden muß.
Was ich mich aber immer schon gefragt habe: Bilden die Fälle, die ins RIS kommen, einen neutralen Querschnitt über die Rechtsprechung (nicht nur die waffenrechtliche) ab, oder ergeben sie durch irgendwelche Auswahlkriterien womöglich ein verzerrtes Bild? Ich denke mir jedenfalls immer, daß eh schon ziemlich viel schief gegangen sein muß, bevor man in den Genuß der zweifelhaften Ehre kommt, seinen Fall im RIS zu finden. Meistens sind es ja - wie in dem einen Beispiel hier - die Ergebnisse von Beschwerden, die man findet, also eher Grenz- und weniger Routinefälle, stell ich mir vor. Aber mir fehlt dazu natürlich die Masse um das selbst beurteilen zu können. Ich hab sozusagen auf der einen Seite meinen eigenen Erfahrungsschatz, der über "auf Wiedersehen in 5 Jahren" am Ende der Verwahrungskontrolle nicht hinaus geht, und auf der anderen Seite die Fälle, die sich im RIS finden. Das meiste wird sich wohl irgendwo dazwischen abspielen.
Zuletzt geändert von Waldkatzi am Do 17. Nov 2022, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
Diese Entscheidung des Vgh aus 2003 gibt die Antwort für den TE
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... eview=True
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... eview=True
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
OT: Ich hab zwei Mal in diesem Thread darauf hingewiesen, dass viele Posts in diesem Thread sinnlos sind - mit deinem Post oberhalb (wohlgemerkt im Waffenrechtsbereich) hast du dir aber jetzt Platz 1 dafür gesichert.
Ist das echt notwendig hier so sinnlos fremde Threads zu zerstören? Überlegt doch auch mal, dass vielleicht mal Andere nach dem gleichen Thema suchen, und sich dann durch seitenweise sinnlose Beiträge wie den hier wühlen müssen. Oder wenn du in einem Jahr nach einem Post aus deiner Vergangenheit suchst und dann diesen hier findest - glaubst du dann auch noch, dass er notwendig war, oder schämst du dich dann vielleicht dafür?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: wbk entzug oder waffenverbot wegen cannabis
danke. das hilft uns wirklich SEHR weiter.ASCO hat geschrieben: ↑Mi 16. Nov 2022, 20:21Diese Entscheidung des Vgh aus 2003 gibt die Antwort für den TE
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... eview=True
so wie sich das liest stehen die chancen für einen erhalt der wbk ja nicht so schlecht.
mit einem besuch beim amtsarzt ist dennoch zu rechnen.
haben auch selbst gruendlich recherchiert, dieser rechtssatz ist uns aber nicht untergekommen.
um ein komplettes waffenverbot zu rechtfertigen muessen aber weitere erschwerende tatsachen zum "gesamtbild" hinzu kommen, meistens verwahrungsmaengel oder gewalt.