Habe ich mich anscheinend schlecht ausgedrückt!AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 29. Nov 2022, 17:38Kategorie C meldet ausschließlich der Händler um.
Dazu brauchst du die kompletten Daten der Waffe.
Bei einem Kauf verlange ich immer eine Kopie der letzten Meldung der Waffe.
Beim Verkauf gebe ich ebenso eine Kopie meiner Meldung dem Käufer mit.
Spätestens nach 3-5 Tagen war das ZWR berichtigt.
Verkaufe aber Kat. C nur an WBK Besitzer, die wissen Bescheid wegen der Ummeldung.
Ich habe ja doch schon einige

Meine Frage war eher so zu verstehen ob ich mit der Ummeldung des Käufers bei einem Händler aus dem Schneider bin oder ob mir da etwas auf den Kopf fallen kann.
Die Frage stellt sich mir deshalb da Gewo (ja mit Recht) meinte das es nicht seine Sache ist ob der Käufer die Anforderungen erfüllt da er ja nicht der Überlasser ist.
Ergo Kat c Waffen nur an Österreicher mit Hauptwohnsitz.
LG Wolfgang