Meine Freundin und ich haben den selben Wohnsitz.Buntspecht hat geschrieben: ↑Do 8. Dez 2022, 11:02Gilt nicht für die Freundin!DonPapa hat geschrieben: ↑Do 8. Dez 2022, 10:57Hallo Trugo !
Wenn du und deine Frau eine WBK haben, dann kannst alle in einem Schrank aufbewahren ! Egal zu wie vielen Waffen du/sie dann Zugriff haben würdet ! Da gibt es höchstgerichtliche Entscheidungen dazu ! Verwende SuFu > da findest einiges ! Wurde schon oft behandelt.
Meine Frau 2 Waffen > ich 5 Waffen > alles in einem Tresor > weitere 2 Waffen meiner Tochter, die bei mir lagern (mit Zweitwohnsitz).
Also meine Frau hat 2 Plätze und praktisch Zugriff auf 9 Waffen !!! Das ist korrekt so !
Verwahrung getrennt in eigenen Tresoren.