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erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von almerisch » Mi 11. Mai 2011, 20:46

hallo foristi!

wer kann mir sagen was das erweiterte waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger ist.
sitz seit stunden am pc und über büchern und kann nichts dazu finden. hat einer von euch dazu eine antwort?
bin dabei den steirischen aufsichtsjäger zu machen...

bitte um antwort
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von josephiner » Mi 11. Mai 2011, 21:04

Kann dir leider nur aus OÖ berichten wird aber in der Steiermark nicht viel anders sein .Ergänzt oder berichtigt mich wenns falsch ist. Wenn du beeidigter Jagdaufseher bist, ist es dir erlaubt Kurzwaffen im Zuge der Jagd zu führen ohne behördliche Kriege anfechten zu müssen bzw du bekommst den WP ohne Probleme und Einschränkungen(bis auf im Zuge der Jagd natürlich).
Dies gilt aber nur solange du in einem Revier beeidigt bist. Es gibt aber noch andere Punkte, vor allem bezüglich stellen eines Wilderers aber da muss ich noch einmal nachschauen.

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von sandman » Do 12. Mai 2011, 20:01

Soviel ich weiß:
Wenn Du beeidigter Aufsichtsjäger bist, dann hast Du ein Anrecht auf einen WP. Weiters darfst Du in dem Revier, in dem Du zuständig bist auch Leute kontrollieren (ausweispflicht), anhalten und festnehmen auch mit entsprechenden notwendigen Mitteln.

Grüße

Sandman
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von pointi2009 » Fr 13. Mai 2011, 20:19

Jagdaufseher - zumindest in NÖ - hast eher eine Chance auf eine WP, wobei mir gesagt wurde, auch nicht mehr sicher. Da schon gesagt wird, Kat C reicht für die Aufgaben eines Jagdaufsehers. Hier aus NÖ LJG. Wie das bei dir ist weiss ich nicht.

Was ist ein Jagdaufseher bzw. eine Jagdaufseherin?
Ein Jagdaufseher bzw. eine Jagdaufseherin ist eine Person, die vom Jagdausübungsberechtigen bzw. der Jagdausübungsberechtigten der Behörde gegenüber als solche gemeldet wurde. Sie hat den Status einer öffentlichen Wache und als solche polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Sie ist der "verlängerte Arm" der Behörde, wenn es um die Einhaltung der Bestimmungen des Jagdrechtes geht.
^nach oben



Was sind die Aufgaben eines Jagdaufsehers bzw. einer Jagdaufseherin

Der Jagdaufseher bzw. die Jagdaufseherin hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Wildes
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und behördlichen Anordnungen
Überwachung der Einhaltung sonstiger einschlägiger, insbesondere strafrechtlicher Bestimmungen
Betreuung des Wildes
Schutz des Wildes vor Wilddieben und Raubzeug

Jagdaufseher bzw. Jagdaufseherinnen sind berechtigt und verpflichtet bei Übertretungen von Vorschriften Anzeigen zu erstatten. So haben sie z.B. Personen anzuzeigen, deren Hunde im Wald frei herumlaufen, da diese eine Gefährdung für das Wild darstellen. Sie haben - unter bestimmten Voraussetzungen - auch das Recht Personen, die gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen haben festzunehmen, um sie zur Feststellung von deren Identität der Polizei vorzuführen.
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von raptor » Fr 13. Mai 2011, 20:56

Über die Idiotie eine Langwaffe für "polizeiliche Aufgaben" für geeignet zu halten, brauche ich, glaube ich, nichts zu posten. Aber in der Landesregierung und den Bezirkshautmannschaften sitzen halt die Experten ...

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von Vintageologist » Fr 13. Mai 2011, 22:03

raptor hat geschrieben:Über die Idiotie eine Langwaffe für "polizeiliche Aufgaben" für geeignet zu halten, brauche ich, glaube ich, nichts zu posten. Aber in der Landesregierung und den Bezirkshautmannschaften sitzen halt die Experten ...

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von warbird » Fr 13. Mai 2011, 22:29

:happy-jumpeveryone:
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von brummbaer72 » Mi 18. Mai 2011, 20:32

raptor hat geschrieben:Über die Idiotie eine Langwaffe für "polizeiliche Aufgaben" für geeignet zu halten, brauche ich, glaube ich, nichts zu posten. Aber in der Landesregierung und den Bezirkshautmannschaften sitzen halt die Experten ...


Aber geh, damit kannst Du sehr wohl polizeiliche Aufgaben erfüllen:
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 05:28

Klar, wenn man gadgetto Teleskoparme hat und die dem Jagdaufseher zustehende Ausweiskontrolle auf 10m Distanz durchführt. Es hat gute Gründe, daß Ordnungspolizei weltweit eine FFW führt. Mach Dir nichts draus, das Bundesheer hat das auch nicht kapiert und hat im AssE mit einem StG am Rücken und einem Messer für jeden zur freien Entnahme an der Brust Fahrzeug- und Personenkontrollen durchgeführt.

Gute waffentechnische Gründe für eine Vorderschaftrepetierbüchse als Zusatzwaffe im amerikanischen Polizeiwagen gibt's zudem keine. Das Ding ist rein rechtlich und politisch bedingt und nicht taktisch (damit keiner der Polizei übermäßigen Gewalteinsatz vorwerfen kann, weil zu viele Schüsse aus einer HA oder VA fallen). Verhält sich so wie mit dem Revolverabzug für die Glocks des NYPD. Das verstehen nur Juristen und halten das für gut.

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von BigBen » Do 19. Mai 2011, 07:25

raptor hat geschrieben:Gute waffentechnische Gründe für eine Vorderschaftrepetierbüchse als Zusatzwaffe im amerikanischen Polizeiwagen gibt's zudem keine. Das Ding ist rein rechtlich und politisch bedingt und nicht taktisch (damit keiner der Polizei übermäßigen Gewalteinsatz vorwerfen kann, weil zu viele Schüsse aus einer HA oder VA fallen).


Ist das wirklich so? Ich kann da nicht aus eigener Erfahrung sprechen, sondern nur von dem was in Dokumentationen etc. berichtet wird - aber da waren die Cops allesamt sehr froh eine Pumpe mitzuhaben (sie haben aber im Gegensatz zu brummbaers Bild VSR-Flinten und keine Büchsen).

Die Gründe waren:

- psychologischer Effekt: Ritsch-Ratsch plus fetter Lauf machen Eindruck und regen eventuell zum Nachdenken an
- Zuverlässigkeit: Zündversager? Einfach nochmal Ritsch-Ratsch - der Revolver unter den Langwaffen bzw. Flinten
- Vielseitigkeit: Birdshot, Buckshot, Slugs, Gummigeschosse, Spezialladungen zum unsanften Öffnen von Türen und mehr - das kann sonst kaum eine Waffe
- Günstig: Pumpguns sind relativ kostengünstig und halten ewig - somit kann jedes Auto eine haben...und nicht nur jedes dritte oder vierte

Natürlich macht das Ganze nur ZUSÄTZLICH zu einer FFW Sinn, aber nicht als Ersatz einer solchen! Um nicht ganz vom Thema abzuschweifen: Solche Personenkontrollen durch Aufsichtsjäger finden ja doch eher auf geringe Entfernungen statt...gerne auch auf Wanderwegen o.Ä. und da macht eine FFW natürlich wesentlich mehr Sinn als die Langwaffe - auch für die Sicherheit Unbeteiligter, da der Gefahrenbereich einfach wesentlich geringer ist.
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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 07:46

Man muß bei solchen Dingen immer hinter den Vorhang dessen schauen, was gesagt wird. Politik und Recht spielen heute bei der Polizei bis ins kleinste Detail hinein und überlagern oft tatkische Optimierung und sogar Selbstschutz der Beamten.

Bzgl. der "Revolverabzüge" der NY-Polizei weiß ich das aus einer sehr direkten Quelle.

Konkret habe ich über die Repetierbüchse gesprochen, die Repetierflinte ist m.E. natürlich wesentlich sinnvoller. Trotzdem ist auch sie v.a. backup, für den Fall, daß es sozial (und rechtlich) akzeptiert ist, mit einer Langwaffe im Anschlag oder irgendeinem Halbanschlag vorzugehen (Festnahme bei der mit bewaffneter Gegenwehr gerechnet werden muß, Schießerei hat bereits begonnen, ...). Bei einer alltäglichen Amtshandlung, bei welcher der Polizist trotzdem von Gewalt bedroht ist, wird die Flinte im Auto bleiben. Die State Trooper greifen z.B. auch nicht zur Flinte, wenn sie auf der Interstate jemanden rechts ran winken und dessen Wagenpapiere kontrollieren.

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von warbird » Do 19. Mai 2011, 09:23

Das Stg am Rücken find ich interessant.

Aber dasselbe Thema gibts ja auch im normalen Wachdienst :?
Bild,

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 09:39

warbird hat geschrieben:Das Stg am Rücken find ich interessant.

Aber dasselbe Thema gibts ja auch im normalen Wachdienst :?



Das hat den einfachen Grund, daß an GWD so wenig als möglich Pistolen ausgegeben werden, da sie leichter abhanden kommen. Und schießt sich wer damit selber in den Fuß, steht was in der Zeitung von wegen Pistolen ohne Sicherung. Ich war zeitweise MG1 und habe die Pistole die meiste Zeit nicht gehabt, wurde nur zum Schießen ausgegeben.

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von Floody » Do 19. Mai 2011, 18:15

Ich hatte als Krafti auch nur ein STG - im Ernstfall wär mir eine P80 echt lieber...

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Re: erweitertes waffengebrauchsrecht für aufsichtsjäger

Beitrag von brummbaer72 » Do 19. Mai 2011, 23:22

BigBen hat geschrieben:aber da waren die Cops allesamt sehr froh eine Pumpe mitzuhaben (sie haben aber im Gegensatz zu brummbaers Bild VSR-Flinten und keine Büchsen).


Genau darum kam die 7615er auch auf den Markt, man wollte eine Waffe die vom Handling etwa einer Rem 870 Express entspricht und somit auch zusätzlcieh Training erspart...

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