reptomania hat geschrieben: ↑Mi 4. Jan 2023, 21:36
Ich wäre sehr dankbar wenn man mir die paragraphen nennen könnte, dass ich in deutschland die zündhütchen als österreicher legal kaufen, besitzen und über die grenze nach österreich bringen darf. ich wurde in deutschland bereits 2x an der grenze komplett auseinander genommen denen wird nicht reichen wenn ich denen sage ich darf das, da kann ich nur mit den rechtsgrundlagen argumentieren.
Wurdest du von Österreichern oder von Deutschen kontrolliert? Und fragst du nach den zugehörigen österreichischen Bestimmungen, oder den deutschen?
Edit: um zumindest mal die österreichische Seite definiert zu haben, im § 37 Abs. 3 WaffG steht Folgendes:
Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt die Behörde oder - sofern der Betroffene keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat - die nach dem beabsichtigten Verbringungsort zuständige Behörde, auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen oder Munition im Bundesgebiet berechtigt ist. Diese ist mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwölf Monaten auszustellen.
Munition ist im § 4 WaffG definiert:
§ 4. Munition ist ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schußwaffen bestimmt ist.
Nachdem ein Zündhütchen kein verwendungsfähiges Schießmittel ist, fällt es auch nicht unter die Bestimmungen des § 37 WaffG, und bedarf daher keiner Einfuhrgenehmigung.
Wie es von deutscher Seite aussieht (frei erwerbbar, ob man eine Ausfuhrgenehmigung benötigt, etc.) bzw. welche Gütertransportvorschriften (auf welcher Seite der Grenze auch immer), immerhin handelt es sich schließlich um explosionsfähiges Material, beachtet werden müssen, das kann ich dir aber nicht beantworten.
Versendet denn der betreffende Händler nicht nach Österreich? Normalerweise müssten doch die Versandkosten weniger sein als die Treibstoff- und Fahrzeugkosten, mal von der Zeit ganz abgesehen.